wespe hat geschrieben:Mit landw. Ernteprodukten darf > 4m Höhe auf öffentl. Strassen gefahren werden.
2 Gurte drüber und es wäre rechtens.
Ganz so einfach ist das, glaub ich, auch nicht. Bei festen Ladegütern.darfst auch net über 4m und.Strohballen sind festes Ladegut. Anders bei losen Ladegütern, also z.Bsp. Häcksel dürfen höher sein wie 4m, weil man davon ausgeht, das dieses.Ladegut sich wärend.der Fahrt noch zusammensetzt. Dazu kommt dann aber der Punkt Ladungssicherung bei losen Gütern.
Trotz alledem eine lustige Fuhre
Was ein Schwachsinn...
LW darf über 4 Meter PUNKT
hat nix damit zu tun, ob man mit dem Ladegut jemandem den Schädel einschlagen kann oder nicht...
Gerade Häckselgut MUSS unter Bordwandhöhe geladen werden, wenn man nicht abdeckt... Aber da sind die Grünen wohl noch zu kulant, bzw. die biogaslobby zu groß;)






