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Brennholz Lagerung im Außenbereich

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon Taucher2207 » Mi Nov 02, 2011 20:27

Hallo,
ich weiß, dieses Thema wure schom mehrmals angesprochen, aber ich brauchte trotzdem mal Hilfe speziell für Hessen.
Mein blöder Nachbar regt sich über mein Holzlager, welches ich seit 5 Jahren am Dorfrand ( Außenbereich) befindet, auf. Ich würde da zuviel Holz lagern, das wären Bauwerke die ich da hinstelle, die genehmigungspflichtig wären etc.
Weis jemand wie die rechtliche Lage in Hessen aussieht? Gibt es da irgend welche Gesetze die das beschreiben?
Bin für jeden Hinweis dankbar
Gruß
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon abu_Moritz » Mi Nov 02, 2011 20:52

schwieriges Thema, also unser Bauamt sieht alles was länger als 3 Monate sitzt und abgedeckt ist als Bauwerk,
also so dulden sie 40RM im Außenbereich (je Grundstück)

rein rechtlich sicher so nicht ganz richtig,
aber besser man legt sich nicht mit ihnen an wenn man hier noch ein paar Baugesuche vorhat ...
Gruß Jo


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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon Taucher2207 » Mi Nov 02, 2011 21:46

Ja, das ist die Sicht Eures Bauamts, aber gibt es dafür auch eine Rechtsgrundlage?
Wenn es nichts gibt, soll mir das recht sein, aber dann kann ich auch tun und lassen was ich will.
Mal saehen, ob noch jemand was weiß.
Gruß
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon LKW-Stefan » Mi Nov 02, 2011 21:52

der entscheidende Aspekt ist die Verwendung des Holzes. Sobald du das gewerblich verarbeitest
oder verkaufst brauchst du eine Baugenehmigung ... und die wird im Außenbereich schon recht
schwierig werden ... und für den Bauantrag brauchst du die Zustimmung der Nachbarn
somit wirds wieder nen Problem geben wenn sich dein Nachbar sowieso aufregt drüber...

Geht mir auch derzeit so, mein Lagerplatz ist mitten inner Pampa, nebendran steht ein
unbewohntes Haus, deren Besitzerin 1-2 mal im Jahr kommt ... und seit Jahren hetzt
die einem alle Ämter aufn Hals, weil "die Aussicht durch die Holzstapel versperrt ist" ...
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon Kormoran2 » Mi Nov 02, 2011 21:58

Sehr gefährlich da mitten in der Pampa für ein Haus, was immer alleingelassen wird. Wenn da mal ein Brand ausbricht, ist ja niemand da, um die Feuerwehr zu rufen! :shock:
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon Taucher2207 » Mi Nov 02, 2011 22:00

Hallo LKW Stefan,
Hier geht es ausschließlich um Brennholz für den Eigengebrauch. Nichts gewerbliches. Heize jedoch ausschließlich mit Holz und
muss 3 Wohnungen heizen. Mein blöder Nachbar verbreitet aber die Aussage, dass mir 10 rm reichen würden. Keine Ahnung aber ständig dumm labern.
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon Marco + Janine » So Nov 06, 2011 18:12

Hallo,
für den Eigenverbrauch !!!!!!!!!!!!!!!

Kannst du für 3 Jahre auf deinem Grundstück lagern, direkt auf der Grundstücksgrenze bis 2m höhe!

Das sind die Angaben von meinem Landratsamt, aber nicht direkt für die Lagerung im Außenbereich!

Gruß Marco
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon Anja Ranke » So Nov 06, 2011 18:40

Aussage Bauamt für den Oberbergischen Kreis: Im Aussenbereich darf ein nicht "privilegierter Landwirt" noch nicht einmal einen Schuhkarton umdrehen um dort einem Kaninchen Schutz zu bieten. Alle nicht von einemprivilegierten Landwirt oder für den Betrieb eines privilegierten Landwirt errichtetes "Gebäude" mit mehr als 2 Wänden und einem Dach ist egal wie groß schlicht und ergreifend illegal. Hierbei spielt auch eine mögliche gewerbliche oder ausschließlich private Nutzung keine Rolle. Dies heißt im Klartext dass auch Holzstapel die abgedeckt werde zu genehmigungspflichtigen Bauwerken werden....... armes Deutschland.... :evil:
Holz macht warm.
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon abu_Moritz » So Nov 06, 2011 22:55

Anja Ranke hat geschrieben:....Dies heißt im Klartext dass auch Holzstapel die abgedeckt werde zu genehmigungspflichtigen Bauwerken werden....... armes Deutschland.... :evil:



so wie Sägespäne die nicht im Wald produziert werden, dann plötzlich Müll sind und nicht mehr in den Wald zurück gebracht werden dürfen,
ich hab deswegen doch tatsächlich mal eine Anzeige wegen illegaler Müllentsorgung bekommen ...
Gruß Jo


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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon Taucher2207 » Mo Nov 07, 2011 8:27

Hallo,
vielen Dank für Eure Beiträge. Bisher habe ich noch keine Regelung gefunden oder erhalten, die mir irgend etwas bezüglich der Lagerung von Brennholz entweder im Innenbereich oder im Außenbereich vorschreibt (jedenfalls nicht für Hessen/unsere Gegend). Also kann ich machen was ich will ?!?!?!?!?!?!?
Ich werde auch auf alle Fälle erst mal so weitermachen wie bisher. Wenn hier bei uns das Bauamt auf die Idee kommen sollte Einschränkungen zu verkünden oder sogar rechtlich gegen Lagerungen vorzugehen, bekommen die verdammt viel Arbeit, denn ich bin nicht der Einzige, sogar mein Nachbar, der mir Probleme macht, hat selbst ca. 10 rm im Außenbereich gelagert.
Wenn noch jemand etwas weiß, bitte posten.
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon Ford8210 » Mo Nov 07, 2011 14:54

Sieh mal in der HBO (Hessische Bauordnung) nach. Unter Anlage 2 (baugenehmigungsfrei Vorhaben nach § 55) Abschnitt I Nr. 12.9 findest du das, was du suchst. Demnach sind Plätze für das landschaftsangepaßte Lagern von Brennholz für den Eigenbedarf bis zu 40 m³ je Flurstück genehmigungsfrei. Ab einer Menge von >10 m³ ist jedoch die Gemeinde zu informieren.

Es gab mal eine Unterscheidung zwischen Außen- und Innenbereich. Dabei erfolgte eine Einschränkung bezüglich des Außenbereichs auf lediglich 4 m³. Aber offensichtlich ist eine solche Einschränkung mittlerweile Geschichte.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon abu_Moritz » Mo Nov 07, 2011 15:24

also lt Aussage LRA Esslingen gilt in BW: 40m³ im Innenbereich, Außenbereich nur 20m³ je Flurstück, gesehen wird das als Nebengebäude,
Grenzabstände, Höhe, Abstandsflächen & LBO usw sind natürlich trotzdem einzuhalten
Gruß Jo


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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon Taucher2207 » Di Nov 08, 2011 20:34

Hallo Ford8210,
danke für Deine detaillierte und exakte Hilfe. Genau das habe ich gesucht. Hiermit kann ich gegen eine Aussage wie "es sind höchstens 10 rm erlaubt" und so weiter, einfach und wirkungsvoll gegenhalten.
Diese quasi Genehmigung passt sehr gut auf meine Menge und mein Grundstück.
danke nochmals
Gruß
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon tuono9 » Mi Nov 09, 2011 19:25

Taucher2207 hat geschrieben:Hallo,
ich weiß, dieses Thema wure schom mehrmals angesprochen, aber ich brauchte trotzdem mal Hilfe speziell für Hessen.
Mein blöder Nachbar regt sich über mein Holzlager, welches ich seit 5 Jahren am Dorfrand ( Außenbereich) befindet, auf. Ich würde da zuviel Holz lagern, das wären Bauwerke die ich da hinstelle, die genehmigungspflichtig wären etc.
Weis jemand wie die rechtliche Lage in Hessen aussieht? Gibt es da irgend welche Gesetze die das beschreiben?
Bin für jeden Hinweis dankbar
Gruß
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Hat jemand Erfahrungen in Rheinland-Pfalz? Ich lagere mein Holz auf einer Pferdekoppel, etwa 500 m vom Ort entfernt. Eine Genemigung habe ich mir nicht eingeholt. Das Gewerbe betreibe ich seit 2 Jahren auf diesem Platz und es kamen bisher auch keine Beschwerden. Es lagern ständig ca. 80 FM als Stämme und ca.150 RM gepaltenes Holz.
Meine Anfrage zum Kauf eines Gewerbegrundstückes wurde mit der Begründung " Das Grundstück ist zu schade zum Holzlagern" erstmal mündlich abgelehnt. Mal sehen was sich noch machen lässt.
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Re: Brennholz Lagerung im Außenbereich

Beitragvon abu_Moritz » Mi Nov 09, 2011 20:28

tuono9 hat geschrieben:Hat jemand Erfahrungen in Rheinland-Pfalz? Ich lagere mein Holz auf einer Pferdekoppel, etwa 500 m vom Ort entfernt. Eine Genemigung habe ich mir nicht eingeholt. Das Gewerbe betreibe ich seit 2 Jahren auf diesem Platz und es kamen bisher auch keine Beschwerden. Es lagern ständig ca. 80 FM als Stämme und ca.150 RM gepaltenes Holz.
Meine Anfrage zum Kauf eines Gewerbegrundstückes wurde mit der Begründung " Das Grundstück ist zu schade zum Holzlagern" erstmal mündlich abgelehnt. Mal sehen was sich noch machen lässt.


also gewerblich geht sowas nirgends im Außenbereich,
aber ich würde keine Pferde scheu machen, zumals sie dir ja eh kein Gewerbegrundstück geben wollen
Gruß Jo


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