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Betriebshaftpflicht und BG

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Betriebshaftpflicht und BG

Beitragvon Deutz70 » Mo Nov 05, 2007 10:08

Hallo,

wir haben im Nebenerwerb den Handel mit Brennholz angemeldet. Um die Nebenkosten so gering wie möglich zu halten, bitte ich um Info, wo Ihr die notwendige Betriebshaftpflicht abgeschlossen habt bzw. bei welcher BG ihr bezahlt.

Danke !
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Beitragvon LKW-Stefan » Mo Nov 05, 2007 19:16

BG - keine! Du kannst dich zwar bei der Holz BG anmelden, aber solange
du keine Mitarbeiter beschäftigst und das Gewerbe im Nebenerwerb führst,
brauchst du keine Beiträge zahlen!

Eine Betriebshaftpflicht kommt auf deine Tätigkeiten drauf an.
Holzeinschlag / Holzrücken im Nebenerwerb hier musst du zwischen 500 und
1200€ / Jahr rechnen :roll:
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Beitragvon Marco + Janine » Mo Nov 05, 2007 20:15

Wer ist wo und wie teuer Versichert?
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Betriebshaftpflicht

Beitragvon Deutz70 » Di Nov 06, 2007 6:49

Guten Morgen,

ich habe mal im Internet mir ein Angebot für eine Betriebshaftpflicht machen lassen, da ich aber dort keine ganz passende Kategorie gefunden habe, habe ich dann den Holzwarenhandel genommen.

Dort kam ich bei meiner Betriebsgröße auf einen Beitrag von ~ 150,00 - 200,00 €.

Gibt es zu empfehlende Gesellschaften ?

Danke !
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Beitragvon LKW-Stefan » Di Nov 06, 2007 8:22

hast du einen reinen Handel OHNE Einschlag und Rücken mags hinkommen.
Das teure ist die Versicherung vom Holzrücken / Einschlag, da dies wieder
besonders gefährdete Arbeitsgebiete sind, laut meinem Versicherungs-
vertreter :roll:
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Beitragvon Komatsu » Di Nov 06, 2007 8:55

Rufe hier mal an www.ghv-darmstadt.de und lasse dich mal beraten. Sind preiswert.
Komatsu
 
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Beitragvon Steve » Di Nov 06, 2007 9:12

@ LKW Stefan
Ich mach im Nebenerwerb GALA- Bau und etwas Brennholz (ca. 25 fm/Jahr). Bin bei BG-Garten gemeldet und zahl dort 34,00 € im Jahr.
Hab auch keine Mitarbeiter. :?:

Also ich bin mir nicht sicher aber ich glaub BG musst Du immer zahlen, egal ob Mitarbeiter oder nicht. :?:

Gruß Steve
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Beitragvon Waldmeister » Di Nov 06, 2007 10:44

Ist mir auch neu, dass man keine BG braucht. Gibts das irgendwo schriftlich???
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Beitragvon Amur » Di Nov 06, 2007 12:43

LKW-Stefan hat geschrieben:BG - keine! Du kannst dich zwar bei der Holz BG anmelden, aber solange
du keine Mitarbeiter beschäftigst und das Gewerbe im Nebenerwerb führst,
brauchst du keine Beiträge zahlen!

...:


Stimmt, wenn er nur mit Holz handelt gehört er nicht in die land- und forstwirtschafltiche BG. Da sind nur die Bediensteten versichert, nicht der Unternehmer selbst.
Die Holz BG ist aber für die Holzver- und -bearbeitenden Betriebe zuständig.

Sobald du Einschlag machst, gehört man aber in die land- und forstwirtschafliche BG.
Die ist ausdrücklich auch für Lohnunternehmen in der Forstwirtschaft zuständig.
Und die versichert auch die Unternehmer selber und deshalb zahlt man auch immer. Egal ob jemand angestellt ist oder nicht.

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Beitragvon LKW-Stefan » Di Nov 06, 2007 12:50

guggst du hier:

http://www.landtreff.de/download.php?id=2844

bzw. das Thema
http://www.landtreff.de/viewtopic.php?t ... ght=holzbg
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BG

Beitragvon landyjoerg » Di Nov 06, 2007 12:58

Hi,

das ist auch mein Kenntnisstand:
Bei handwerklichen Berufen ist die entsprechnende Berufsgenossenschaft des Handwerks zuständig, ob alleine eigener Chef und / oder Mitarbeiter.
Bei Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieben eben deren BG.
Bei reinem Handel keine, dann ist ja auch die z.B. die IHK und nicht die Handwerkskammer oder eine andere Kammer zuständig. Zu beachten ist, dass keine handwerksähnlichen oder forstwirtschaftlichen (s.o.) Tätigkeiten betrieben werden. Eine Betriebshaftpflicht musst du als "Einzelkämpfer" im Handel nicht haben, wie es mit der Versicherung Deiner evtl. Angestellten im Handel aussieht, weiss ich im Moment nicht, muss mal meine "Kauf"-Frau fragen...

Gruss Jörg
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Beitragvon Amur » Di Nov 06, 2007 13:13

Zitat aus der LSV Oberfranken:

Folgende Unternehmen werden von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit erfaßt:

...
land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen; das sind Unternehmen, die gegen Vergütung Tätigkeiten in anderen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen verrichten, die sonst von dem land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmer selbst oder mit eigenen Arbeitskräften ausgeführt werden müßten (z.B. Forstkolonnen),



Evtl. könnte es sein, dass dein Betriebsschwerpunkt auf Handel liegt und es sich dadurch verschiebt. Aber das ist ein Fall für Spezialisten.
Ausserdem bist du selbst dann ja nicht versichert.
Ausser du schließt privat was ab. Ob das aber günstiger ist als die BG?

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Beitragvon 4711 » Di Nov 06, 2007 13:30

ich habe auch im nebenerwerb einen brennholz handel und zahle auch keine bg beiträge. mein kenntnisstand ist der gleiche wie der von lkw-stefan. solange man keine angestellen hat braucht keine beiträge an die bg anzuführen. man kann sich zwar dort versichern aber man ist dazu nicht verpflichtet. sich privat zuversichern ist sowie so günstiger. wegen eine betriebshaftpflichtversicherung mache ich mich auch gerade schlau.

gruß

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Beitragvon Amur » Di Nov 06, 2007 13:34

Wenn man nur handelt ohne Angestellte ist es klar. Keine BG Beiträge und du bist eh nicht versichert.

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Beitragvon Komatsu » Di Nov 06, 2007 15:31

Da ganze ist BG GalaBau
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