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Betreten von Acker

Dieses Forum soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Fragen zur Landwirtschaft eine Antwort zu bekommen.
Thema gesperrt
23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Re: Betreten von Acker

Beitragvon Fuchse » Sa Okt 20, 2018 21:05

Nö Stamo machst dich schon wieder nass eiei :klug:

Ein Betretungsrecht mit Hund ?
Das Recht hat nur ein Jäger im Rahmen der Jagdtätigkeit in seinem Revier.

Der TE ist kein Jäger!
Gruß Robert
https://www.landluft.bio/de/
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Re: Betreten von Acker

Beitragvon stamo » Sa Okt 20, 2018 21:38

Hobbyholzer, bleib bei deinen Leisten! Rede von Motomix und Aspen, Stihl und Dolmar, aber halte dich aus Fachthemen raus!

Ich weise hin auf NWaldG §23 und vermute ganz stark, dass es ähnliche Regelungen auch in den anderen 15 Ländern gibt.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Betreten von Acker

Beitragvon stamo » Sa Okt 20, 2018 21:54

Fuchse hat geschrieben:Nö Stamo machst dich schon wieder nass eiei :klug:

Ein Betretungsrecht mit Hund ?
Das Recht hat nur ein Jäger im Rahmen der Jagdtätigkeit in seinem Revier.

Der TE ist kein Jäger!


Es hat mich jetzt gereizt, den Hobbyholzerunfug in Bezug auf sein geliebtes Geberbundesland durch 10 Sekunden googlen zu wiederlegen:

https://www.stmuv.bayern.de/service/freizeittipps/ratgeber/hund_recht.htm

[diesen Platz hier stellt Ihnen der Webmaster für viele dumme Smileys zur Verfügung]
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Betreten von Acker

Beitragvon Fuchse » Sa Okt 20, 2018 21:55

Fuchse hat geschrieben:Nö Stamo machst dich schon wieder nass eiei :klug:

Ein Betretungsrecht mit Hund ?
Das Recht hat nur ein Jäger im Rahmen der Jagdtätigkeit in seinem Revier.

Der TE ist kein Jäger!


Massive Leseschwäche des Schaffiggers aus dem nehmenden Land!


@ all: Schaffigger ist ab heute ein Begriff im LT hier.
Gruß Robert
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Re: Betreten von Acker

Beitragvon stamo » Sa Okt 20, 2018 21:57

Fuchse hat geschrieben:
Fuchse hat geschrieben:Nö Stamo machst dich schon wieder nass eiei :klug:

Ein Betretungsrecht mit Hund ?
Das Recht hat nur ein Jäger im Rahmen der Jagdtätigkeit in seinem Revier.

Der TE ist kein Jäger!


Massive Leseschwäche des Schaffiggers aus dem nehmenden Land!


@ all: Schaffigger ist ab heute ein Begriff im LT hier.


Ne, Schaffigger ist nur ein Begriff in Bayern. Da ist das scheibar normal, so oft wie du das verwendest. Mir ist der Begriff nicht bekannt. Du hast keine Frau, oder?

Nochmal, nur für dich:

Wo dürfen Sie in der Regel Hunde ausführen?

-auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit (Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG),
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Betreten von Acker

Beitragvon bauer hans » Sa Okt 20, 2018 22:04

betreten eines stoppelfeldes ist bis zur aussaat erlaubt.
wenn das stoppelfeld zum jagdbezirk gehört,kann ein betreten mit hund nicht erlaubt sein.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Betreten von Acker

Beitragvon T5060 » Sa Okt 20, 2018 22:05

@Stamo-kap-terrorist :

Wald ist was anderes wie Acker und Grünland, aber egal.

Du darfst eine nicht befriedete Fläche betreten, soweit du dabei keinen Schaden machst.
Das gilt auch für den Jäger. Macht der Jäger bei seiner Begehung einen Schaden, so ist gem. BJagdG kein Wildschaden, sondern ein Jagdschaden.

In keinem gesetz erlaubt der Gesetzgeber legal das Betreten fremder Grundstücke, sondern ( Achtung Kommunisten und Nichtsbestzende! )
er verlangt vom Besitzer/Bewirtschafter die Duldung, im Gegenzug verlangt der Gesetzgeber vom Besitzstörer "die schonende Ausübung".
Dies gilt sogar für Leute die per Dienstbarkeit ein Fahrt - oder Betretungsrecht haben.

Wenn ein Hund auf eine Wiese scheisst, ist das nicht durch eine Duldung erfasst, sondern es ist eine schadensersatzpflichtige Handlung.
( vgl. hierzu die einschlägige Rechtsprechung ) .... und wenn ein Jäger mit Schuhgröße 52 400 m über den Maisacker läuft und dabei 800 Maispflanzen platt tritt, hat er den Schaden von 20 € zu ersetzen. PÄNG
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Betreten von Acker

Beitragvon stamo » Sa Okt 20, 2018 22:08

Wie kommst du jetzt auf Wald? Wegen NWaldLG?
Das ist das Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Darin geht es um mehr als die Kettensägenfarbe.

Und selbstverständlich: Wer etwas kaputt macht, muss es auch bezahlen. Du hast als Landwirt aber auch Spaziergänger und Hunde auf deinem Stoppelacker zu dulden und vielleicht für unsere Bazies etwas deutlicher: du musst im Winter Skifahrer auf deinem Land duden.
Und selbstverständlich musst du auch keine Hundekacke hinnehmen. Das habe ich auch nirgends geschrieben.

Bin ich eigentlich als einziger zu sachlicher Diskussion fähig? Bin ich der einzige, der belegt Infos liefert? Warum drehen hier Fuchse und der mittelgroße blaue Traktor gleich durch?

Niedersächsisches Gesetz
über den Wald und die Landschaftsordnung
(NWaldLG)
Vom 21. März 2002
§ 23
Recht zum Betreten

(1) 1 Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen. 2 Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.

(2) Nicht betreten werden dürfen

1.

Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
2.

Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
3.

Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das Reiten.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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