Hab da mal ne Frage. Muß für ca 2,5 ha Acker/Wiese einen neuen Pachtvertrag machen.
Der Besitzer (Verpächter) verpachtet immer nur auf vier Jahre, weil er schon älter ist
und vielleicht verkaufen will , weil seine Kinder vielleicht Unterstützung brauchen usw.
Habe ich ja weiter kein Problem mit. Nun hat er aber in den neuen Pachtvertrag folgenten
Zusatz geschrieben:
"Betreff : Neuregelung der Gap-Zahlungsansprüche im Jahre 2015.
Der Verpächter besteht darauf , daß der Pächter sich verpflichtet,
die neuen Gap-Zahlungsansprüche zum 15.Mai 2015 zu beantragen,
und am Ende des Pachtvertrags unentgeltlich an den Verpächter
(Grundbesitzer) zurück zu geben."
Wir hatten uns schon mal vor einiger Zeit darüber unterhalten wobei ich ihm gesagt hatte , das er glaube ich
darauf keinen Anspruch hat. Dann hat er gemeint , das der Vertrag dann nicht zu stande kommt. Dann einigten wir uns darauf
das wir uns beide nochmals informieren wollten. Im Grund genommen ist mir das eigentlich egal , weil was will ich mit
Prämien-Rechten wenn ich keine Fläche dafür habe. Er hat halt auch Angst das niemand seine Flächen Pachtet (in 4 Jahren)
wenn keine Prämien-Rechten dabei sind
Gut ich könnte sie verkaufen oder so , aber deswegen so einen Stress riskieren zumall "Er" ein entfernter Verwanter ist , und für
mich diese 2,5ha nicht lebenswichtig sind
Ich hab gedacht ich unterschreib und was in 4 Jahren ist , schau mer mal
Ach ja , mit meinem Schwager habe ich mich auch darüber unterhalten , ich habe gemeint mal beim BBV anzurufen um sich
beraten zu lassen , da hat mein Schwager aber gesagt das der BBV dies so empfehlen würde, das die Prämien-Rechte nach beendigung
eines Pachtvertrags zum "Grundbesitzer" übergehen
Wie sind eure Meinungen dazu , wer weiß genaue Fakten.
MfG. 1056xl

