Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 14:45

Bischen verzwickt ......

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
Antwort erstellen
19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Bischen verzwickt ......

Beitragvon muffin » Mo Dez 29, 2008 13:02

Hallo,

da wir zwischen den Jahren haben finde ich leider auf allen möglichen Ämtern nur Notbesetzungen und mir kann keiner wirklich Auskunft geben zu meinem "Fall". Vieleicht kann ja einer von Euch was dazu sagen.

Folgendes ist passiert:

Meine Nachbarin zwei Häuser weiter, 85 Jahre alt (ab jetzt Besitzerin genannt) hat mir Anfang des Jahres 08 eine Wiesenfläche von ca. 2 Hektar mündlich verpachtet. Die Pacht wurde bar bei der "Besitzerin" bezahlt und es gibt keine Quittung. Da wir eine Haltergemeinschaft von fünf Personen sind hat jeder seinen Teil in bar dazu beigetragen und wir waren zu fünft dort um zu zahlen.
Wir haben einen Zaun von einer Firma bauen lassen und die Rechnung beläuft sich auf knapp 1.000,-€, wir haben im Frühjahr gedüngt für 472,-€ und konnten die Fläche erst im Spätherbst erst nutzen.

Die "Besitzerin" der Flächen hat schon vor einigen Jahren all ihr Eigentum an einen jungen Mann (ab jetzt Erbe genannt) überschrieben.

Dieser "Erbe" hat jetzt die "Besitzerin" geschickt um einem von unserer Haltergemeinschaft mitten auf der Strasse mitzuteilen das er, der "Erbe", die Weideflächen jemand anderem geben möchte und das wir das Land zum 1.1.09 zu räumen haben :evil: :evil:.

Und so ein Zirkus zu Weihnachten, na danke auch :roll:.

Jetzt zu meinen Fragen:

Sicherlich gibt es auch Kündigungsfristen für mündliche Pachtverträge, sind die anders als die für Schriftliche?

Da ich mir gut vorstellen kann das jedes Bundesland da andere Richtlinien hat, wie ist es in Hessen?

Was mache ich wenn am 1.1. plötzlich andere Tiere auf meinem Land stehen?

Wer zahlt mir Zaun und Dünger?

Darf die "Besitzerin" einen Pachtvertrag schließen und der "Erbe" ihn kündigen?

Fragen über Fragen ..... lieben Dank für jede Antwort.

Liebe Grüße
muffin
muffin
 
Beiträge: 11
Registriert: Do Okt 23, 2008 14:31
Wohnort: Odenwald
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon voro » Mo Dez 29, 2008 13:49

Kündigen darf der - aber nicht mit anderer Frist, als es die vorherige Besitzerin hätte tun können. Für euch ändert sich nichts durch den neuen Besitzer, ausser dass die Pachtzahlung halt an den muss.
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
Benutzeravatar
voro
 
Beiträge: 4520
Registriert: Mo Aug 07, 2006 21:19
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Nick » Mo Dez 29, 2008 14:11

Also wenn ich das richtig sehe, habt ihr von einer alten Dame Land gepachtet, das ihr indem Moment garnicht gehört hat,
da das ganze ja schon vor Jahren an den Sohn übergeben worden ist. Also habt ihr auch keinen gültigen Pachtvertrag.

mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
Beiträge: 3572
Registriert: Mi Apr 26, 2006 20:44
Wohnort: Oberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon voro » Mo Dez 29, 2008 14:14

Ahhh - Verpachtung war, nachdem sie's überschrieben hat?

Das ist natürlich was anderes.
Dann sollte sie aber in jedem Falle schadenersatzpflichtig sein.
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
Benutzeravatar
voro
 
Beiträge: 4520
Registriert: Mo Aug 07, 2006 21:19
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon muffin » Mo Dez 29, 2008 17:04

Ich hoffe halt das die alte Dame trotz der Überschreibung noch das Nutzungsrecht hat. Dann wäre der Pachtvertrag gültig und sie müssten sich trotz des mündlichen Pachtvertrages an gesetzliche Fristen halten.....
muffin
 
Beiträge: 11
Registriert: Do Okt 23, 2008 14:31
Wohnort: Odenwald
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Meini » Mo Dez 29, 2008 18:52

Schau erstmal ins Grundbuch( Katasteramt) wer denn nun Besitzer ist,bzw. war zum Zeitpunkt der Verpachtung. Also mit wem du reden mußt. Und ganz wichtig Ruhe bewahren,Streit wäre nicht hilfreich :wink: .
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
Meini
 
Beiträge: 3909
Registriert: Do Mär 13, 2008 21:51
Wohnort: owl hf
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Meini » Mo Dez 29, 2008 18:53

Ach könnte sein das die Besitzerin ein Niesbrauch hat.Dann ist egal wer Besitzer ist so lange sie Lebt.
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
Meini
 
Beiträge: 3909
Registriert: Do Mär 13, 2008 21:51
Wohnort: owl hf
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon muffin » Di Dez 30, 2008 9:32

Ich denke das die Dame zwar schon alles Überschrieben hat aber mit lebenslangem Nutzungsrecht. Die Dame ist noch völlig fit trotz ihres Alters, weshalb sollte sie mir eine Gelände verpachten wenn es ihr garnicht mehr gehört .....
Heute Mittag fahre ich auf das Katasteramt .... mal sehen was dabei herauskommt :roll:
muffin
 
Beiträge: 11
Registriert: Do Okt 23, 2008 14:31
Wohnort: Odenwald
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon hans g » Di Dez 30, 2008 11:06

muffin hat geschrieben: Die Dame ist noch völlig fit, trotz ihres Alters, weshalb sollte sie mir ein Gelände verpachten, wenn es ihr garnicht mehr gehört .....

ältere herrschaften sind bisweilen etwas merkwürdig---meine älteste tante hatte auch einen vertrag mit jemandem über eins meiner grundstücke abgeschlossen :roll:
hans g
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Carsten » Di Dez 30, 2008 11:34

Hallo,

wenn ich Geld in eine Fläche investiere und den Verpächter nicht perönlich kenne IMMER einen schriftlichen Pachtvertrag abschliessen.

Das ist doch üerhaupt kein Problem sich so ein Stück Papier unterschreiben zu lassen.

Sollte die Ältere Dame kein Besitzer mehr gewesen sein sieht es sehr schlecht aus. Wenn ja dann gilt die übliche Kündigungsfrist.

Meine Meinung stellt keine Rechtsberatung dar.
Gruß
Carsten
_________________
Benutzeravatar
Carsten
Site Admin
 
Beiträge: 3602
Registriert: Do Jan 02, 2003 15:51
Wohnort: Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Agrojungstar » Di Dez 30, 2008 19:13

Soviel vor weg. Wenn es hart auf hart kommt bist du nicht der Dumme, sondern die ehemalige Besitzerin.

Immerhin ist nachweisbar, dass Ihr Pacht zahlt und das ihr das Grundstück mal gewesen ist.
Agrojungstar
 
Beiträge: 115
Registriert: Do Aug 07, 2008 22:01
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Agrojungstar » Di Dez 30, 2008 19:15

übrigens ich komme auch aus Hessen.
Agrojungstar
 
Beiträge: 115
Registriert: Do Aug 07, 2008 22:01
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Frankenbauer » Di Dez 30, 2008 22:49

@ agrojungstar

Es gibt keine Quittung und Zeugen der Pachtzahlung sind die Mitpächter.
Ich würde unter den gegebenen Voraussetzungen schnell das Gespräch mit beiden "Verpächtern" suchen!

Gruß

Werner
Frankenbauer
 
Beiträge: 3228
Registriert: Mo Feb 12, 2007 23:16
Wohnort: Unterfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon muffin » Mi Dez 31, 2008 10:09

So, im Katasteramt (wie heißt es jetzt nochmal :roll: ) steht die Dame als einzige Besitzerin.

Ich gehe also mal davon aus das zwar notariell vorbereitet ist das dieser junge Mann nach ihrem Tod alles erhält aber das sie bis dahin das volle Nutzungsrecht hat.

Wir haben ewig darüber nachgedacht einen schriftlichen Pachtvertrag zu machen, mit allen anderen Menschen von denen ich auch nur 500qm gepachtet habe gibt es einen, die Dame ist a) meine Nachbarin und b) meine Großtante, wir leben schon immer nebeneinander, sie ist auf mich zugegangen und wollte das ich mich um das Grundstück kümmere .....naja,
:roll: man lernt halt nie aus :cry: - Dummheit war schon immer teuer:roll: .

Ich werde jetzt zum 1.1. einen Brief an die Dame richten mit dem Verweis auf das Buch Pachten & Verpachten von J.H. Meyer und dem Querverweis auf das Landpachtverkehrsgesetz und die Seiten 59 (mündliche Verträge) und die Seite 98 (Kündigungsfristen).

Mal sehen was dann kommt ....... Los bin ich die Fläche eh, ohne mich zu wehren gleich und wenn ich mich wehre vieleicht in zwei Jahren.

Liebe Grüße
muffin
muffin
 
Beiträge: 11
Registriert: Do Okt 23, 2008 14:31
Wohnort: Odenwald
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon ChrisB » Do Jan 01, 2009 17:03

Hallo und Allen ein gutes neues Jahr,
wenn es die Großtante ist, würde ich keinen Brief schreiben!
Oder hast du eine schriftliche Kündigung erhalten?
Wenn nicht das Gespräch suchen.
Nachfragen weshalb plötzlich an jemanden anderes Verpachten.
Solange die Großtante die Eigentümerin ist, könnte Sie auch noch einen längerfristigen Pachtvertrag abschließen :wink:
Der Erbe müßte nach dem Erbfall akzeptieren.
Vermutlich hat der künftige Erbe "Angst" um sein Erbe??????????
ChrisB
 
Beiträge: 1921
Registriert: Do Nov 08, 2007 12:46
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Agrarpolitik

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Holzwurm 68, LAN, Schwabenjung26

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki