Boa... bei einigen Aussagen hier kann man sich nur an den Kopf fassen.
Bleibt festzuhalten: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber da kann man trotzdem ganz schön auffallen und es kann seeeehr teuer werden.
Meiner Meinung nach sollte alles ordentlich angemeldet sein. Dass sich dann natürlich manche sagen, dass sich das nicht rechnet ist mir schon klar. Das ist ja das Problem von uns Gewerblichen, dass die Preise durch die "freien" unterwandert und kaputt gemacht werden.
Zum ürsprünglichen Thema zurück: Ja, ein Gewerbe ist mit Kosten verbunden (BG, Betriebshaftpflicht, nix mehr grüne Nummer, usw...) Werbung kannst du dann machen, bis dir das Geld ausgeht
Für 100-200 rm rechnet sich das eher nicht. Wenn du das allerdings ohne alles machst und dich jemand anpfeift, wird es sich NIE wieder rechnen.
Weil er eben nicht privat - sondern gewerblich handelt.
Er verkauft nicht Waren aus seinem Privatbesitz sonder Ware, die er gezielt für den Wiederverkauf einkauft.
Was hier in meinen Augen alles falsch ist möchte ich nicht kommentieren. Es gehört zu den unternehmerischen Tugenden, dies zu recherchieren - und zwar auf den eigenen Betrieb zugeschnitten.
Aus der Ferne eine Aussage zu BG-Zwang o. ä. zu machen halte ich nicht für möglich. Hierzu gibt es aber ausreichend Beratungsstellen.
Ebenso ob grüne Nummer möglich ist oder nicht läßt sich nicht pauschalisieren.
Fest steht, ohne Gewerbe entspricht der Handel mit und die Produktion von Brennholz der Schwarzarbeit und der Steuerhinterziehung (von wenigen Ausnahmen, die hier aber nicht zutreffen mal abgesehen).
Schwarzarbeit? Auf welcher Rechtsgrundlage? Er versteuert seinen Gewinn.
Steuerhinterziehung? Weist er die MwSt nach Umsatzsteuerrecht nicht aus muss er ebenfalls keine abführen. Einkommensteuer wird bezahlt.
Gründe Nummern: Die Vorschriften gelten nicht von Behörde zu Behörde sondern sind klar bundeseinheitlich geregelt. Die Verordungen spar ich mir das trägt das Forum nicht. Leider legen die Zulassungsbehörden alles bisschen anders aus. Im großen und Ganzen ist es gleich wenns vor Gericht geht.
BG: Wenn er Holz im Wald aufarbeitet unterliegt er der LBG. **Folgende Unternehmen werden von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit erfasst: Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues, Kommt er nicht drum rum.
Holz aufarbeiten und verkaufen: Die Holz-Berufsgenossenschaft versichert in der Bundesrepublik Deutschland die Unternehmen der Holzgewinnung und Holzzurichtung, der Be- und Verarbeitung von Holz, der Kunststoffverarbeitung und der Verarbeitung organischer Werkstoffe. Das kann er abwenden.
Wie das dann genau aussieht, sieht man wer welche Haftung übernimmt und wo der Betriebsschwerpunkt liegt.
Aber ich denke er muss für sich entscheiden was er macht.