TS135A hat geschrieben:...............Die ZA gehören an die Fläche.................
Das sehe ich genau so.
Diesen Übertragungsaufwand bei Pächterwechsel kann man sich sparen.

Aktuelle Zeit: Do Feb 12, 2026 7:37
TS135A hat geschrieben:...............Die ZA gehören an die Fläche.................

FrankenRancher hat geschrieben:TS135A hat geschrieben:...............Die ZA gehören an die Fläche.................
Das sehe ich genau so.
Diesen Übertragungsaufwand bei Pächterwechsel kann man sich sparen.
angus25 hat geschrieben:FrankenRancher hat geschrieben:TS135A hat geschrieben:...............Die ZA gehören an die Fläche.................
Das sehe ich genau so.
Diesen Übertragungsaufwand bei Pächterwechsel kann man sich sparen.
...und was soll der Mitarbeiter im ALF dann arbeiten,nein das ist schon richtig so,immer so umständlich wie`s geht.
...und ein paar Streithansel können dann einige RA`s beschäftigen und etliche Richter,das ist schon gut so und seeeeehr durchdacht.
...an schönen Sonntag wünscht ANGUS
speeder hat geschrieben:Druck von Verpächterseite, auch mittels ZA.
Ede75 hat geschrieben:Nur, daß die alte und die neue Regelung schlicht und ergreifend mehr Verwaltungsaufwand mit sich bringt als eine Regel, bei der die ZA an die Fläche gekoppelt wären.
CarpeDiem hat geschrieben:Rückgabe an den Verpächter, der kann doch gar nix damit anfangen!
CarpeDiem hat geschrieben:@Speeder,
danke für deine Antwort. Aber das würde ja heissen, dass sich faktisch gegenüber der bisherigen Handhabung gar nichts geändert hat!
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