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Betriebshaftpflicht und BG

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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BG Handel

Beitragvon landyjoerg » Di Nov 06, 2007 16:11

hallo,

habe noch mal nachgesehen:
Es gibt natürlich auch eine Berufsgenossenschaft für den Handel: HVBG
http://www.hvbg.de/d/pages/praev/praxis/urteil/handel.html
(siehe ...in Holzhandelsbetrieben und ... Holzbearbeitung)

Die Versicherung für Arbeitgeber selbst ist freiwillig:
http://www.dguv.de/inhalt/leistungen/verspers/unternehmer/index.html

Aus eigener Erfahrung im Baugewerbe muss ich sagen, dass die Leistungen im Schadenfall sehr von der Einhaltung der ausufernden Unfallverhütungsvorschriften abhängig sind und die Bau-BG fast immer was findet, warum sie nicht zahlen muss. Ähnlich ist es mit sog. Berufkrankheiten. Anders herum gesagt: Wenn alle Vorschriften eingehalten worden sind, hätte der Berufsunfall oder die Berufskrankheit gar nicht eintreten dürfen. :roll: Was nützt einem das dann?
Mag sein das andere BG's da anders strukturiert sind...

Gruss Jörg
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Beitragvon Deutz70 » Do Nov 08, 2007 13:31

Hallo,

wir haben keine Angestellten, so dass wohl dann auch keine BG-Pflicht besteht.

Wir möchten uns aber noch mit einer Betriebshaftpflicht noch absichern.

Wer kann uns mit einer geeigneten Gesellschaft weiterhelfen ?

Danke !
Deutz70
 
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Beitragvon Waldmeister » Do Nov 08, 2007 15:42

Klar, der reine "Handel" ist von der BG befreit, aber mal ehrlich: Wer "handelt" denn nur??? Nur Handeln würde bedeuten ihr fahrt zum Lieferant X und der ladet euren Hänger voll und ihr verkauft das dann mit Aufschlag an die Abnehmer.
Aber die meisten verarbeiten doch selbst das Stammholz zu Brennholz. Das ist für mich kein Handel mehr. Demnach ist doch auch schlecht nachvollziehbar, dass man Geräte von der Steuer absetzen will, die man zum reinen Handel doch gar nicht benötigt :wink:

Nach meinem Kenntnisstand ist man auch BG-Pflichtig, wenn man keine Angestellte hat. In meinem jährlichen "Feststellungsbogen" der BG Land- und Forst stand doch eindeutig:

"In dem Lohnunternehmen - einschließlich des kaufmännischen und verwaltenden Bereichs - waren die nachstehenden Personen tätig
UNTERNEHMER - Anzahl - Zeitraum der Arbeit
EHEGATTE/LEBENSPARTNER....
FAMILIENANGEHÖRIGE
VERWANDTE
ANDERE STÄNDIG TÄTIGE
ANDERE VORÜBERGEHEND TÄTIGE"

In dem Lohnunternehmen - einschließlich des kaufmännischen und verwaltenden Bereichs - wurden von den aufgeführten Personen die nachstehenden Arbeitstage (1Arbeitstag=8 Std) aufgewendet:

UNTERNEHMER - Aufgewendete Arbeitstage - ...
EHEGATTE....
...usw"

Die Höhe des Beitrages richtete sich nach der Anzahl der Arbeitstage = geleisteten Stunden
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