Der Handel mit Holz (oder mit jedem anderen Gut) setzt die ordnungsgemäße Anmeldung eines Gewerbes voraus.
Sicher ist hier nicht die Rede von 10 oder 15 RM Holz. Aber sobald jemand mit
1. Gewinnerzielungsabsicht (ist immer gegeben, keiner verkauft weil er so ein guter Kerl ist)
2. Nachhaltigkeit (also regelmäßig)
handelt ist die Gewerbeanmeldung gem. Abgabenordnung gesetzlich vorgeschrieben. Damit einher gehen weitere Verpflichtungen.
Gruß