Hallo, hab grad das Bauholz für meinen Maschinenschuppen vom Sägewerk geholt. Alles schönes Holz bis auf eine 16/28 er Mittelpfette. Der Zimmerer meint zur Not ging er. Ist etwas braunfärbig. Verwenden oder neuen herrichten ?
Ich bin nicht vom Fach. Aber wenn mir der Zimmerer sagt er würde es nicht verwenden, und die Halle länger stehen soll, würde ich persönlich nen neuen Balken sägen lassen. Wenn dann "gscheid" Aber wie schon gesagt, Laienmeinung
Zuletzt geändert von H1asl am So Feb 04, 2018 21:49, insgesamt 1-mal geändert.
Kenne jemanden der hat auch schlechtes Holz aus seinem eigenen Wald für sein neues Haus benutzt, nach 5 Jahren musste er den Dachstuhl sanieren lassen.
Alle reden übers Wetter, aber keiner unternimmt was dagegen.
Neuen richten , wenn du den eingebaut hast und dann in ein Paar Jahren wechseln musst weil er abgefault ist es sicher teurer als jetzt einen neuen schönen zu richten (ist schon halbwegs braun ) wenn er nur blau wäre wär es kein Problem springsa
Das ist Palettenholz .... nix für Dachstuhl oder so
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg. Akku-Sägen, ein wink für die Grünen. wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger. Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen
Stellt sich die Frage, wer das beim Sägen nicht gesehenen hat... Wenn man sich schon die Mühe macht, was zu bauen, tät ich nicht am Holz sparen. Soll ja wohl ein Unterzug werden?! Selbigen später neu einzubauen ist viel mehr Aufwand, als jetzt einen gesunden auszuwählen. MFG
Hallo Tom120, ich als Säger würde meinem Kunden dringend empfehlen einen neuen Baum zu bringen und diesen Thermisch zu verwerten.
Der Stamm war bestimmt mit Verwachsungen und Angeschlagen an der Stelle wo dieser Braun / Faul ist. Hätte "mann" auch sehen können Sowas hat ist immer mal wieder dabei, rausschneiden und gut.
Ich persönlich würde den Aussortieren und neu machen, macht etwas Arbeit lohnt sich im Nachhinein aber immer
Servus zusamme, nur das jetzt nix durcheinander kommt. Der gemeine Nagekäfer is so weit mir bekannt nicht der Holzbock sondern der Hausbock. Der Holzbock ist eine Zeckenart. Überträger FSME und Boreliose. Und soweit mir bekannt kein Holzvertilger. Kann mich aber auch irren. Evtl kann der Yogibaer da auch noch mehr Licht ins dunkel bringen. Auch in Bezug auf die Gefahr von Befall bei Braunfäule.
Gruß Holzspaß
Wer wissen will wo meine Rechtschreibfehler her kommen der soll nachschauen was ein Legastheniker ist - da findet er mich!
Hallo, danke für die Antworten. Jetzt ist er im Stapel zum Trocknen aufgerichtet. Aber ich richt einen neuen her. Im August wird aufgestellt. Da wird der dann ausgemustert. Vielen Dank.
Ja, es ist schon ein Krampf mit den Böcken. Der Hausbock, Hylotrupes bajalus, wird in manchen Gegenden fälschlicherweise als Holzbock bezeichnet. Wo sich doch der Gemeine Holzbock, Ixodes ricinus, nur von einer Flüssigkeit ernährt und niemals von fester Nahrung. Nichtsdestotrotz wird man den Hausbock in diesen Stamm wohl noch nicht finden, das würde noch ein paar Jahre dauern. Ebenso ist es beim Gemeinen Nagekäfer, Anobium punktatum, auch schlicht und einfach Holzwurm genannt. Mögliche Kandidaten wären, wenn es sich um einen Fraßgang handeln sollte, der Sägehörnige Werftkäfer, Hylocoetes dermestoides, der Gestreifte Nutzholzborkenkäfer, Trypodendron lineatum oder der Schwarze Nutzholborkenkäfer, Xylosandrus germanus (keine vollständige Liste). Das sich da eventuell eine andere Baumart mit eingeschmuggelt haben könnte wurde ja schon geschrieben. In den Holzhandelsusancen (Österreich) findet man die Braunbloche in der Güteklasse C wenn die Mantelfläche des Bloches der Güteklasse B entspricht und sie nagelfeste Braun- oder Rotfäule (Hartfäule) aufweisen. Ist es jedoch ein beginnender Rotstreif fällt er noch in die Güteklasse B. Insektenfraßgänge sind für Güteklasse A und B unzulässig. In der RVR (Deutschland) findet man folgende Kriterien: Hartfäule in Güteklasse A und B nicht zulässig. In Güteklasse C zulässig im äußeren Holzmantel des Wurzelanlaufs bis 15% des Durchmessers. In Güteklasse D zulässig. Insektenfraßgänge größer oder gleich 2mm sind für die Güteklassen A - D nicht zulässig, bis 2mm für Klasse D zulässig. Quellen: Österreichische Hozhandelsusancen, Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland Gruß Yogi