Hallo,
ich betreibe schon seit ca 20 Jahren in meinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einen von mir selbst gebauten Senkrechtspalter!
Vor einigen Jahren wurde vom Betriebsrevisor der (niedersächsischen) landw, Berufsgenossennschaft die Einhandbedienung beanstandet!
Ich habe daraufhin eine federbelastete mechanische Sperre des Hydraulikhebels nachgerüstet, die mit der zweiten Hand bedient werden muss.
Diese "Bastelei" wurde anstandslos genehmigt obwohl gar keine Möglichkeit mehr bestand, den Holzrundling irgendwie zu fixieren, eine flüssige Arbeit mit diese Nachrüstung also nicht mehr möglich war.
Oskar