im Schreibwarenhandel gibt es Rechnungsblöcke oder Rechnungsbücher in DIN A5. Da steht alles drauf was gesetzlich sein muß- inkl. dem Feld für den Aussteller der Rechnung! Nach der Art und Weise Deiner Fragestellung gehich aber davon aus daß Du kein Gewerbe angemeldet hast..... Ist dann natürlihch dumm gelaufen wenn einer eine Rechnung haben will, noch dümmer könnte es (für Dich) laufen wenn er sie bei seiner Steuererklärung mit angibt und das Finanzamt prüft. Dann wirds teuer für Dich. Einerseits nachvollziehbar daß man schaut wo man bleibt andererseits ist es eben Schwarzarbeit und Du nimmst Unternehmen den Umsatz und dem Staat die Steuereinnnahmen.
ich bin gewerbetreibend, allerdings noch nicht lange und mach es auch nur nebenbei. bis jetzt wollte halt noch niemand eine rechnung. ich dachte daran einfach selbst ein muster zu erstellen mit dem nötigen inhalt, und dann eben stempel und unterschrift drauf.
@ plattenmann: du willst doch wohl nicht versuchen, jemandem mit der causa griechenland ein schlechtes gewissen zu machen
Es muß drauf sein Deine komplette Adresse, seit einiger Zeit Deine Steuernummer, ansonsten das Rechnungsdatum, sinnvollerweise Deine Bankdaten (BLZ und Kto. Nr.) um den Kunden das Zahlen zu erleichtern, der Adressant der Rg und dann die Daten zu Warenmenge, Nettopreis, Mwst-Satz, Mwst-Betrag, Gesamtsumme etc.. Hast Du nicht irgendeine Rg. vorliegen, an der Du Dir ein Beispiel nehmen kannst?
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
In der Tat, eine Frechheit, dass ein Kunde eine Rechnung möchte Da du ja ein Gewerbe angemeldet hast kannst du ja die Dienste der IHK in Anspruch nehmen und einen Termin mit dem Existenzgründungsberater ausmachen. Der hilft dir gerne!
Da die meist die "leichte" Buchhaltung machen, ohne immer die Mwst mit anzugeben.
Nur dann muß wenn die Rech. als Vorlage dient dieser Satz mit rein: Gemäß § 19 (1) UStG ist keine Umsatzsteuer enthalten.
Gruß Marco
PS ich finde es auch nicht gut das der Kunde auf eine Rechung besteht, der weis wohl nicht was das nach sich zieht für dich. Einnahmen, d.h. dann auch mal am Jahresende Steuern nachzahlen und nicht nur minus oder nichts in der der Steuer angeben
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg. Akku-Sägen, ein wink für die Grünen. wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger. Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen
Moin, also ich finde es normal das man eine Rechnung schreibt! Er muss halt die anfallenden Steuern auf seinen Preis drauf setzen. Wer selbstständig ist sollte sich schon ein wenig mit der Materie auskennen. Wir sind doch kein Bananstaat.
Leute, geht nicht immer gleich davon aus, nur weil man keine Rechnung schreibt gibt man die Einnahmen nicht an. Eine Rechnung ist dafür nicht notwendig. Grad bei der Kleinunternehmerregelung nicht. Man muss nicht mal ne hochprofessionelle Steuererklärung abgeben, handschriftlich Einnahmen/Ausgaben kann sogar reichen. Dann geht man zum Finanzamt zur Einlesestelle. In meiner kleinen Lohnmosterei führe ich auch nur ein handschriftliches Kassenbuch und hab letzte Saison weniger als 10 Quittungen erstellt. Komisch, auch wenn ich alles angebe zahl ich keine Steuer...gibt ja auch Ausgaben und Freibeträge bis wo man eh nix zahlt. Also nicht immer so verbissen sein Jungs, nicht jeder ist Steuersünder. Und wenn schon? Ihr glaubt doch nicht, dass jemand der neu anfängt Griechenland oder unsre Komunen retten kann? Bei Kleinunternehmerregelung darf keine MwSt. drauf stehen, auch kein %-Satz. Mein Steuerberater nannte mir folgenden Satz: "Auf Grund der Kleinunternehmerregelung §19 UStG weise ich auf meinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus." DER ist ganz wichtig.
Hier gibt es z.B. Hartz IV Empfänger, die mit Holz heizen, die benötigen eine Rechnung, und manchmal auch nen Kostenvoranschlag, sonst bekommen sie nämlich keine Heizkosten angerechnet.
LG vom Hunsrück
Wende Dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter Dich
da hast Du recht! Ich faxe oder maile die Rechnung immer an´s Kreissozialamt und spätestens nach 3 Tagen ist das Geld auf dem Konto!
Gruß Thomas
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ (Hermann Hesse - Dichter, Schriftsteller und Maler, 1877-1962 - und ein SCHWABE!)
Handschriftliche Einnahmen/Ausgaben reichen. Mein Steuerberater sagt immer alle Rechnungen/Belege in einen Schuhkarton schmeißen,und gut ist es. Bei der Kleinunternehmerregelung darf keine MwSt. drauf stehen, auch kein %-Satz. Mein Steuerberater nannte mir folgenden Satz: "Auf Grund der Kleinunternehmerregelung §19 UStG weise ich auf meinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus." DER ist ganz wichtig. Bei Rechnungvorlagen immer die MwSt.durchstreichen.
die Kleinunternehmer - Regelung kenne ich nicht, weiß auch nicht, wo die ihre Grenzen hat. Bei mir ( land- und forstw. Unternehmen) ist es so, dass Kaminholzverkäufe, die aus dem eigenen Wald stammen, mit 5,5% Mehrwertsteuer zu beaufschlagen sind, die darf ich dann als pauschalierender Landwirt behalten. Kaminholzverkäufe die aus zugekauftem Holz resultieren, müssen mit 7% beaufschlagt werden, die dann abgeführt werden müssen, bzw mit den Steuern auf die Zukäufe, etc. verrechnet werden können. Das führt in letzter Konsequenz zu verschiedenen Endpreisen für die Kundschaft, und spätestens jetzt geht die Abrechnung mit dem eigenen Gewissen los...
Hab schon munkeln hören, dass die Griechenland-, und sonstigen Krisen zur Abschaffung von "halben" Mehrwertsteuersätzen führen könnte. Wer sein Kaminholz jedoch mit 19% Steuer verkaufen muss, braucht gute Nerven...
Gruß Oskar
Zuletzt geändert von Oskar- am Mo Mai 17, 2010 11:56, insgesamt 1-mal geändert.