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Bremseinrichtung Holzrückewagen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Solo611Twin » Mi Feb 24, 2010 14:40

@Michael Schleicher
Ich glaube auch, das es mit einer Dreipunktanhängung schwer bis gar unmöglich wird(abhängig vom Fahrgestell) dafür eine ABE zu bekommen!
Wie ich in einem anderen Thread schon schrieb, hat ein hinten angehängtes gerät auswirkungen auf die Stützlast, da es ja hinten über die Achse hängt und der Stützlast entgegenwirkt, was bei einem leeren Anhänger problematisch werden kann!
Dazu kommt, das du auch mehr Achslast und weniger Nutzlast hast, was auch nicht das gelbe vom ei ist, mal davon abgesehen ob der Tüv den Rahmen überhaupt als Stabil genug für solch einen Umbau ansieht, schließlich kann ein Spalter auch mal 500Kg oder mehr wiegen!
Gruß
SoloTwin
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon günter » Mi Feb 24, 2010 18:46

hi waelder

auf den einen pic hast du den spalter vorn angehängt, das sind doch mal so grob geschätzt so 1,8m vom schlepper bis zur vortersten spalterkannte oder? wie sieht das aus, gibt es da eigentlich irgenteine beschränkung zb wg begrenzungsleuchten ect., darf man auf öffentliche straßén sowas bewegen


gruss
günter
 
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Michael Schleicher » Mi Feb 24, 2010 20:54

Also mein Spalter wiegt ca. 280 kg und wenn der Wagen leer ist, bleibt er ganz normal stehen. Also keine "negative" Stützlast. Es ist aber wahr, man kann dann den Wagen leicht an der Deichsel mit der Hand hochheben, hat also nicht sehr viel Stützlast im leeren Zustand.

Aber ich glaube, ich werde es einfach mal probieren, mehr wie nein sagen können sie nicht (also beim TÜV)
Michael Schleicher
 
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Holzteufele » Mi Feb 24, 2010 23:41

Solo611Twin hat geschrieben:@Michael Schleicher
Ich glaube auch, das es mit einer Dreipunktanhängung schwer bis gar unmöglich wird(abhängig vom Fahrgestell) dafür eine ABE zu bekommen!
Wie ich in einem anderen Thread schon schrieb, hat ein hinten angehängtes gerät auswirkungen auf die Stützlast, da es ja hinten über die Achse hängt und der Stützlast entgegenwirkt, was bei einem leeren Anhänger problematisch werden kann!
Dazu kommt, das du auch mehr Achslast und weniger Nutzlast hast, was auch nicht das gelbe vom ei ist, mal davon abgesehen ob der Tüv den Rahmen überhaupt als Stabil genug für solch einen Umbau ansieht, schließlich kann ein Spalter auch mal 500Kg oder mehr wiegen!
Gruß
SoloTwin


korrekt, hinten angehängt wirkt negativ auf die Stützlast und diese muß zwingend positiv sein -d.h. die Deichsel muß in jedem Beladungszustand nach unten fallen siehe StVZO - (§ 44 Stützeinrichtung und Stützlast) :klug:
Da ich vor dem selben Problem stehe will ich mir einen Anhänger basteln der den Spalter / die Winde trägt, den will ich dann hinter den Anhänger drannageln - und fast alles ist in Butter - außer daß die Stützlast am Einachser hinten eigentlich 0 ist :gewitter: aber paar Kg sind m.E. besser als alle anderen Lösungen...
Holzteufele
 
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Westerwälder » Do Feb 25, 2010 5:32

@günter, in Deutschland ist alles geregelt:

Frontanbau
Der waagerechte Abstand zwischen dem am weitesten vorn befindlichen Teil von Frontanbaugeräten zum Mittelpunkt des Lenkrades darf nicht mehr als 3,5 m betragen (Merkblatt für Anbaugeräte des Bundesministers für Verkehr).
Wird dieses Maß in Einzelfällen überschritten, muss durch geeignete betriebliche Maßnahmen die an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen und -kreuzungen auftretende Sichtfeldeinschränkung ggf. ausgeglichen werden. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass eine Begleitperson dem Fahrzeugführer die für das sichere Führen erforderlichen Hinweise gibt (Merkblatt für Anbaugeräte des Bundesministers für Verkehr).

Die schlepperseitige Beleuchtung wird durch die Anbaugeräte im Heck- und Frontbereich verdeckt; sie ist somit zu wiederholen (4.15 – 4.15.4 Merkblatt).

Gruß
Westerwälder
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