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Brille als Betriebsausgabe

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Re: Brille als Betriebsausgabe

Beitragvon Lenkfix » So Mai 21, 2023 12:39

der Steuerberater meinte aber das wird schwierig,

Mit dieser Aussage hätte mein Stbra. schon die rote Karte von mir, das weiß der aber auch.
Brille zählt zur sicheren Ausübung des Berufs bzw. Erlangung des Lebensunterhalts, zumindest als Sonder-ausgaben. Stell dir vor du kannst den letzen Steuerbescheid nicht mehr korrekt lesen und überweißt dann zu viel an Steuern.
Denke wenn du Asylant, Klimaaktivist/kleber oder Antifa/Berufs-Demonstrant usw. wärst, würdest du per Taxi auf Termin zum Designer-Optiker auf Vollkosten der D-Michels gefahren ?
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Re: Brille als Betriebsausgabe

Beitragvon langholzbauer » So Mai 21, 2023 15:24

So eine Aussage zum StB. wollte ich absichtlich anderen überlassen und habe sie aus einer früheren Antwort wieder entfernt, bevor ich diese abgesendet habe.
:wink:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Brille als Betriebsausgabe

Beitragvon agrarflächendesigner » So Mai 21, 2023 18:21

Die Aussage "Steuerberater meinte das wird schwierig" stammt aus erster Instanz von meiner Schwester. Die ist Bilanzbuchhalterin und von der hab ich die Aussage am Kaffeetisch bekommen. Hab aber die gleiche Frage noch bei meinem Steuerberater abgesetzt, da warte ich noch auf eine Rückmeldung.
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Re: Brille als Betriebsausgabe

Beitragvon yogibaer » So Mai 21, 2023 19:13

Beschäftigst du eventuell Arbeitnehmer?
Gruß Yogi
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Re: Brille als Betriebsausgabe

Beitragvon Kraxer » So Mai 21, 2023 21:39

Ich verstehe die Aussage, dass das "schwierig" wird.
Ein Banker kann seine Anzüge auch nicht von der Steuer absetzen.

Allerdings lässt sich da was versuchen, wenn es eben eine "Arbeitsbrille" ist.

Ich arbeite im Haupterwerb in der Industrie. Die individuellen Arbeitsschutzbrillen sind m. E. schwer von normalen zu unterscheiden. Für Drehstuhlpiloten gibt es auch Arbeitsplatzbrillen (spezielle Gleitsichtglasart).
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Re: Brille als Betriebsausgabe

Beitragvon Südheidjer » Mo Mai 22, 2023 0:31

Wenn ich mich recht entsinne, haben/hatten zwei meiner Kollegen in der mechanischen Werkstatt (Drehen/Fräsen etc.) eine spezielle Brille nur für die Arbeit. Die lassen die dann auch an der Drehbank auf und diese Brille gilt gleichzeitig als Schutz (die sehen aus wie normale Brillen).
Soweit ich weiß, hat unser Arbeitgeber die Brillen bezahlt. Dort werden die als Betriebsausgabe absetzbar sein.

Ich würde die spezielle Arbeitsbrille also beim Betrieb als Betriebsmittel buchen. Wenn das FA damit nicht einverstanden sein sollte, dann werden die das beanstanden und gut ist. Ich denke nicht, daß dir das FA einen Strick draus dreht.

Als Arbeitnehmer kann man eine Arbeitsbrille wohl NICHT als z.B. Werbungskosten in der eigenen Steuererklärung geltend machen.
Südheidjer
 
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Re: Brille als Betriebsausgabe

Beitragvon T5060 » Mo Mai 22, 2023 1:08

Wenn du eine optisch herzeigbare teure Brille für die Freizeit bereits hast und du eine zweite robustere für die Arbeit benötigst, dann kannst du nach der Prüfer-Logik, die auch als Betriebsausgabe buchen.
Das ist weder Steuerverkürzung noch Steuerhinnterziehung. Im Zweifelsfall ist es strittig und da passiert eigentlich nichts, ausser einer möglichen Nachzahlung + einfache Zinsen des FA.
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