habe noch mal nachgesehen:
Es gibt natürlich auch eine Berufsgenossenschaft für den Handel: HVBG
http://www.hvbg.de/d/pages/praev/praxis/urteil/handel.html
(siehe ...in Holzhandelsbetrieben und ... Holzbearbeitung)
Die Versicherung für Arbeitgeber selbst ist freiwillig:
http://www.dguv.de/inhalt/leistungen/verspers/unternehmer/index.html
Aus eigener Erfahrung im Baugewerbe muss ich sagen, dass die Leistungen im Schadenfall sehr von der Einhaltung der ausufernden Unfallverhütungsvorschriften abhängig sind und die Bau-BG fast immer was findet, warum sie nicht zahlen muss. Ähnlich ist es mit sog. Berufkrankheiten. Anders herum gesagt: Wenn alle Vorschriften eingehalten worden sind, hätte der Berufsunfall oder die Berufskrankheit gar nicht eintreten dürfen.
Mag sein das andere BG's da anders strukturiert sind...
Gruss Jörg
