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Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Obelix » Di Nov 22, 2022 9:10

DST hat geschrieben:
Obelix hat geschrieben: ... Wird Deine BG interessieren, da es in Deinem Wald passiert
ist und die möglicherweise Krankenhauskosten, Arztkosten, Transportkosten Notarztwagen usw. ersetzt
haben möchten.

Die BG interessiert das nicht, weil Brennholzaufarbeitung nicht unter die BG Absicherung fällt.
Da gibt's nen langen Thread dazu.

Das wird in jedem Einzelfall individuell geprüft. Es gibt da kein generelles schwarz/weiss, sondern
viele unterschiedlich gelagerte Konstellationen. Ich will aber den Thread nicht wieder aufwärmen.

Ich frage mich, was Du mit Deiner "sehr intelligenten" Antwort bezwecken möchtest?
Suggerieren, dass man doch irgendwelche Laien auf die Fläche lassen darf?
Obelix
 
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Obelix » Di Nov 22, 2022 9:15

Sottenmolch hat geschrieben:Hier ein paar Hinweise der BG
https://www.waldbesitzerverband.de/imag ... 6_2021.pdf

Danke!

Insbesondere das letzte Blatt, was der Selbstwerber unterschreiben muss, zeigt doch,
in welche Haftungsfallen andernfalls ohne die Erklärung, der Waldbesitzer treten kann.
Obelix
 
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon DST » Di Nov 22, 2022 23:10

Obelix hat geschrieben:...
Ich frage mich, was Du mit Deiner "sehr intelligenten" Antwort bezwecken möchtest?
Suggerieren, dass man doch irgendwelche Laien auf die Fläche lassen darf?



Deine aufgeplusterten Stammtischmärchen widerlegen.

Und ja, du darfst einen Laien auf die Fläche lassen, solange er einen Sägenschein, passende PSA dabei hat, und von dir eine Sicherheitseinweisung in Wort und Schrift bekommen hat.

Hast du den Link von @Sottenmolch gelesen und verstanden?

“ Gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig"

die BG "empfiehlt" nur

Da steht nix das der Selbstwerber ein "Profi" sein muß, da steht nur Sägenschein, und den machen häufig "Laien"
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon DST » Di Nov 22, 2022 23:31

Obelix hat geschrieben:Soll ich antworten oder lasse ich es lieber, weil es keiner Wissen, Wahrhaben oder Umsetzen will?
Wider besseren Wissens antworte ich trotzdem nochmal, obwohl es vermutlich vollkommen für die Katz ist.
....

Du bist verpflichtet,
a.) Dir den Motorsägenführerschein zeigen zu lassen.
b.) Du musst darauf achten, ob der Schein nur zum Aufarbeiten von liegendem Holz berechtigt.
oder
c.) bis zu welchen Durchmesser gefällt werden darf und das musst Du überwachen.
d.) Du musst überwachen, ob die Schutzeinrichtungen getragen werden und in Ordnung sind
(Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage,
Schutzhandschuhe), d.h. das Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen ist.

Anmerkung: Nicht umsonst lässt niemand mehr Brennholz-Selbstwerber auf die Fläche.
....

hat geschrieben: ... Und mal angenommen einer sägt sich ein Bein ab. Persönliches Pech des Sägers
oder bekomme ich Post von der Berufsgenossenschaft. ...

Kommt auf viele Details des Einzelfalles an. Wird Deine BG interessieren, da es in Deinem Wald passiert
ist und die möglicherweise Krankenhauskosten, Arztkosten, Transportkosten Notarztwagen usw. ersetzt
haben möchten.

....

[/quote]

Wenn ich deinen ersten Satz so lese, dann hältst du dich anscheinend für den einzigen weit und breit, der weiß wie die Vorgaben sind...

Wo steht das man überwachen muß bis zu welchem Durchmesser gefällt wird?

Wo steht das man überwachen muß ob die PSA getragen wird? oder technisch in Ordnung ist?
Prüfen ob das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist?

Und wenn sich der Selbstwerber "ein Bein absägt" dann hörst du von der BG "nicht zuständig!!"
Die zahlen für einen Selbstwerber keine Krankenhauskosten, also können sie auch keine fordern...

Und wenn niemand mehr Selbstwerber auf die Fläche lässt -?? Warum geben Wbv's dann ähnliche Hinweise und vorgefertigte Erklärungen heraus??

In D sind alle Gesetze und Vorgaben niedergeschrieben, das ist auch bei der BG so.
DU darfst hier gern die jeweiligen Passagen verlinken, und deine Geschichten untermauern.

Ich lerne gern dazu.
Andernfalls ist es für mich Stammtischgelaber.

Am meisten haben die Wbv's und FBG's mit Selbstwerbern zu tun, ich meine die dürften am ehesten wissen welche gesetzlichen Vorgaben gelten.
Auch die beziehen sich auf die "Empfehlungen" von der BG.

Darum der Link von @Sottenmolch.
Die Empfehlungen beherzigen, Erklärung ggf. ergänzen, unterschreiben lassen, und Fertig.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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