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Brennholzproduktion Landwirtschaft

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon Gonzelarthur » Mi Apr 04, 2012 13:18

Hallo,
kann ich als Landwirt unbegrenzt Kaminholz auf meinem Hof produzieren?
Die Meinungen diesbezüglich sind sehr unterschiedlich.
Manche sagen ja, andere behaupten dies wäre eine gewerbliche Produktion, und deshalb nur im Industriegebiet zulässig.
Wer kennt sich da aus?
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon Bergodor » Mi Apr 04, 2012 16:01

Also in der Landwirtschaft hast du so viele Möglichkeiten die einem normalen Unternehmer nicht möglich sind.

Brennholz kannst du machen so viel du willst, solange sich niemand darüber beschwert (besonders Nachbarn wenn du meinst 24STd. am Tag / 7 Tage in der Woche mitten im Hof, in Dorfmitte am besten noch, Holz zu sägen).
Wenn dem nicht so wäre müßten ja reine Lohnunternehmer auch in ein Gewerbegebiet "auswandern".
Willst du Bäume sägen viel,
nimm Husqvarna, Dolmar, Stihl...
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon holzheubel » Mi Apr 04, 2012 19:24

Hallo Bergodor, machen kannst Du soviel wie moechtest!

Wenn es ans lagern und verkaufen geht, dann wird es etwas umstaendlich.

Lagern ausserhalb geschlossener Ortschaft ist ein Problem und wenn Du - soviel wie ich weiss, ueber 30% deiner Landwirtschaftseinkommen mit dem Holzverkauf erwirtschaftest - ist es ein Unternehmen und musst es anmelden .
Standort: Hessen
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon Renault551.4 » Mi Apr 04, 2012 20:01

Lagern innerhalb der ortsgrenze oder Ortsrandlage max. Auf 300m2 fläche (rlp). Der Nachbar hat schon nette Briefe vom Amt deswegen, mit Zwangsgeld usw. Aber da mahlen die Mühlen langsam . . .
Mit dem brennholzhandel /Aufarbeitung ist es nicht ganz so einfach wie einige hier meinen. Betreibst du es "gewerbsmässig" also in nicht geringem Umfang ist das eine Gewerbetätigkeit und du brauchst zumindest ne Gewerbeanmeldung für einen Nebenerwerb.
Dann darfste aber deine Maschinen mit grüner Nummer da nicht mehr benutzen --> steuerhinterziehung ( Lof arbeitsmaschinen).
Wächst das Holz auf deinem Grund ist es Forstwirtschaft und du hast keine Probleme. Kaufst du es von irgendwoher ist mit dem Ankauf die "gewerbsmässigkeit" schon gegeben.
Aber wenn du ein Gewerbeschein hast, kannst du zumindest die 5,5% MwSt auf den Holzkauf (durchschnittssteuersatz brd) geltend machen. Aber mit Nebengewerbe musste zumindest mal eine gesonderte Gewinnermittlung deiner Steuererklärung beifügen.

Ach und kaufst du mehr Holz als du über längere Zeit verkaufst hast du für den Fiskus automatisch schwarz vertickt :klug:
Wer zuletzt lacht, hat's nicht eher kapiert . . .

Fällt der Baum beim ersten Streich, war bestimmt der Baumstamm weich.
Renault551.4
 
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon Bergodor » Do Apr 05, 2012 6:02

Hallo.
Ich ging von einem normalen Landwirtschaftlichen Betrieb aus, wo in Zeiten, in denen wenig zu tun ist, Brennholz produziert werden soll. Daher bin ich nicht davon ausgegangen daß hier auch nur ansatzweise die 30% überschritten werden könnte. (Selbiges auch für den Schätzbetrieb insofern es den heute noch gibt...)
Des weiteren gibt es auch hier wieder die Möglichkeit Brennholz auf Lohnunternehmerbasis zu sägen wobei dann widerrum diese Tätigkeit direkt mit Landwirtschaft zu tun hat und somit nicht in die 30% eingeht (war zumindest während meiner Schulzeit noch so, glaub ich zumindest)
Mit normalem Spalter und Säge wird aber vermutlich niemand über die 30% kommen und mit einem Sägespalter kannst auch im Lohn arbeiten.

Wenn ich falsch liege bite korrigieren, auch ich lerne nie aus ;-)

Gruß Peter
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon Taucher2207 » Do Apr 05, 2012 7:40

Bezüglich der Lagerung kenn ich mich jetzt aus.
In Hessen ist die Lagerung von max. 40 Kubikmeter ( so steht es im Gesetzt) pro Flurstück erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob innerhalb oder außerhalb der Ortslage. Holzabdeckung ist nicht erlaubt.
Theoretisch könne auch auf zwei angrenzenden Flurstücken dann 80 qm gelagert werden.
Was mir noch unklar ist, ab wann ich gewerblich Brennholz bearbeite. Welcher Umsatz ( ??? ab dem ersten Meter oder mehr ???? ) sagt aus, dass ich gewerblich arbeite??? Dass ich ab dem ersten Meter den ich verkaufe die Einnahmen beim Fianzamt angeben muss, ist klar, aber ab wann muß ich mir einen Gewerbeschein holen ( kein landwirtschaftl. Betrieb ).
Bisher konnte mir das keiner sagen, nur mein blöder Nachbar meint ich betreibe gewerbliche Holzbearbeitung. Die ist dann nämlich innerhalb und außerhalb derOrtslage ohne Genehmigung nicht erlaubt.
Allen schöne Ostern
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon meyer wie mueller » Do Apr 05, 2012 7:54

Hallo

nach meiner Kenntnis muss man unterscheiden zwischen Brennholzhandel/Aufbereitung, wo das Rohmaterial Holz zugekauft wird und Brennholzproduktion aus der eigenen Erzeugung (d.h. Erzeugung eines forstwirtschaftlichen Produkts aus dem eigenen oder gepachteten Land)
In ersten Fall ist es eine gewerbliche Tätigkeit, im zweiten Fall fällt es, egal wieviel Brennholz man im eigenen Wald macht, immer noch eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit.

Gruß
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon Gonzelarthur » Mo Apr 09, 2012 16:09

Hallo,
ich produziere schon seit längerer Zeit Kaminholz, habe das Gewerbe auch angemeldet.
Zur Zeit überlege ich mir einen Sägespalter zuzulegen. Bevor ich solch eine Investition aber tätige will ich auf der Sicheren Seite sein.
Meine Bekannten vertreten recht unterschiedliche Meinungen.
1. Mann darf angeblich gewerblich nur auf 300 m² Brennholz produzieren und lagern.
2. Mann darf kein fremdes Holz zukaufen und verarbeiten, weil es sonst eine industrielle Produktion darstellt,
welche auf einem Landwirtschaftlichen Betrieb nicht gestattet sei.
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon Robiwahn » Mo Apr 09, 2012 18:04

N'Abend

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, ist es doch ganz einfach. Geh zur Gemeinde/Gewerbeaufsicht/wer auch immer zuständig ist (und NEIN, Stammtischleute oder sonst. Bekannte mit über-5-Ecken-Hörensagen-Wissen sind nicht zuständig) und frag konkret nach, wie die Auflagen in Bezug auf Max.menge oder sonstwas gegeben sind. Das kommt sicherlich auch stark darauf an, in welchem BL, welche Gemeinde, welcher Zone (Gewerbe/Misch/Wohnzone ? ) dein "Arbeitsgrundstück" liegt. Alles andere als eine konkrete, am besten schriftliche und mit Verweis auf die entsprechenden Paragraphen unterfütterte Aussage ist nix wert, vor allem wenn später irgend jemand was gegen deine Neuinvestition hat.

Grüße, Robert
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon Pete01 » Mi Apr 24, 2013 20:37

Hallo,
ich habe mal eine relativ allgemeine Frage. Wir haben bei uns ein Gewerbegebiet mit angrenzendem Mischgebiet. Wir sind im Gewerbegebiet ansässig und momentan relativ häufig (Samstags ganztägig, unter der Woche Abends) mit der Motorsäge tätig (Brennholzhandel).

Kann sich ein Anwohner im Mischgebiet (die sind an der Grenze zum Gewerbegebiet und wir an der Grenze zum Mischgebiet sozusagen Nachbarn) über die Lautstärke der Motorsäge beschweren und ist das rechtlich begründbar?
Wenn ja warum (Quellen)?

Ich habe zu dem Thema leider nur Infos über Wohngebiete gefunden, daher hoffe ich auf eure Infos.

Vielen Dank für eure Hinweise!

MfG
Pete01
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon harley2001 » Mi Apr 24, 2013 21:27

g
Zuletzt geändert von harley2001 am So Mai 26, 2013 17:00, insgesamt 1-mal geändert.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Voltaire
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon Brotzeit » Mi Apr 24, 2013 21:41

Pete01 hat geschrieben:Hallo,
ich habe mal eine relativ allgemeine Frage. Wir haben bei uns ein Gewerbegebiet mit angrenzendem Mischgebiet. Wir sind im Gewerbegebiet ansässig und momentan relativ häufig (Samstags ganztägig, unter der Woche Abends) mit der Motorsäge tätig (Brennholzhandel).

Kann sich ein Anwohner im Mischgebiet (die sind an der Grenze zum Gewerbegebiet und wir an der Grenze zum Mischgebiet sozusagen Nachbarn) über die Lautstärke der Motorsäge beschweren und ist das rechtlich begründbar?
Wenn ja warum (Quellen)?

Ich habe zu dem Thema leider nur Infos über Wohngebiete gefunden, daher hoffe ich auf eure Infos.

Vielen Dank für eure Hinweise!

MfG
Pete01


Ganz egal, ob das nun rechtlich erlaubt wäre oder nicht: Stell' dir mal vor du hast einen Nachbarn, der den ganzen Samstag und jeden Abend mit der Motorsäge arbeitet....

Ich denke, wenn man das ab und zu mal macht, wird das jeder tolerieren, aber auf Dauer ist (verständlicher) Ärger vorprogrammiert.

Meint
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon harley2001 » Mi Apr 24, 2013 22:04

[
Zuletzt geändert von harley2001 am So Mai 26, 2013 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Brennholzproduktion Landwirtschaft

Beitragvon Brotzeit » Mi Apr 24, 2013 22:15

@harley: Du hast schon Recht - aber wenn der Krach immer am Abend und samstags produziert wird, im angrenzenden Mischgebiet (hat auch ein, ich hoffe doch unberechtigtes, "Gschmäckle") - da gibt's einfach Ärger. Wenn einem das egal ist, weil man im Recht ist, ist ne andere Sache.

Nix für Ungut
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