Aktuelle Zeit: Mo Apr 29, 2024 9:20
Sönke Carstens hat geschrieben:Muss man denn jetzt doch 2022 die Greening auflagen erfüllen und ab dem 1.1.2023 die 4% Brache haben?
Sönke Carstens hat geschrieben:Muss man denn jetzt doch 2022 die Greening auflagen erfüllen und ab dem 1.1.2023 die 4% Brache haben?
Sönke Carstens hat geschrieben:die 4% Brache erst nach der Ernte 2023 kommen und dann darf ab der Ernte der Hauptfrucht keine Bodenbearbeitung oder Aussaat erfolgen.
Bis 50 ha würde ich ohnehin keinen Antrag mehr stellen......
allgaier81 hat geschrieben:
@county: Da hol noch mal deinen Taschenrechner raus... es gibt bestimmt Gründe, gewissen Flächen aus den Anträgen zu nehmen aber keinen Antrag macht keinen Sinn.
Gedacht habe ich das auch, weil es nervt.
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