Hallo zusammen!
Ich habe vor kurzem eine kleine, lt. Grundbuch, "landwirtschaftliche Nutzfläche" gekauft. Ich nutzte diese Fläche bereits seit längerem als Brennholzplatz. Im Frühjahr wurde mir der Kauf angeboten.
Jetzt habe ich vom Notar einen Brief mit dem negativen Bescheid zum Vorkaufsrecht des Landratsamtes erhalten, allerdings mit folgendem Zusatz:
Die Fläche ist als Biotop erfasst, jegliche Massnahme muss vorher dem Amt angezeigt werden.....
Auch der Vorbesitzer wusste nichts von einem Biotop, was ich ihm auch glaube (das Grundstück wird als Holzplatz genutzt so lange ich denken kann).
Was heisst das jetzt für mich, wer kennt sich da aus?

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet