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Bremseinrichtung Holzrückewagen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Michael Schleicher » Mo Feb 22, 2010 18:02

Hallo Forum,

wie man ja auch hier im Forum sehen kann, werden oft alte Ladewagen zu Holzrückewagen umgebaut, zB Meterwagen. Meine Frage zielt auf die Betriebsbremse ab. Es ist doch so, das man bis 3,5t ohne Bremse fahren darf, und alles drüber bis 8 Tonnen braucht ne Bremse, also Auflaufbremse (ab 8t DL-Bremse, aber das ist für mich uninteressant). Aber wie ist das eigentlich mit den Umsteckbremsen? Also wir haben auch so einen alten Ladewagen, der auf zGG 3,8t läuft, der aber keine Auflaufbremse, sondern nur eine Umsteckbremse hat. Ist das mit der heutigen StVZO noch konform? Und bekommt man für so einen Wagen, wenn man den umbaut, auch wieder eine ABE?

Schon mal danke im Voraus für eure Antworten.

Gruß Michael
Michael Schleicher
 
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon DX3.60 » Mo Feb 22, 2010 19:28

Bis 4t zulgG ist die Umsteckbremse erlaubt im DEUTSCHEN STraßenverkehr!
Mit Freundlichen Grüßen
Dx3.60
Rechtschreibfehler sind gegen Schutzgebühr erhältlich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Markus K. » Mo Feb 22, 2010 20:01

Schau auch mal hier, ich hab´s nur kurz überflogen, könnte auch was dazu drinstehen. Eventuell auch mal in den anderen Paragraphen suchen!

gruß
Markus
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon waelder » Di Feb 23, 2010 13:18

bremse1.JPG
Siebra Bremshebel
(228.22 KiB) Noch nie heruntergeladen
Michael Schleicher hat geschrieben:Hallo Forum,

wie man ja auch hier im Forum sehen kann, werden oft alte Ladewagen zu Holzrückewagen umgebaut, zB Meterwagen. Meine Frage zielt auf die Betriebsbremse ab. Es ist doch so, das man bis 3,5t ohne Bremse fahren darf, und alles drüber bis 8 Tonnen braucht ne Bremse, also Auflaufbremse (ab 8t DL-Bremse, aber das ist für mich uninteressant). Aber wie ist das eigentlich mit den Umsteckbremsen? Also wir haben auch so einen alten Ladewagen, der auf zGG 3,8t läuft, der aber keine Auflaufbremse, sondern nur eine Umsteckbremse hat. Ist das mit der heutigen StVZO noch konform? Und bekommt man für so einen Wagen, wenn man den umbaut, auch wieder eine ABE?

Schon mal danke im Voraus für eure Antworten.

Gruß Michael


Hallo Michael du bekommst eine ABE, Ich habe für meinen auch eine bekommen

Gutachten.JPG
Also Betriebserlaubnis kostet ca 70 €
(342.33 KiB) Noch nie heruntergeladen




Fahr Alt.jpg
Anhänger Alt
Fahr Alt.jpg (6.46 KiB) 4156-mal betrachtet


Anhänger5.JPG
Umgebaut
(357.47 KiB) Noch nie heruntergeladen



Gruss Waelder
Zuletzt geändert von waelder am Di Feb 23, 2010 16:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Solo611Twin » Di Feb 23, 2010 15:38

Also es ist noch immer so, das die Umsteckbremse(eigentlich Sibrazugbremse) bis 4 Tonnen im Deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, ich glaube Strautmann verbaut sogar noch welche in neuen 3,5T kippern!
Ich habe allerdings vor kurzem einen Text gelesen, in dem stand, das diese Bremsen eigentlich ab 1994 bei uns abgeschafft wurden, jedoch aus Bestandschutz bei älteren Modellen weiterhin erlaubt sind! ob das jetzt stimmt, weiß ich nicht, doch auf jedenfall ist ein Sibrazug bei den alten wagen, also auch den Umbauten daraus erlaubt und wird vom Tüv auch in der ABE übernommen!
Ungebremst darf man allerdings pro Anhänger nur 3T haben, darf aber zwei Anhänger mit je 3T ungebremst hinterm Traktor haben, vorrausgesetz, dass dieser dafür ausgelegt ist(wird dann beim Tüv errechnet)!
Gruß
Solo Twin
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon waelder » Di Feb 23, 2010 16:03

Hallo

Also die Aufsteckbremse hat den Vorteil , das sie auch beim Rückwärtsfahren :D ( Besonders den Berg runter ) funktioniert ! :o
Wichtig im Schwarzwald Ein Auflaufgebremster Anhänger zieht dich gerne mal den Hang runter :regen: .


Gruss au dem Schwarzwald

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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Hanghuhn » Di Feb 23, 2010 17:23

Hallo!

Ich habe auch einen Hänger umgebaut einen alten Mistreuer/Ladewagen von Krüger 3,7 t allerdings war das 2005 ich habe dort alles abgebaut (streueinrichtung,aufnahme usw.)und habe Bordwände angebaut und einen neuen metallboden.Als ich fertig war habe ich den hänger der DEKRA vorgestellt der hat in der Datenbank das Modell herausgesucht und schon hatte ich eine neue betriebserlaubnis für den Hänger.Der Hänger hat auch eine Umsteckbremse wobei ich sagen muß das ich mit der wo es so kalt war (minus 10 grad) probleme hatte sie war einfach eingefroren im bowdenzug hatte zum glück nicht angezogen :)

Mit freundlichen grüßen ausm erzgebirge
O Arzgebirg wie bist du schie.... :)
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Michael Schleicher » Di Feb 23, 2010 17:32

Na das stimmt mich doch schon mal positiv.

@waelder: Hast du an deinem Hänger größere Umbauten gemacht, also zB Rungen an den Rahmen geschweißt, Rahmen gekürzt, usw? Oder nur alles, was stört, abgebaut und neu lackiert? Ist übrigens ein schöner Wagen.

Ich habe nämlich die Befürchtung, dass das mit einer ABE bei mir ein wenig schwieriger wird. Habe nämlich wie Pacini damals einen Wagen gebaut, der hinten eine Dreipunkt-Aufnahme hat für einen Spalter. Habe da also größere Veränderungen am Wagen gemacht.
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon waelder » Di Feb 23, 2010 17:42

Hallo Michael

Bilder vom Anhänger und den Umbauten :P
War beim Tüv kein Problem :klee:
Einfach mal mit Tüv Prüfer sprechen :prost:

Gruss Waelder

Ps habe für den Holzspalter einen Frontkraftheber
Dateianhänge
Spalter1.JPG
(283 KiB) Noch nie heruntergeladen
Anhänger 4.JPG
(294.82 KiB) Noch nie heruntergeladen
Anhänger 3.JPG
(275.03 KiB) Noch nie heruntergeladen
Anhänger 2.JPG
(243.93 KiB) Noch nie heruntergeladen
Anhänger 1.JPG
(273.72 KiB) Noch nie heruntergeladen
Anhänger3.JPG
(368.75 KiB) Noch nie heruntergeladen
Anhänger2.JPG
(430.85 KiB) Noch nie heruntergeladen
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon robs97 » Di Feb 23, 2010 18:08

@waeldler

Ich hab mir auch einen Hänger ( Krüger H4 Dungstreuer ) umgebaut und hab glaub ich wegen ABE auch keine Probleme. Auf Deinem letzen Bild kann man leider nicht sehen ob Du ne grüne oder ne sschwarze Nr hast.
Deswegen eine Frage die ich dazu hätte:

Darf/bzw. ist ein Anhänger der nur zum Holzmachen und 25 Km/h Schild zulassungsfrei ? Und darf ich den dann mit
schwarzem Kennzeichen fahren ?
Ich hab schon mal beim TÜV angerufen und der sagte wenn ich einige Daten zum Hänger bringe, wäre das mit der ABE kein Problem und er war auch der Meinung, das sowas zulassungsfrei ist ??
Ich hab schon etliche Freds zu dem Thema gelesen, aber so richtig schlau bzw. so richtig helfen konnte mir noch keiner.

Vielleicht kannst Du die Frage lösen und es stehen Dir noch der Telefonjoker und der Publikumsjoker zu :lol: :lol:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon waelder » Di Feb 23, 2010 18:18

Hallo

Also Im Gutachten steht (Bild öfnen)

Gutachten.JPG
(342.33 KiB) Noch nie heruntergeladen


Unten bei 22
Der Anh. ist gem............ Zul.frei für Lof Zwecke
Also bei Lof Zwecke Zul.frei

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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Rainer72 » Di Feb 23, 2010 19:09

robs97 hat geschrieben:@waeldler

Ich hab mir auch einen Hänger ( Krüger H4 Dungstreuer ) umgebaut und hab glaub ich wegen ABE auch keine Probleme. Auf Deinem letzen Bild kann man leider nicht sehen ob Du ne grüne oder ne sschwarze Nr hast.
Deswegen eine Frage die ich dazu hätte:

Darf/bzw. ist ein Anhänger der nur zum Holzmachen und 25 Km/h Schild zulassungsfrei ? Und darf ich den dann mit
schwarzem Kennzeichen fahren ?
Ich hab schon mal beim TÜV angerufen und der sagte wenn ich einige Daten zum Hänger bringe, wäre das mit der ABE kein Problem und er war auch der Meinung, das sowas zulassungsfrei ist ??
Ich hab schon etliche Freds zu dem Thema gelesen, aber so richtig schlau bzw. so richtig helfen konnte mir noch keiner.

Vielleicht kannst Du die Frage lösen und es stehen Dir noch der Telefonjoker und der Publikumsjoker zu :lol: :lol:



mit schwarzen kennzeichen gibt es kein folgekennzeichen am anhänger :( . und brennholzmachen für den eigenbedarf ist kein lof zweck :!:
hast du einen grünen trecker in deinen besitz dann darfst du den anhänger mit dem folgekennzeichen des steuerfreien traktors an deinen schlepper mit schwarzen kennzechen hängen wenn du holz aus deinem wald holst oder für dich machst :)
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon robs97 » Di Feb 23, 2010 19:49

Ich meinte nicht unbedingt Folgekennzeichen, sondern eher zulassungsfrei :wink:
Der TÜVler ist sogar der Meinung, das der 'Hänger und 25 Km/H zulassungsfrei wäre.

Ich probier das halt mal in den nächsten 2 Wochen aus und werd dann berichten :klug:
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon DX3.60 » Di Feb 23, 2010 20:40

Rainer72 hat geschrieben:und brennholzmachen für den eigenbedarf ist kein lof zweck

Ist wohl, sobald mann BG Zahlt hat man n LoF Betrieb und darf dafür auch "grün fahren"
Mit Freundlichen Grüßen
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Re: Bremseinrichtung Holzrückewagen

Beitragvon Rainer72 » Di Feb 23, 2010 20:49

DX3.60 hat geschrieben:
Rainer72 hat geschrieben:und brennholzmachen für den eigenbedarf ist kein lof zweck

Ist wohl, sobald mann BG Zahlt hat man n LoF Betrieb und darf dafür auch "grün fahren"

solange du dein brennholz im eigenen wald machst darfste auch grün :)
nur wenn du im fremden holzmachst ist es gewerblich (bg zahlste da auch) aber deine fahrzeuge mußte versteuern :wink:
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