Na das freut mich aber mal
Hoffe du bist zufrieden wie das gelaufen ist
Gruß
Ben
Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 14:28
Moderator: Falke
Hydra1394 hat geschrieben:Er hat ein grünes eigenes Nummernschild bekommen.(kein Folgekennzeichen)
Keine Steuer keine Versicherung aber jedes Jahr zum TÜV.![]()
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StVZO hat geschrieben:Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge
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2 Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen
2.1 Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung:
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2.1.5 Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger
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2.1.5.2 die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder mit einer zulässigen Gesamtmasse > 0,75 t ≤ 3,5 t = 24 Monate
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Unimog 411 hat geschrieben:Hydra1394 hat geschrieben:Er hat ein grünes eigenes Nummernschild bekommen.(kein Folgekennzeichen)
Keine Steuer keine Versicherung aber jedes Jahr zum TÜV.![]()
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Hallo Hydra,
hat Dein RüWa denn eine Zulassung mit >40 km/h zHG?
Denn nach der StVZO Anlage VIII Untersuchung der Fahrzeuge, wäre es alle zwei Jahre.StVZO hat geschrieben:Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge
...
2 Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen
2.1 Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung:
...
2.1.5 Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger
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2.1.5.2 die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder mit einer zulässigen Gesamtmasse > 0,75 t ≤ 3,5 t = 24 Monate
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Viele überlesen in den Text das "oder", d.h. aber
- entweder zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, egal welches zul. Gesamtgewicht oder
- 0,75 t ≤ 3,5 t zul. Gesamtgewicht
dann alle 24 Monate.
Also, wenn Dein RüWa nur bis 40 km/h zHG hat, ist da ein Fehler unterlaufen. Sollte Dein RüWa z.B. 80 km/h zHG haben, wäre es vielleicht für Dich eine Überlegung wert, diesen auf 40 km/h zu zulassen?
Gruss Lutz
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