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Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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31 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon fendt311lsa » Mi Nov 19, 2014 12:31

Hallo,

ich hätte folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Bau eines Betriebsleiterwohnhauses.

Nach meinen Informationen kann das Grundstück für ein Betriebsleiterwohnhaus aus dem Betriebsvermögen ja steuerfrei ins Privatvermögen entnommen werden.

Wie verhält es sich aber nun, wenn bereits ein Betriebsleiterwohnhaus vorhanden ist und zusätzlich ein neues Betriebsleiterwohnhaus errichtet werden soll?

Ist dann auch hier eine steuerfreie Entnahme möglich?

Kann das alte Betriebsleiterwohnhaus dann z.B. als Altenteilerwohnung oder als Wohnung für zukünftige Generationen verwendet werden, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen hat?

Hätte eine spätere Fremdvermietung eines der beiden Häuser schädliche Auswirkungen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon fendt311lsa » Di Nov 25, 2014 22:33

Wollte das Thema wieder nach oben schieben. :-)

Vielleicht weiß ja jemand was dazu.
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon fendt311lsa » Di Dez 23, 2014 10:36

Und nochmal nach oben. :-)
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon µelektron » Di Dez 23, 2014 11:11

hatte bei mir das Problem, dass ich nicht entnehmen durfte, hab das dann per Erbpachtvertrag gemacht
... ich mag keine Gäste die erst die Tür eintreten und dann nicht merken wenn die Party vorbei ist.
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon fendt311lsa » Di Dez 23, 2014 17:46

Warum durftest du nicht entnehmen?
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon Loisachtaler » Fr Jan 02, 2015 16:46

Zuerst zum Steuerberater wenn vorhanden. Mit LRA und Landwirtschaftsamt ist hier oft nicht gut Kirschen essen. Wobei die Helden froh sein sollten, dass überhaupt jemand baut und hier schon etliche zehntausende €€€ an Mwst. fließen, aber das mal nur am Rande.

Konnte meins als Nebenerwerbler gerade noch so entnehmen, da der Altbau nicht wirtschaftlich zu sanieren ist. Und das bereits bestehende neuere Haus als "Altenteilerwohnung" genutzt wird.

Was allerdings als Nebenerwerbler fast nicht zu realisieren ist - ist eine Bebauung im Außenbereich.

Vermietung ist ein ganz heißes Eisen. Ich hab's mich jetzt nicht getraut und deshalb auch das DG noch nicht ausgebaut. Das kann gewaltig ins Auge gehen. Zudem sollte im Bauplan unbedingt ein gesondertes "Büro" für den Betriebsleiter ausgewiesen werden.
Über den Tellerrand muss man immer noch selber schauen. :prost:
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon Welfenprinz » Fr Jan 02, 2015 19:19

Loisachtaler hat geschrieben:Vermietung ist ein ganz heißes Eisen..


Einmal: das ganze sollte NUR mit Steuerberatern besprochen und entschieden werden. So ein Forum ist da wirklich nicht der richtige background.
Zum andern Neugiersfrage: warum heisses Eisen? Also vor oder nach der Entnahme? Meinen Erfahrungen nach ist die Vermietungsfrage im Privatvermögen wesentlich unkomplizierter.
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon automatix » Sa Jan 03, 2015 9:30

Mein Steuerberater hat was in die Richtung gesagt von: Jede Betriebsleitergeneration darf sich ein Betriebsleiterwohnhaus bauen und dafür das Grundstück steuerfrei entnehmen.
Was dann natürlich die Genehmigungsbehörden sagen ist eine andere Baustelle....
Badaboom
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon julius » Sa Jan 03, 2015 11:50

fendt311lsa hat geschrieben:Nach meinen Informationen kann das Grundstück für ein Betriebsleiterwohnhaus aus dem Betriebsvermögen ja steuerfrei ins Privatvermögen entnommen werden.


Bei uns nicht. Wir haben vor mehreren Jahren 800 m² für eine Betriebsleiterwohnung aus dem Betriebsvermögen entnommen.
Gewinnsteigerung : 45 Euro/m² ( 47 Euro neuer Wert - 2 Euro Buchwert = 45 Euro )
800m² x 45 Euro = 36 000 Euro Gewinnsteigerung was zusätzlich versteuert werden muss.

Was anderes kann ich mir auch garnicht vorstellen. Warum sollte das Finanzamt Geld verschenken ? Bei mehreren meiner Bekannten lief das ähnlich ab.

Das ist kein Larifari Steuerberater sondern der ist auf Landwirtschaft spezalisiert.
Das Grundstück + Haus ist nun im Privatvermögen, also nicht im Betriebsvermögen. Denn sonst schauts natürlich wieder anders aus.
julius
 
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon Kaiserstuhl » Sa Jan 03, 2015 14:46

automatix hat geschrieben:Mein Steuerberater hat was in die Richtung gesagt von: Jede Betriebsleitergeneration darf sich ein Betriebsleiterwohnhaus bauen und dafür das Grundstück steuerfrei entnehmen.
Was dann natürlich die Genehmigungsbehörden sagen ist eine andere Baustelle....


genau so siehts aus! ich habe mich die letzten Jahre intensiv mit dem Thema befasst und bin nun seit einem Jahr in meinem Haus :)

Es gibt mehrere möglichkeiten:
Erbpacht: jeder kann auf dem Grundtück bauen muss kein Landwirt sein, Grundstück bleibt Betriebsvermögen. der Pachtzins ist zu versteuerndes Einkommen des Betriebes.
Entnahme: wie Automatix schon gesagt hat. Nachteil: wenn du vermietest oder Irgendwann Verkaufen wilst hast du ein Problem.
Kauf/Verkauf. Das Grundstück wird aus dem Betriebsvermögen gekauft.
Gruss vom Kaiserstuhl
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon fendt311lsa » Sa Jan 03, 2015 15:16

Danke für eure Antworten.

Was würde denn dann im Falle einer späteren Vermietung passieren?
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon julius » Sa Jan 03, 2015 21:05

Kaiserstuhl hat geschrieben:Entnahme: wie Automatix schon gesagt hat. Nachteil: wenn du vermietest oder Irgendwann Verkaufen wilst hast du ein Problem.

Oder spätestens bei der Betriebsaufgabe was viele noch treffen wird.
Vor allem also das Problem das es irgendwann aus den Betrieb heraus muss.
Die Bodenpreise steigen extrem. Das weiss auch das Finanzamt und handelt danach. Ob abwarten auf höhere Preise ( höhere Steuer ) eine gute Idee ist, sei dahingestellt.
julius
 
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon Hanno600w » Sa Jan 03, 2015 22:36

Moin
Ich hab mir mein Grundstück auf dem weg der vorweggenommen Erbfolge über tragen lassen. Der Senior hat den Bauantrag auf ein Altenteilerhaus gestellt und genehmigt bekommen. Haus hab ich gebaut und auch die damalige Eigenheimzulage bekommen. Nach 11Jahren vermietet die Hütte,Darlehnszinsen sind Steuerlich anrechenbar(mein Einkommen kommt nicht aus der Landwirtschaft).Jetzt wohn ich in einem anderen Neubau auf dem Hof.Das ganze ist im Außenbereich.War nur etwas nett reden mit dem Bauamt nötig und schon war das ganze kein Problem.
MFG.Andreas
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon fendt311lsa » So Jan 04, 2015 10:57

@ Hanno 600 W: Musstest du dann einen Entnahmegewinn versteuern?

@ Julius: Eine Betriebsaufgabe im steuerlichen Sinn wird ja vermutlich immer zu hohen Steuerzahlungen führen.

Wenn nun aber ein Betriebsleiterwohnhaus später fremdvermietet wird, fließt es dadurch wieder ins Betriebsvermögen zurück und sind die Mieteinnahmen somit Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft?
Hat das noch weitere nachteilige Konsequenzen?
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Re: Betriebsleiterwohnhaus - steuerfreie Grundstücksentnahme

Beitragvon Hanno600w » So Jan 04, 2015 11:32

Moin
Ich musste nichts versteuern.Wurde ja vererbt.
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