Hallo,
danke für die Antworten! Mittlerweile bin ich auch fündig geworden. Es gibt eine TA-Lärm, in der dB Grenzen für verschiedene Gebiete genannt sind. Das ist fürs Gewerbegebiet 65dB. Darüber hinaus ist es gestattet kurzzeitige Lärmspitzen von 30dB über der Immissionsrichtlinie zu haben, d.h. 65+30 = 95 dB. (Ich würde eine Motorsäge zu "kurzzeitigen Lärmspitzen zählen).
Eine Motorsäge hat zwischen 95-110dB)
Wenn man nun noch die ca. 60 Meter Entfernung zum Mischgebiet rechnet, kommt man (bei Berechnungsgrundlage "Freifläche", was hier nicht gegeben ist da noch Gewerbegebäude dazwischen stehen, die zusätzlich Lärm abwehren) auf einen Wert knapp unter den 65dB zulässig. Und da sind noch nicht die Lärmspitzen eingerechnet.
Somit rein rechtlich einwandfrei.
MfG
Pete01
