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BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Daniel Setz » So Jan 10, 2010 22:39

Hallo!

Ich habe meinen selbstgebauten Stehendspalter mit hydraulischem Seilzug neulich an einen Arbeitskollegen verliehen.
Er war gleich überzeugt von dem Gerät und jetzt möchte er, dass ich für seinen Vater auch einen baue. Dieser zieht nämlich immer noch als Einmann- Selbstmordkommando mit dem Kegelspalter in den Wald...

Das Problem ist nur die Einhandbedienung an meinem Gerät. Ich wollte das wegen der komfortableren Bedienung bewusst so haben und nehme das Risiko in Kauf, obwohl ich weiß, dass das heute nicht mehr erlaubt ist.
Der Kollege möchte aber gerne auf Nummer sicher gehen und eine Zweihandbedienung incl. BG- Zulassung für den Spalter. Das sehe ich ein, und mechanisch ist diese Zweihebelmechanik ja auch nicht weiter kompliziert. Die Frage ist halt nur, ob die BG so kooperativ ist und Eigenbauten abnimmt, wenn technisch nichts dagegen spricht.

Was habt ihr da für Erfahrungen? Normalerweise müsste das ja gehen, in den BG- Broschüren steht ja sogar drin, wie man gefährliche Maschinen (z.B. Uralt- Kreissägen) sicherheitstechnisch aufmotzen kann.
Resi, i hol' di mit meim Traktor ab!
Daniel Setz
 
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon wurzelzieher » Mo Jan 11, 2010 6:59

n8
Zuletzt geändert von wurzelzieher am Sa Mai 18, 2013 6:26, insgesamt 1-mal geändert.
wurzelzieher
 
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon scroll » Mo Jan 11, 2010 9:53

ja lass die Finger davon. Wenn du eh schon wenig Ahnung hast.
Allein mit der 2 Handbedienung ist es nicht getan!
Auch wenn sie funktioniert.
Eine Zulassung für einen einzigen Spalter?
Kostet doch auch alles Geld.
Und gerade die Sicherheitsteile kosten Geld.
Da wirst preislich nicht mithalten können.. ;-)
Allein mit der BG zulassung bist noch nicht aus der Haftung.
Musst ja noch ne Bedienungsanleitung und Herstellervorschrift machen....
und eine Konformitätserklärung!!!!!
so ein quatsch wenn ich das lese:
Der Kollege möchte aber gerne auf Nummer sicher gehen und eine Zweihandbedienung incl. BG- Zulassung für den Spalter

Dein Kollege soll sich woanders einen Spalter kaufen. Vorallem wenn der alte noch den Alten Kegelspalter benützt.. hey da stimmt doch was nicht..
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Mb-trac Schrauber » Mo Jan 11, 2010 10:57

Hallo zusammen

Also ich hab vor 6 jahren mir meinen eigenen senkrechtspalter 12 to. gebaut hab aber vorher einen BG'ler gefragt was ich zu beachten habe damit es mit der BG keine probleme gibt.

Die Vorgaben von der BG waren : Zweihand-bedinung, Der Spaltkeil muss 5cm vor der Bodenplatte stehenbleiben, Die Hydraulikschläuche im Gesichtsbereich müssen mit einer Schlauchschutzspirale gesichter sein, Beidseitige Schutzbügel die das Auseinander spritzen der Meterscheiter verhindern.

Nachdem der Spalter fertig war hab ich dem BG menschen gesagt er soll sich bei Gelegheit mal den spalter anschauen was er auch getan hat. Er hat ein Foto gemacht und ein vermerk in dazu und das in die betriebs akte gelegt und gut ist.

Wie es allerdings aussieht wenn du den spalter baust und danach verkaufst das weiss ich nicht da würde ich mich mal mit der BG in verbindung setzen.

MFG Jan
Schraube Schraube Z'samme Baue
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Daniel Setz » Mo Jan 11, 2010 11:46

@ Scroll:
Blas' dich mal nicht so auf, ich arbeite selbst als Konstrukteur im Maschinenbau und bin mit dem Thema vertraut. So Sprüche nach dem Motto "wenn man keine Ahnung hat, soll man's bleiben lassen" kannst du dir schenken.

Ich will ja keine Holzspalter bauen und auf dem Markt anbieten.

Es geht nur darum, meinem Arbeitskollegen ein bisschen unter die Arme zu greifen. Er ist zwar selbst Schlosser und sogar Werkstattleiter bei uns, hat aber zu Hause keine Möglichkeit, so ein Ding zu bauen.

Es ist natürlich offiziell sein Eigenbau, und er lässt auch die BG kommen zum Anschauen.

Da Eigenbauten und Altgeräte ohne Typenschild und Dokumentation in der Landwirtschaft ja Tradition haben, gibt es doch sicherlich die Möglichkeit, sich nach entsprechender Besichtigung durch den BG- Mann nachträglich den Segen zu holen.

Wenn alles nur mit Herstellererklärung usw. ginge, bräuchte man wohl die BG- Leute vor Ort auch nicht. Dann wäre die Sache ja einfach:
Hat man Papiere für seine Geräte, ist alles ok- hat man keine, ist man beim Arbeiten automatisch nicht versichert.

Weiß jemand zufällig, wo man die BG- Bestimmungen nachlesen kann (Anforderungen an die Zweihandbedienung, Spaltmesser 5 cm über der Fußplatte usw.)

Ich freue mich auf eure Antworten!
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon scroll » Mo Jan 11, 2010 12:44

Daniel Setz hat geschrieben:@ Scroll:
So Sprüche nach dem Motto "wenn man keine Ahnung hat, soll man's bleiben lassen" kannst du dir schenken.

Weiß jemand zufällig, wo man die BG- Bestimmungen nachlesen kann (Anforderungen an die Zweihandbedienung, Spaltmesser 5 cm über der Fußplatte usw.)

Ich freue mich auf eure Antworten!

siehe da die Richtung geht doch in keine Ahnung.
Ebenso zur BG.
Die BG gibt dir nur Richtlinien.. aber keine direkten Vorschriften.
Wenn deine selbstgebaute 2 Handbedienung sich verklemmt und das Ding fährt einlein runter (aufgrund Kontrouktionsmängel) als Beispiel, da kann die Bg das Ding abgenommen haben wie sie will, da zahlt sie nicht.

Ähnlich wie beim Auto, die 2 Schrauben vom Bremssattel lös ich selber und wechsel die Backen.. bin auch Mechaniker aber eben kein Kfz...
Wenn Sicherheit im Vordergrund steht und Produkthaftung kauf ich einen Spalter.
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Daniel Setz » Mo Jan 11, 2010 20:08

Hallo!

Ich will ja gerne zugeben, dass ich mit den rechtlichen Aspekten eines Eigenbaus im Hinblick auf Haftung noch nicht so ganz vertraut bin. Aber wenn ich das wäre, müsste ich ja nicht fragen und würde mir das ganze Getippe schenken.

Aber einen Eigenbau, der für den Eigenbedarf genutzt wird, abnehmen zu lassen, muss doch möglich sein! Wozu gibt es denn sonst die BG- Anforderungen an einen stehenden Holzspalter?

Dass ich mit einem gekauften Gerät zumindest rechtlich auf der sicheren Seite bin, ist mir auch klar. Aber ob so ein klappriges Chinesenteil aus dem Baumarkt auch wirklich sicherer ist als ein ordentlich gemachter Eigenbau, ist nun mal ein anderes Thema...
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon scroll » Di Jan 12, 2010 7:46

ja mei da müsstest du jetzt erst mal wissen in welche BG der Vater deines Kollegen die Beiträge errichtet.
Diese BG wäre dann der Ansprechpartner.
Mit Sicherheit gibt es da einen Fuzzi der den selbsgebauten Spalter abnimmt und auch die Fragen an den aktuellen Sicherheitsstandart beantworten kann.
Solange hier im Forum keiner Vertreten ist von der Bg und dir weiterhelfen kann, wirst hier nicht weiterkommen.

Im Allgemeinen gilt wenn dir einen Spalter erwerbst, dann sollte er ja das GS Zeichen haben (Geprüfte Sicherheit) haben
Das komische CE Zeichen ist auch ausreichend... nur GS Zeichen ist besser!

Hier noch ein link
http://www.lsv.de/spv/18_pruef_und_zert ... index.html
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Takar » Di Jan 12, 2010 17:36

Daniel Setz hat geschrieben:
Aber einen Eigenbau, der für den Eigenbedarf genutzt wird, abnehmen zu lassen, muss doch möglich sein! Wozu gibt es denn sonst die BG- Anforderungen an einen stehenden Holzspalter?


Hallo

Wenn ich das richtig verstehe, dann soll weder mit dem Bau des Spalters noch mit dem gespaltenen Holz Geld verdient werden.

Der Spalter wird nur im Eigengebedarf eingesetzt, da frage ich mich was da die BG mit zu tun haben soll ?

BG= Berufsgenossenschaft nicht Privatgenossenschaft

Privatleute bezahlen keine Beiträge also ist die BG nicht zuständig, sie bezahlt nicht bei einem Unfall und sie macht Privatleuten auch keine Vorschriften.

Frank
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Nils Korn » Di Jan 12, 2010 18:37

Im Allgemeinen gilt wenn dir einen Spalter erwerbst, dann sollte er ja das GS Zeichen haben (Geprüfte Sicherheit) haben
Das komische CE Zeichen ist auch ausreichend... nur GS Zeichen ist besser!


Diese ganzen Zeichen sind soviel wert wie ein neuer TÜV-Stempel auf dem Auto... :wink:
Holz zu haben ist kein Reichtum -
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Dickerchen88 » Di Jan 12, 2010 23:17

Schon der WAHNSINN, wie viele NEUNMALKLUGE Köpfe sie da immer einmischen und ihren Senf dazu geben !!! Bei manchen gibt es immer nur einen Weg !!! Und wehe dem der das nicht ganz, aufs Haar genau so sieht !!!

Dann werfen die auch mit Vorschriften und anderem, ach so schlauem Zeug (CE; GS) um sich und haben eigendlich selber Überhaupt keine Ahnung !!!

Aber egal, Hauptsache man hat sich selbst mal wieder super wichtig genommen !!!

Nix für ungut !!!
Leben und leben lassen !!!
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 12, 2010 23:38

:oops: :oops: :oops: :twisted:
meiner hat sogar ne rast Schaltung, in der Zeit wie der alleine Spaltet kann man schon das nächste Stück holen :lol:
Da springt der Hebel erst wieder raus wenn der Zylinder am Ende ist :prost:
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Falke » Di Jan 12, 2010 23:50

@Dickerchen

Irgendwie passt deine Signatur <Leben und leben lassen !!!> nicht zu deinem Beitrag ... :roll:

@Kugelblitz

fehlt da am Spalter nicht etwas, damit der Holzrundling auch oben liegen bleibt ?
(oder gräbst du ihn ebenerdig mit Unterkante Hydraulikstempel ein ... :lol: )

Gruß
Adi
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Kugelblitz » Mi Jan 13, 2010 8:42

links am Träger ist eine Strebe, die hindert das Holz am runterfallen.
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Re: BG- Zulassung für Eigenbau- Spalter

Beitragvon Daniel Setz » Mi Jan 13, 2010 20:59

Hallo!

Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten!

@Takar: Es soll zwar weder mit dem Bau noch mit dem Spalten Geld verdient werden, aber wir haben ein landwirtschaftliches Gewerbe angemeldet und sind damit auch in der BG. Mein Arbeitskollege hat viel Privatwald und schlägt auch Holz zum verkaufen (Stammholz, das Brennholz ist Eigenbedarf), daher gehe ich mal stark davon aus, dass er auch in der BG ist.
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