Hallo
habe im letzten Jahr einen neuen Sauenstall gebaut. Bei der Bauabnahme vertritt das Bauamt die Auffassung, das Fluchttüren auch von Außen zu öffnen sein müssen, was ja eigentlich zur Flucht nicht nötig ist. Jetzt wird gefordert, das ich die Türen mit anderen Riegeln nachrüste. Andererseits gilt die geschlossene Stallwand ja als eingefriedeter Bereich, der dann auch Betriebsfremden Personen den unerlaubten Zutritt zum Stall verwehrt. Wenn ich jetzt Riegel in die Türen einbaue könnte es doch Probleme mit dem Veterinäramt geben, oder ??? Habt ihr Erfahrung oder Lösungen für diese verfahrene Situation.???