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brennholz rechnung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: brennholz rechnung

Beitragvon harley99 » Sa Mai 15, 2010 19:45

Hallo,
hier der ganze Text zur Kleinunternehmerregelung.

Kleinunternehmerregelung
Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.

Mfg


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Re: brennholz rechnung

Beitragvon dieholzer2004 » So Mai 16, 2010 7:40

@ Oskar-

Moin,

Holz unterliegt nach wie vor dem ermäßigten Steuersätzen von 5,5 für Stamm-/Wertholz und 7% für Brennholz! Gott sei Dank.

Gruß Thomas
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Re: brennholz rechnung

Beitragvon Waldhäusler » So Mai 16, 2010 11:12

Was ist das denn, man muss Unternehmer sein um Holz zu verkaufen, egal ob mit oder ohne Rechnung.

Um Holz verkaufen zu können gibt´s nur eine Voraussetzung und die ist, Holz zu haben welches verkauft werden kann.

Wer also einen Brennholzhandel hat, muss dann vermutlich auch das Gewerbe/Unternehmen angemeldet haben.

Ich bin kein angemeldeter Gewerbebetrieb und kann aber Holz mit Rechung verkaufen und da sprechen wir nicht nur von ein paar Ster Brennholz, auch Wertholz. Wie sollte ein Forstbesitzer (auch kleine die das ganze im Nebenerwerb betreiben) sonst sein Holz loswerden, man kann doch nicht alles in den eigenen Ofen schieben! Das ganze geht dann auch über´s Finazamt ist ja wichtig, z.B. Schadholzaufkommen muss sogar sofort bei Anfall mit ner geschätzten Menge gemeldet werden, da gibt´s dann nen verminderten Steuersatz drauf.

Gruß und schönes WE,
Grüße,
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Re: brennholz rechnung

Beitragvon dieholzer2004 » So Mai 16, 2010 12:31

@ Waldhäusler

Servus,

ich meinte, dass das Holz "immer noch" einem ermäßigten Steuersatz unterliegt, und nicht, wie weiter oben ausgeführt, bald mit 19% belegt wird!

Gruß Thomas
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Re: brennholz rechnung

Beitragvon Waldhäusler » So Mai 16, 2010 12:41

dieholzer2004 hat geschrieben:@ Waldhäusler

Servus,

ich meinte, dass das Holz "immer noch" einem ermäßigten Steuersatz unterliegt, und nicht, wie weiter oben ausgeführt, bald mit 19% belegt wird!

Gruß Thomas

Hallo Thomas,
ja ist so und :?:

Weis jetzt nicht was Du meinst. :o
Wenn´s um den Hinweis der red. Steuer geht, dann hat das nix mit deinem zu tun, da gehts nur drum das der Forstwirt auf Schadholz bzw. Einkommen daraus eine andere Behandlung dazu erfährt!
Wenn hier was Verkauft wird gelten natürlich die gültien Mwst. - Sätze.



Gruß
Grüße,
Waldhäusler
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Re: brennholz rechnung

Beitragvon Kormoran2 » So Mai 16, 2010 14:35

Ein Forstbetrieb ist noch keine Unternehmung!
Und solange nur eigenes Holz (egal ob als Brennholz oder Wertholz) verkauft wird und nicht fremdes Holz zugekauft und weiterverkauft wird gibt es auch nicht die Umsatzgrenze von 50.000 € pro Jahr. Der Forstbetrieb kann an Wiederverkäufer verkaufen oder an Endverbraucher (siehe Weihnachtsbäume aus eigener Prod.).
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: brennholz rechnung

Beitragvon dieholzer2004 » So Mai 16, 2010 14:47

Oskar- hat geschrieben:Hallo,

...

Bei mir ( land- und forstw. Unternehmen) ist es so, dass Kaminholzverkäufe, die aus dem eigenen Wald stammen, mit 5,5% Mehrwertsteuer zu beaufschlagen sind, die darf ich dann als pauschalierender Landwirt behalten.
Kaminholzverkäufe die aus zugekauftem Holz resultieren, müssen mit 7% beaufschlagt werden, die dann abgeführt werden müssen, bzw mit den Steuern auf die Zukäufe, etc. verrechnet werden können.
Das führt in letzter Konsequenz zu verschiedenen Endpreisen für die Kundschaft, und spätestens jetzt geht die Abrechnung mit dem eigenen Gewissen los...

Hab schon munkeln hören, dass die Griechenland, und sonstigen Kriesen zur Abschaffung von "halben" Mehrwertsteuersätzen führen könnte.
Wer sein Kaminholz jedoch mit 19% Steuer verkaufen muss, braucht gute Nerven...

Gruß Oskar


@ Waldhäusler

Servus, den Beitrag von Oskar- hab´ich gemeint. Er hat "munkeln hören", dass die ermäßigten Steuersätze für Brennholz wegfallen sollen! Und ich wollte damit nur ausdrücken, dass an den ermäßigten Steuersätzen bislang nicht gerüttelt wird!

Gruß Thomas
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Re: brennholz rechnung

Beitragvon abu_Moritz » Mo Mai 17, 2010 8:11

dieholzer2004 hat geschrieben:Servus, den Beitrag von Oskar- hab´ich gemeint. Er hat "munkeln hören", dass die ermäßigten Steuersätze für Brennholz wegfallen sollen! Und ich wollte damit nur ausdrücken, dass an den ermäßigten Steuersätzen bislang nicht gerüttelt wird!



sicher kommt bald die Brennholzsteuer zur Rettung der Nation ....

warum kann man die Regierung eigentlich nicht wegen Wahlbetrug anzeigen?
gibt es vorsorglich den Tatbestand nicht?
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: brennholz rechnung

Beitragvon Oskar- » Mo Mai 17, 2010 11:54

Au weia,

was hab ich getan?
Es ist wirklich nur ein Gerücht.
Lasst uns erst dann die Autoreifen anstecken, wenn`s wahr wird!

Gruß Oskar
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Re: brennholz rechnung

Beitragvon brainfart » Mo Mai 17, 2010 17:14

Aber zuerst wird der Autoreifen jemandem um den Hals gelegt!
Brain, du bist echt... wäh, lol.
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Solange Du Menschen, Schweine und Kühe nicht unterscheiden kannst, halt Dich einfach raus.
[SHierling]

Dem ham`s wirklich ins Hirn geschissn. Der heißt nicht nur so...
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