Hallo,
da wir zwischen den Jahren haben finde ich leider auf allen möglichen Ämtern nur Notbesetzungen und mir kann keiner wirklich Auskunft geben zu meinem "Fall". Vieleicht kann ja einer von Euch was dazu sagen.
Folgendes ist passiert:
Meine Nachbarin zwei Häuser weiter, 85 Jahre alt (ab jetzt Besitzerin genannt) hat mir Anfang des Jahres 08 eine Wiesenfläche von ca. 2 Hektar mündlich verpachtet. Die Pacht wurde bar bei der "Besitzerin" bezahlt und es gibt keine Quittung. Da wir eine Haltergemeinschaft von fünf Personen sind hat jeder seinen Teil in bar dazu beigetragen und wir waren zu fünft dort um zu zahlen.
Wir haben einen Zaun von einer Firma bauen lassen und die Rechnung beläuft sich auf knapp 1.000,-€, wir haben im Frühjahr gedüngt für 472,-€ und konnten die Fläche erst im Spätherbst erst nutzen.
Die "Besitzerin" der Flächen hat schon vor einigen Jahren all ihr Eigentum an einen jungen Mann (ab jetzt Erbe genannt) überschrieben.
Dieser "Erbe" hat jetzt die "Besitzerin" geschickt um einem von unserer Haltergemeinschaft mitten auf der Strasse mitzuteilen das er, der "Erbe", die Weideflächen jemand anderem geben möchte und das wir das Land zum 1.1.09 zu räumen haben .
Und so ein Zirkus zu Weihnachten, na danke auch .
Jetzt zu meinen Fragen:
Sicherlich gibt es auch Kündigungsfristen für mündliche Pachtverträge, sind die anders als die für Schriftliche?
Da ich mir gut vorstellen kann das jedes Bundesland da andere Richtlinien hat, wie ist es in Hessen?
Was mache ich wenn am 1.1. plötzlich andere Tiere auf meinem Land stehen?
Wer zahlt mir Zaun und Dünger?
Darf die "Besitzerin" einen Pachtvertrag schließen und der "Erbe" ihn kündigen?
Fragen über Fragen ..... lieben Dank für jede Antwort.
Liebe Grüße
muffin