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Betriebsprämien gegen Verpachtung als Sportstätte

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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18 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon schnorreswackler » Mo Apr 24, 2006 19:13

Du möchtest wissen, was eurem Verpächter blüht?

Ganz einfach.

Die Angelegenheit ist in der Verordnung 796/2004 geregelt. Dies ist sozusagen die Bibel der Prämien- und Kontrollbehörden. Hört sich bescheuert an. Hier ist alles bis aufs kleinste geregelt. Ist schwierig zu lesen, aber sehr interessant. Alle anderen Verordnungen sind für die Praxis pillepalle.

Also, die Sanktionsbestimmungen, die dich interessieren dürften, beginnen mehr oder weniger ab Art. 51. Euer Verpächter hat eine Übererklärung (Falschangabe, hier zur Nutzung) von 6 ha (Flugplatz).

Bewirtschaftet er beispielsweise insgesamt 100 ha Grünland bedeutet dies:
Bei 100 ha Gesamtgrünland und Übererklärung von 6 ha = Übererklärung von 6 % der Kulturgruppe "Grünland"
Daraus resultiert:
6 ha festgestellte Übererklärung, zusätzlich weitere 12 ha Abzug, da dieser Wert das Doppelte der Übererklärung ist. Also werden insgesamt 18 ha abgezogen/sanktioniert.
oder
da er hat mehr als 2 ha übererklärt hat, greift ebenfalls oben genannter Abzug in Höhe von 18 ha insgesamt.

Bewirtschaftet er z. B. nur 29 ha Grünland insgesamt, liegt er mit 6 ha Übererklärung über der 20 % Marke und bekommt für die gesamte Kulturgruppe Grünland überhaupt kein Geld.

Da er die Angelegenheit vorsätzlich betrieben hat (dürfte ohne Aufwand nachweisbar sein), verliert er für das laufende Kalenderjahr die betreffende Beihilfe (hier: Betriebsprämie) komplett.

Die Höhe der Strafe hängt also sehr stark von der bewirtschafteten Gesamtfläche ab.

@ Heiko
Einfach die Flächen nicht im Antrag angeben bedeutet, dass die Betriebsprämie nach einer gewissen Zeit in die nationale Reserve zurückfällt und vom Verpächter nicht mehr genutzt werden kann. Lässt er weiter seine Rinder darauf, ist er aber auch verpflichtet die Fläche anzugeben. Kommt nämlich eine CC-Tierkontrolle, wird der Verpächter die Prüfer zwangsläufig zu den Rinder und der Fläche führen. Ist die Fläche dann nicht im Flächennachweis und den Prüfern fällt das auf, hat er wieder ein Problem.
schnorreswackler
 
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Beitragvon waadm » Di Apr 25, 2006 14:01

so langsam dämmert es auch mir! :D

die Ha Zahl unseres Verpächters wird irgendwo zwischen 30 aber keines Falls 100 Ha liegen. Also spielt er um einen Haufen Geld. Denn für 2005 und nun auch 2006 kommt er wenn ich es richtig verstanden habe zwischen nix und ein bisschen. Er hat nur Grünland und ist alles andere, aber kein moderner Landwirt.
Wie ist es den mit den Zukunftsaussichten? Kann er wegen des Verstosses, seine Ansprüche für die kommenden Jahre auch verlieren?
oder wird jedes Jahr fürsich betrachtet.

Was bei uns im Raum steht ist die Feststellung, die Flächen die ab 2005 unter diese Regel fallen, sind für mehr als vier Jahre festgesetzt. Das kann ich nicht glauben! Wenn eine Stadt auf den Trichter kommt Bauland zu erschließen, gibt es bestimmt einen Ausweg. Dann muss er ihn auch haben.
z.Z. scheind er uns wohl gesonnen. Wenn es so bleibt können wir schon mal Fliegen :) aber der Vertrag muss unausweichlich her. Sonst bekommen wir auch ein Problem mit den Finanzen.

mfg
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Beitragvon schnorreswackler » Mi Mai 10, 2006 20:11

Wenn ein Antragsteller aufgrund falscher Angaben Zahlungsansprüche "erschlichen" hat und dies fällt bei einer Kontrolle auf, können diese für die jeweilige Fläche auch wieder abgenommen werden. Auch noch Jahre später. Je später es wird, desto schwieriger wird jedoch der Nachweis für die Kontrollbehörde, seit wann sich z.B. ein Flugplatz auf der Fläche befindet. Es denn, es findet sich ein zwitscherndes Vögelchen.

Einen Ausweg beim Ausweisen von Bauland gibt es schon. Der Inhaber der Zahlungsansprüche kann diese z.B. verkaufen. Beim Erschleichen kenne ich noch keinen.
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