Du möchtest wissen, was eurem Verpächter blüht?
Ganz einfach.
Die Angelegenheit ist in der Verordnung 796/2004 geregelt. Dies ist sozusagen die Bibel der Prämien- und Kontrollbehörden. Hört sich bescheuert an. Hier ist alles bis aufs kleinste geregelt. Ist schwierig zu lesen, aber sehr interessant. Alle anderen Verordnungen sind für die Praxis pillepalle.
Also, die Sanktionsbestimmungen, die dich interessieren dürften, beginnen mehr oder weniger ab Art. 51. Euer Verpächter hat eine Übererklärung (Falschangabe, hier zur Nutzung) von 6 ha (Flugplatz).
Bewirtschaftet er beispielsweise insgesamt 100 ha Grünland bedeutet dies:
Bei 100 ha Gesamtgrünland und Übererklärung von 6 ha = Übererklärung von 6 % der Kulturgruppe "Grünland"
Daraus resultiert:
6 ha festgestellte Übererklärung, zusätzlich weitere 12 ha Abzug, da dieser Wert das Doppelte der Übererklärung ist. Also werden insgesamt 18 ha abgezogen/sanktioniert.
oder
da er hat mehr als 2 ha übererklärt hat, greift ebenfalls oben genannter Abzug in Höhe von 18 ha insgesamt.
Bewirtschaftet er z. B. nur 29 ha Grünland insgesamt, liegt er mit 6 ha Übererklärung über der 20 % Marke und bekommt für die gesamte Kulturgruppe Grünland überhaupt kein Geld.
Da er die Angelegenheit vorsätzlich betrieben hat (dürfte ohne Aufwand nachweisbar sein), verliert er für das laufende Kalenderjahr die betreffende Beihilfe (hier: Betriebsprämie) komplett.
Die Höhe der Strafe hängt also sehr stark von der bewirtschafteten Gesamtfläche ab.
@ Heiko
Einfach die Flächen nicht im Antrag angeben bedeutet, dass die Betriebsprämie nach einer gewissen Zeit in die nationale Reserve zurückfällt und vom Verpächter nicht mehr genutzt werden kann. Lässt er weiter seine Rinder darauf, ist er aber auch verpflichtet die Fläche anzugeben. Kommt nämlich eine CC-Tierkontrolle, wird der Verpächter die Prüfer zwangsläufig zu den Rinder und der Fläche führen. Ist die Fläche dann nicht im Flächennachweis und den Prüfern fällt das auf, hat er wieder ein Problem.