Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 14:28

Bitte um Hilfe bei der Zulassung des Rüwa`s

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Re: Bitte um Hilfe bei der Zulassung des Rüwa`s

Beitragvon Ben_SB » Fr Okt 18, 2013 21:25

Nabend!
Na das freut mich aber mal :mrgreen:

Hoffe du bist zufrieden wie das gelaufen ist :prost:

Gruß
Ben
Unimog U1000 BM424 mit Humbaur HTK 3500.37, Ferrari 535 Ladekran & Werner/HPC HY6,5,
Krpan CV18EK+400V, Uniforest Python eco Bündelgerät, Inntal Bandsäge SN600 400V+Zapfw., MS171, MS260, MS361 und MS660, FS 491 CE-M und reichlich Kleinzeug
Benutzeravatar
Ben_SB
 
Beiträge: 467
Registriert: Mo Aug 27, 2012 12:04
Wohnort: Saarland / Saarbrücken
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Bitte um Hilfe bei der Zulassung des Rüwa`s

Beitragvon Hydra1394 » Fr Okt 18, 2013 21:57

Hy Ben,

ja hat alles super geklappt :D
Der Wagen ist auch schon gut im Einsatz
Muss noch ca. 30 Rm heimfahren dann gehts ans spalten. Bist du auch schon am Holz machen :?:

Gruß
Es gibt nicht soviel Tag im Jahr,wie der Fuchs am Schwanz hat Haar !!!
Benutzeravatar
Hydra1394
 
Beiträge: 214
Registriert: Fr Jul 08, 2011 20:27
Wohnort: Saarland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Bitte um Hilfe bei der Zulassung des Rüwa`s

Beitragvon Ben_SB » Sa Okt 19, 2013 7:13

Mogääähn!
Ja, schon seit gut 3 Wochen.
War mir gerade vorgestern den nächsten das nächste Los ansehen... Also ich glaub mir wird dieses Jahr nicht langweilig :mrgreen:

Hab nur noch den Schlepper auseinander weil ich die Elektrik komplett neu machen und in 2 Wochen zum TÜV muss...


Gruß
Ben
Unimog U1000 BM424 mit Humbaur HTK 3500.37, Ferrari 535 Ladekran & Werner/HPC HY6,5,
Krpan CV18EK+400V, Uniforest Python eco Bündelgerät, Inntal Bandsäge SN600 400V+Zapfw., MS171, MS260, MS361 und MS660, FS 491 CE-M und reichlich Kleinzeug
Benutzeravatar
Ben_SB
 
Beiträge: 467
Registriert: Mo Aug 27, 2012 12:04
Wohnort: Saarland / Saarbrücken
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Bitte um Hilfe bei der Zulassung des Rüwa`s

Beitragvon Marco + Janine » So Okt 20, 2013 13:42

ab 3,5 to geht s jährlich...

wie auch bei Fahrzeugen :cry:

Auch deshalb haben damals wir unser altes Wohnmobil verkauft.
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
Benutzeravatar
Marco + Janine
 
Beiträge: 2178
Registriert: Mo Apr 30, 2007 20:47
Wohnort: Kulmbach
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Bitte um Hilfe bei der Zulassung des Rüwa`s

Beitragvon Unimog 411 » So Okt 20, 2013 16:49

Hydra1394 hat geschrieben:Er hat ein grünes eigenes Nummernschild bekommen.(kein Folgekennzeichen)
Keine Steuer keine Versicherung aber jedes Jahr zum TÜV. :(
...

Hallo Hydra,

hat Dein RüWa denn eine Zulassung mit >40 km/h zHG?
Denn nach der StVZO Anlage VIII Untersuchung der Fahrzeuge, wäre es alle zwei Jahre.
StVZO hat geschrieben:Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge
...
2 Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen
2.1 Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung:
...
2.1.5 Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger
...
2.1.5.2 die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder mit einer zulässigen Gesamtmasse > 0,75 t ≤ 3,5 t = 24 Monate
...

Viele überlesen in den Text das "oder", d.h. aber
- entweder zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, egal welches zul. Gesamtgewicht oder
- 0,75 t ≤ 3,5 t zul. Gesamtgewicht
dann alle 24 Monate.

Also, wenn Dein RüWa nur bis 40 km/h zHG hat, ist da ein Fehler unterlaufen. Sollte Dein RüWa z.B. 80 km/h zHG haben, wäre es vielleicht für Dich eine Überlegung wert, diesen auf 40 km/h zu zulassen?

Gruss Lutz
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Bitte um Hilfe bei der Zulassung des Rüwa`s

Beitragvon Hinterwälder » So Okt 20, 2013 18:10

Hallo,
ich hab ein 5-to Kipper, der auf 40 km/h zugelassen ist. Alle 2 Jahre TÜV. Kosten ca. 25 € Versicherung und 62 € TÜV Gebühren.
Gruß
Martin
Gruß
Martin
Hinterwälder
 
Beiträge: 694
Registriert: So Dez 28, 2008 8:50
Wohnort: Südschwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Bitte um Hilfe bei der Zulassung des Rüwa`s

Beitragvon Hydra1394 » So Okt 20, 2013 22:07

Unimog 411 hat geschrieben:
Hydra1394 hat geschrieben:Er hat ein grünes eigenes Nummernschild bekommen.(kein Folgekennzeichen)
Keine Steuer keine Versicherung aber jedes Jahr zum TÜV. :(
...

Hallo Hydra,

hat Dein RüWa denn eine Zulassung mit >40 km/h zHG?
Denn nach der StVZO Anlage VIII Untersuchung der Fahrzeuge, wäre es alle zwei Jahre.
StVZO hat geschrieben:Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge
...
2 Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen
2.1 Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung:
...
2.1.5 Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger
...
2.1.5.2 die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder mit einer zulässigen Gesamtmasse > 0,75 t ≤ 3,5 t = 24 Monate
...

Viele überlesen in den Text das "oder", d.h. aber
- entweder zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, egal welches zul. Gesamtgewicht oder
- 0,75 t ≤ 3,5 t zul. Gesamtgewicht
dann alle 24 Monate.

Also, wenn Dein RüWa nur bis 40 km/h zHG hat, ist da ein Fehler unterlaufen. Sollte Dein RüWa z.B. 80 km/h zHG haben, wäre es vielleicht für Dich eine Überlegung wert, diesen auf 40 km/h zu zulassen?

Gruss Lutz


Hallo Lutz,

dann müsste ich ja nur alle 2 Jahre zum TÜV. Mein Anhänger hat nur eine Zulassung für 25 km/h.
Die auf der Zulassung haben auch keine Ahnung :oops:
Wieder hin und ewig warten.

Gruß Hydra
Es gibt nicht soviel Tag im Jahr,wie der Fuchs am Schwanz hat Haar !!!
Benutzeravatar
Hydra1394
 
Beiträge: 214
Registriert: Fr Jul 08, 2011 20:27
Wohnort: Saarland
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Hyde

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki