Hallo Forum,
wie man ja auch hier im Forum sehen kann, werden oft alte Ladewagen zu Holzrückewagen umgebaut, zB Meterwagen. Meine Frage zielt auf die Betriebsbremse ab. Es ist doch so, das man bis 3,5t ohne Bremse fahren darf, und alles drüber bis 8 Tonnen braucht ne Bremse, also Auflaufbremse (ab 8t DL-Bremse, aber das ist für mich uninteressant). Aber wie ist das eigentlich mit den Umsteckbremsen? Also wir haben auch so einen alten Ladewagen, der auf zGG 3,8t läuft, der aber keine Auflaufbremse, sondern nur eine Umsteckbremse hat. Ist das mit der heutigen StVZO noch konform? Und bekommt man für so einen Wagen, wenn man den umbaut, auch wieder eine ABE?
Schon mal danke im Voraus für eure Antworten.
Gruß Michael