Hallo,
ich hätte folgende Fragen im Zusammenhang mit dem Bau eines Betriebsleiterwohnhauses.
Nach meinen Informationen kann das Grundstück für ein Betriebsleiterwohnhaus aus dem Betriebsvermögen ja steuerfrei ins Privatvermögen entnommen werden.
Wie verhält es sich aber nun, wenn bereits ein Betriebsleiterwohnhaus vorhanden ist und zusätzlich ein neues Betriebsleiterwohnhaus errichtet werden soll?
Ist dann auch hier eine steuerfreie Entnahme möglich?
Kann das alte Betriebsleiterwohnhaus dann z.B. als Altenteilerwohnung oder als Wohnung für zukünftige Generationen verwendet werden, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen hat?
Hätte eine spätere Fremdvermietung eines der beiden Häuser schädliche Auswirkungen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.