Hat eigentlich schon mal jemand etwas davon mitbekommen, dass das Ordnungsamt den Brennholzvorrat auf Privatgrundstücken beschränken darf, bzw.kann, sofern er die mutmaßliche Eigenbedarfsmenge überschreitet Frei nach dem Motto: Alles über Eigenbedarf hat schon den Anschein des gewerblichlichen Handels.
50 % der Schlauheit des Fuchses besteht in der Dummheit der Hühner-woll? Haben ist besser als brauchen! Aber was ich nicht habe, brauche ich auch nicht!
Jch kann zwar alles essen, aber nicht alles wissen!
Die Regulierungswut an sich ist mir aber schon bekannt (gemacht worden)
50 % der Schlauheit des Fuchses besteht in der Dummheit der Hühner-woll? Haben ist besser als brauchen! Aber was ich nicht habe, brauche ich auch nicht!
Alle, die einen Holzplatz haben und dafür keinen gewerbliche Genehmigung besitzen bzw. einen entsprechende Flächen-Nutzungsänderung haben, befinden sich übertrieben gesehen mit einem Bein im Kast. Mein Platz ist auch nicht genehmigt. Ich werde auch keine Beantragen, denn sonst wird er wahrscheinlich gleich geschlossen. Man soll ja angeblich keine schlafenden Hunde wecken. Ist halt riskant, den Platz beim Amt anzumelden. Die kommen dann gucken und sehen, dass man ja schon länger im Gange ist. Das kostet.... Ein Kollege hatte müssen eine Flächen-Nutzungsänderung auf dem Hof seines Vaters beantragen. Das hat schlappe 5000 Euro gekostet. Der Betrieb war nach dem Renteneintritt seines Vaters und Hofbetreibers stillgelegt worden. Das heißt, es gab keine landwirtschaftliche Nutzung mehr. Obwohl auf dem Hof schon 30 Jahre Brennholz gemacht und gelagert worden war, brauchte er nun diese Änderung im Nutzungsplan und hatte sehr große Probleme die zu bekommen.
Wenn z.B. ein Landwirt auf seinem Hof im Ort aufhört und sein Sohn nach 2 Jahren wieder anfangen will mit Landwirtschaft, wird er es fast nicht mehr schaffen, eine Genehmigung dafür zu bekommen. Neuanträge unterliegen ganz anderen Bestimmungen und Anforderungen. Besser wäre es, wenn man die landwirtschaftliche Nutzung einfach nicht abgemeldet hätte.
Armes Deutschland- da habt Ihr Recht. Ihr braucht nur die "richtigen Nachbarn", und dann bekommt Ihr schon Probleme den Eigenbedarf an Brennholz herzustellen. Ich kenn da einen Fall aus einem Nachbarort, da darf jemand der nur für den Eigenbedarf Holz herstellt maximal 40 Stunden/Jahr Holz sägen und spalten, und muss diese Tätigkeiten 3 Wochen im Vorraus seinem "lieben Nachbarn" anzeigen. In dieser "Anzeige" hat er die genaue Anfangs- und Endzeit seiner Tätigkeit anzugeben, und die Zeit die er hiervon nicht ausnutzt wird auf das 40 Stunden Kontingent angerechnet. Dies geschieht nicht etwa in der Kölner Innenstadt, sondern in der Feriengemeinde Reichshof, sprich am "arm der Welt". Unsere Gemeinde bastelt jetzt schon seit Jahren an einer verbindlichen Regelung zur Brennholzherstellung. Das wehren sich zur Zeit noch die Landwirte und ihre Lobby. Mal schaun was dabei rauskommt. Ich denke es wiehert wieder das Amtspony. Es wundern sich dann nur die Beschwerdeführer, wenn sie das Holz im Baumarkt kaufen müssen.
Ich habe auch einen "richtigen Nachbarn".
Der hat sich darüber beschwert, dass ich die im Frühjahr gekauften 5 rm Meterspalten an der gemeinsamen Grundstücksgrenze aufgestapelt habe.
Obwohl ich nicht höher gestapelt habe, als die Grenzhecke hoch ist (1,50m) und man damit den Stapel von seiner Seite kaum sieht, stört ihn der Anblick des aufgestapelten Holzes und er hat wutentbrannt verlangt, dass ich das Holz aus meinem Garten entferne sonst "könnte er auch anders".
Über das Kleinmachen hat er sich noch nicht beschwert, allerdings versuche ich (sozusagen prophylaktisch um Ärger erst gar nicht aufkommen zu lassen) dann zu arbeiten, wenn er nicht zu Hause ist.
Gesetzliche Regelungen zur Holzlagerung bzw. -verarbeitung für den Eigenbedarf gibt es derzeit bei uns noch nicht, was aber natürlich nicht heißt, dass das für alle Zeiten so bleiben muss.
die Brennholzlagerung ist zumindest in BaWü im Nachbarschaftsrecht gesetzlich geregelt. 50cm von der Grenze und max 1,5m hoch. Hatte auch mal nen netten Nachbarn den das gestört hat.
ich wohne in Hessen und hier gibt es keine Regelung weder im Nachbarrecht noch sonstwo. Habe mich überall erkundigt (Gemeinde, Bauaufsicht, Förster) aber irgendwie konnte mir niemand sagen, was ich letztendlich darf und was nicht. Ich mache das Holz jetzt klein und lagere es dann an den Grundstücksgrenzen zu den anderen beiden Nachbarn, die ausdrücklich nichts dagegen haben.
Holzlagerung, Sägen und Spalten zum Eigenverbrauch (für 1 privates Wohnhaus) dürfte kein Problem sein. Haben vermutlich auch die Nachbarn auch nichts gegen.
Achtung:
Sobald es nur etwas nach gewerblicher Brennholzerzeug riecht - dann schrecken Herden von Amtsschimmeln auf und galloppieren blind los. Du sehtst urplötzlich vor dem bekannten Abendteuer "Selbstständig in Deutschland":
- jeder meint, Dir Vorschriften machen zu müssen
- jeder meint, Dir Beinchen stellen zu müssen
- jeder glaubt, Du verdienst Geld ohne Ende
- kaum einer kann Dich noch leiden, da Neid
- Du bist für viele der Allerletzte ...
- jeder Beamte meint, obwohl er Dir gerade Knüppel zwischen die Beine geworden hat und Dich dadurch zu Sturz gebracht hat: "Sie stehen schon wieder auf und lösen das schon irgendwie."
- Du brauchst Versicherungen ohne Ende für Dein Gewerbe
- Du brauchst schwarzes Kennzeichen beim Traktor
Kurz:
Gewerblich - dann wirst Du erst mal richtig gemolken und durchgef...
Die Körnung an allem: Die Politik kann es nicht verstehen, warum sich in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern so wenige Selbstständig machen.
@Sebastian F
Kenn ich - haben wir den gleichen Sachbearbeiter?
50 % der Schlauheit des Fuchses besteht in der Dummheit der Hühner-woll? Haben ist besser als brauchen! Aber was ich nicht habe, brauche ich auch nicht!
das problem kenne ich sehr sehr gut. bin selber auf dem bauordungsamt tätig.
habe am ortsrand eine wiese wo immer zwischen 50 - 100 rm holz lagern.
alles schön angelegt, mit obstbäumen, das gras wird oft mit dem aufsitzmäher geschnitten, usw.
letzten winter habe ich kanpp 100 rm holz gemacht. wollte es auf die wiese bringen, da ging bei einer kollegin das telefon und irgendsoein experte hat mich angeschissen. außenbereich, kein landwirt, lagerplatz usw.
kurzum habe ich die wiese so gelassen, sind jetzt nur noch knapp 45 rm abgelagertes holz drauf, habe mir eine zweite wiese im industriegebiet gepachtet. jetzt kann mir keiner was. da es ein gewerbegebiet lt. bebauungsplan ist, ist dort der lagerplatz erlaubt. schneide und säge wann ich will und keiner kann mir was. habe karfreitag, karsamstag und christihimmelfahrt die knapp 100 rm dort hingefahren und mittlerweile alles auf ofenlänge geschnitten und über die hälte schon gespalten und aufgestapelt.
also, im wohngebiet und mischgebiet gibt es diesbezüglich überall ärger von den "lieben" nachbarn. meiner meinung nach ist das viel neid. sollen selber mal den popo in den wald bewegen, dann sehen sie was es für eine arbeit ist und wie schön das holz wärmt. ja nicht nur bekannterweise im kamin.
und diese lieben nachbarn fragen dann noch einen ob man ein paar meter kaufen kann. wenn du da ja sagst, dann hast du verloren, dann wird ordnungsamt, gewerbeamt, finanzamt usw. eingeschaltet. ich verkaufe mittlerweile nur noch an die leute die ich gut kenne. alles andere bringt nur noch ärger.