Aktuelle Zeit: Mi Feb 18, 2026 10:23
Moderator: Falke
Anja Ranke hat geschrieben:....Dies heißt im Klartext dass auch Holzstapel die abgedeckt werde zu genehmigungspflichtigen Bauwerken werden....... armes Deutschland....
Taucher2207 hat geschrieben:Hallo,
ich weiß, dieses Thema wure schom mehrmals angesprochen, aber ich brauchte trotzdem mal Hilfe speziell für Hessen.
Mein blöder Nachbar regt sich über mein Holzlager, welches ich seit 5 Jahren am Dorfrand ( Außenbereich) befindet, auf. Ich würde da zuviel Holz lagern, das wären Bauwerke die ich da hinstelle, die genehmigungspflichtig wären etc.
Weis jemand wie die rechtliche Lage in Hessen aussieht? Gibt es da irgend welche Gesetze die das beschreiben?
Bin für jeden Hinweis dankbar
Gruß
Taucher
tuono9 hat geschrieben:Hat jemand Erfahrungen in Rheinland-Pfalz? Ich lagere mein Holz auf einer Pferdekoppel, etwa 500 m vom Ort entfernt. Eine Genemigung habe ich mir nicht eingeholt. Das Gewerbe betreibe ich seit 2 Jahren auf diesem Platz und es kamen bisher auch keine Beschwerden. Es lagern ständig ca. 80 FM als Stämme und ca.150 RM gepaltenes Holz.
Meine Anfrage zum Kauf eines Gewerbegrundstückes wurde mit der Begründung " Das Grundstück ist zu schade zum Holzlagern" erstmal mündlich abgelehnt. Mal sehen was sich noch machen lässt.
Mitglieder: 2250 A, Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Hwoarang, madeingermany