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Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon sexzylinder » Fr Nov 18, 2022 21:26

Ich habe einen Lof Betrieb.
Mal angenommen ich habe Personen auf meinem Betrieb die nicht von mir eingestellt sind.
Diese Leute sägen z.b. in meinem Wald um Feuerholz für sich selbst zu erwerben (mit meiner Erlaubnis).
Wie verhält es sich in Sachen Versicherung?
z.b. fällt denen ein Baum auf fremdes Eigentum oder es gibt Personenschäden. Muss ich mit meiner Betriebshaftpflicht haften?
Und mal angenommen einer sägt sich ein Bein ab. Persönliches Pech des Sägers oder bekomme ich Post von der Berufsgenossenschaft.

Vielleicht war das Thema ja schon, aber ich finde nichts. Vielleicht stelle ich auch die falsche Suchanfrage.
sexzylinder
 
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Sottenmolch » Fr Nov 18, 2022 21:36

Du solltest dir als allererstes den Motorsägenschein zeigen lassen, sie unterweisen und eine Unterweisungsliste für Selbstwerber unterschreiben lassen.
Im Schadensfall wirst du sicherlich auch Post von der BG bekommen.
Sottenmolch
 
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon 3607 » Fr Nov 18, 2022 22:02

Ich lasse konsequent keinen in meinem Wald sägen aus Haftungsgründen - keine Lust drauf.
Wenn was passiert, ist man hinterher immer schlauer...

Trotzdem Tipp:
Erkundige dich beim "Staatsförster" was der vom Brennholzwerber im Staatswald verlangt, damit der sägen darf.
Das sollte für dich die Mindestanforderung sein.
Im Schadensfall hat der Förster dann vermutlich auch noch einen Anwalt zur Verfügung, den er nicht selber bezahlen muss...

Grüße, Jürgen
3607
 
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Spänemacher58 » Fr Nov 18, 2022 23:15

Der Komunalwald verlangt bei uns Sachkunde Nachweis (Motorsägenschein) und eine gültige Privathaftplicht Versicherung

@Sexzylinder Vielleicht kann ich dir am Wochenende eine Mustervereinbarung für einen Stadtwald per PN senden. Muß mal sehen wie ich die Vereinbarung anonymisiert bekomme.

Gruß Spänemacher
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Limpurger » Sa Nov 19, 2022 17:32

sexzylinder hat geschrieben:...z.b. fällt denen ein Baum auf fremdes Eigentum oder es gibt Personenschäden. Muss ich mit meiner Betriebshaftpflicht haften?...

Wie Spänemacher58 schon geschrieben hat ist Lizenz zum Sägen und private Haftpflicht Voraussetzung für das Arbeiten in deinem Wald. Wenn es sich um Selbstwerber handelt sind diese eigenverantwortlich unterwegs, bei Schäden an 3. greift deren Haftpflicht, ebenso wenn sie bei dir im Bestand vermeidbare Schäden hinterlassen. Sollten sie sich selbst verletzen ist es deren eigene Baustelle, sie sind ja nicht in deinem Auftrag tätig - dein Betrieb und damit deine Bg sind da außen vor. Du hast ihnen ja lediglich das eindeutig gekennzeichnete beschriebene Holz stehend oder liegend überlassen, mehr nicht. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung wie Schottenmolch angeführt hat ist sinnvoll, denn wie heißt es doch: Wer schreibt der bleibt!
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Südheidjer » Sa Nov 19, 2022 17:34

"Unsere" FBG hat dafür ein Formular zur Verfügung gestellt, was der Selbstwerber zu unterschreiben hat.

Probier mal, ob der folgende Link geht: https://www.fbg-cellerland.de/leistungen/brennholz.html?file=files/fbg/media/Download_Dateien/Brennholz/SelbstwerbereinsatzFBG.pdf

Ob das alles rechtlich OK ist, weiß ich nicht und kann ich nicht garantieren. Du könntest dir aber sowas ähnliches zusammenschreiben und vom Selbstwerber unterschreiben lassen.

Ich fotokopiere mir auch möglichst die Lehrgangsbescheinigung.

Und wenn es geht, vermeide ich es eh, daß einer bei uns im Wald sägt. Besser die Selbstwerber holen sich ihr Holz als 3-Meter-Enden am Wegesrand ab.
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon jungholz » Sa Nov 19, 2022 20:16

Besser die Selbstwerber holen sich ihr Holz als 3-Meter-Enden am Wegesrand ab.

Dann sinds ja keine Selbstwerber mehr :wink:
sondern Polter-Kunden.
Grüße jungholz
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon sexzylinder » Mo Nov 21, 2022 11:18

Danke, ich lass keinen anderen mit Säge auf den Hof. Besser is das.
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Spänemacher58 » Mo Nov 21, 2022 17:44

Ich finde es macht schon einen Unterschied wen man in den Wald läßt.
Hier im Westerwald kenne ich eine Familie die seit vielen Jahren Brennholz macht, gut ausgerüstet ist und über die nötige Erfahrung verfügt.
Die ich nach Unterzeichnung des von Südheidjer eingestellten Formulars ohne Bedenken in meinen Wald lassen. Für diese Familie ist es jedoch uninteressant da mein Wald auf der anderen Seite des Rheins liegt.
Vor Ort hat sich ein Selbstwerber gemeldet, der Null Erfahrung hat, dem das Pech an den Füßen klebt. Gerade erst den Motorsägenschein Basis mit geliehener Schnittschutzhose gemacht, Er möchte schnelles Geld mit dem Brennholz Boom machen.
So einen Wochenendholzerund Unglücksraben lasse ich natürlich nicht in meinen Wald
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Obelix » Mo Nov 21, 2022 18:43

Soll ich antworten oder lasse ich es lieber, weil es keiner Wissen, Wahrhaben oder Umsetzen will?
Wider besseren Wissens antworte ich trotzdem nochmal, obwohl es vermutlich vollkommen für die Katz ist.

sexzylinder hat geschrieben:Ich habe einen Lof Betrieb.
Mal angenommen ich habe Personen auf meinem Betrieb die nicht von mir eingestellt sind.
Diese Leute sägen z.b. in meinem Wald um Feuerholz für sich selbst zu erwerben (mit meiner Erlaubnis).
Wie verhält es sich in Sachen Versicherung? ...

Du bist verpflichtet,
a.) Dir den Motorsägenführerschein zeigen zu lassen.
b.) Du musst darauf achten, ob der Schein nur zum Aufarbeiten von liegendem Holz berechtigt.
oder
c.) bis zu welchen Durchmesser gefällt werden darf und das musst Du überwachen.
d.) Du musst überwachen, ob die Schutzeinrichtungen getragen werden und in Ordnung sind
(Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage,
Schutzhandschuhe), d.h. das Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen ist.

Anmerkung: Nicht umsonst lässt niemand mehr Brennholz-Selbstwerber auf die Fläche.

sexzylinder hat geschrieben: ... z.b. fällt denen ein Baum auf fremdes Eigentum oder es gibt Personenschäden.
Muss ich mit meiner Betriebshaftpflicht haften? ...

Haftpflicht heißt immer "verschulden". Ob Du verschuldet hast oder Dir ein Mitverschulden anzulassen ist,
weil Du "richtig Flachleute" auf Deine Fläche gelassen hast, klärt ein Gericht.

sexzylinder hat geschrieben: ... Und mal angenommen einer sägt sich ein Bein ab. Persönliches Pech des Sägers
oder bekomme ich Post von der Berufsgenossenschaft. ...

Kommt auf viele Details des Einzelfalles an. Wird Deine BG interessieren, da es in Deinem Wald passiert
ist und die möglicherweise Krankenhauskosten, Arztkosten, Transportkosten Notarztwagen usw. ersetzt
haben möchten.

sexzylinder hat geschrieben: ... Vielleicht war das Thema ja schon, aber ich finde nichts. ...

Passiert mir auch öfter. Es ist zu viel Müll im Forum und man findet nichts mehr.
Deswegen hab ich mir auch die Arbeit gemacht, nochmals zu antworten, obwohl das schon x-male
Thema war.
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Südheidjer » Mo Nov 21, 2022 19:06

Wer selber im Forst arbeitet bzw. mal einen Motorsägenlehrgang besucht hat und dabei auch aufgepasst hat, weiß übrigens, daß Forstarbeiten nicht nur üble Maloche sind sondern auch sau-gefährlich. Ein Fehler und es kann der letzte Fehler gewesen sein.
Übermut und Selbstüberschätzung kann schnell zum Killer werden. Wenn ich selber säge, dann weiß ich das. Bei anderen Fremden bin ich mir da nicht so sicher.
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon DST » Mo Nov 21, 2022 21:36

Obelix hat geschrieben:
...
Wird Deine BG interessieren, da es in Deinem Wald passiert
ist und die möglicherweise Krankenhauskosten, Arztkosten, Transportkosten Notarztwagen usw. ersetzt
haben möchten.



Die BG interessiert das nicht, weil Brennholzaufarbeitung nicht unter die BG Absicherung fällt.

Da gibt's nen langen Thread dazu.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Sottenmolch » Mo Nov 21, 2022 22:18

Hier ein paar Hinweise der BG

https://www.waldbesitzerverband.de/imag ... 6_2021.pdf
Sottenmolch
 
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Alla gut » Di Nov 22, 2022 7:24

Und was ist wenn der betriebsfremde Säger halt einfach mein Teilzeitmitarbeiter ist ?
Hat er den Schein dann ist er ja eigentlich auch eine Fachkraft die in einem Beschäftigungsverhältnis steht .
Was ist wenn ein Jäger mit einem Helfer einen Hochsitz baut ?
Oder ein Treiber ?
Zuständig da ist die BG !
Wenn ich privat ein Haus baue und bin Mitglied in der Bau BG dann ist dort diese auch zuständig für meine privaten Helfer .
So war es jedenfalls vor 20 Jahren mit der Bau BG .
was hier noch fehlt ist ein Bau Forum
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Re: Betriebsfremde Säger auf meinem Betrieb- Versicherung?

Beitragvon Limpurger » Di Nov 22, 2022 7:46

Sottenmolch hat geschrieben:...Hier ein paar Hinweise der BG...

Hatte ja schon immer die Befürchtung daß man in D als Unternehmer/Grundstückseigentümer nur noch der Depp ist. Das Merkblatt (vielen Dank dafür, war mir so nicht bekannt) ist mal wieder ein Paradebeispiel dafür daß man bei einem Haftungsfall im Zweifelsfall immer auf den Unternehmer und/oder Eigentümer zurückgreifen kann. Außer dieser hat sich mit einem solchen Schriftsatz abgesichert. Eigenverantwortlichkeit wird bei uns jetzt vollkommen abgeschafft. Ist genau dasselbe daß beim Ausbau einer Landstraße diese neuerdings über lange Strecken beidseitig von Leitplanken drapiert wird die vor dem Ausbau bei unveränderter Trassenführung nicht notwendig waren. Oder wenn wie hier realisiert auf einer zugegebenermaßen etwas kurvigen Strecke auf dem flachen Land nach ein paar Unfällen von ortsunkundigen Kids aus der benachbarten Kreisstadt nun kpl. ein Tempolimit gilt. "Wir schaffen das" past schon lange nicht mehr, muß heißen "Wir schaffen uns ab". Armes Deutschland!
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