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Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon Weirich » Mi Sep 11, 2013 7:10

Hallo,

habeda mal ein paar fragen aneuch bzw. ob ihr mir tipps geben könnt wir ihr das macht.

Also ab Oktober 2013 ist unser Nebenerwerb Steuerpflichtig, und dazu hab ich auch ein paar Fragen.
Zuvor konnten meine Eltern da der Betrieb pauschal gerechnet wurde, immer von Ihrem Privatgeld etwas drauflegen.

Nun hab ich aber die Landwirtschaft übernommen und will nun da hinaus, dass man auch was verdient bei der Landwirtschaft.
Nur meine Frage ist jetzt, wie habt ihr das mit den Rechnungen das Jahr über bezahlen gemacht?
Das meiste Geld fließt ja am Ende des Jahres rein, aber wenn ich dass nicht gleich wieder ausgebe, versteuern die mir ja ein haufen?

mfg Weirich
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon County654 » Mi Sep 11, 2013 7:41

Weirich, machs wie deine Eltern, leg jedes Jahr was drauf und Schäuble wird dich nicht zur Kasse bitten :klug:
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
County654
 
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon Weirich » Mi Sep 11, 2013 7:46

County654 hat geschrieben:Weirich, machs wie deine Eltern, leg jedes Jahr was drauf und Schäuble wird dich nicht zur Kasse bitten :klug:



was m einst du mit drauflegen genau?
ich meine es ist klar, dass ich dieses jahr eher schulden als gewinn mache und mein geschäftskonto ist auch so ausgelegt dass ich bis 10000 in die miese reingehen kann.

mfg Weirich
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon Baghira » Mi Sep 11, 2013 9:30

Wenn Du eh´ Buchführungspflichtig bist brauchst ja dann sowieso entweder ´nen Steuerberater, oder Buchführungsdienst BBV, etc. Am besten lässt Du dich von denen aufklären. :klug:

Wann das Geld eingeht sollte für die Steuer egal sein. Ob das am Anfang oder am Ende des Geschäftsjahres eingeht ändert ja am Buchführungsergebnis/Gewinn etc. nichts. Allein das verschieben in ein anderes Geschäftsjahr könnte da Einfluss haben. Und: unsinnige Ausgaben generieren nur um Steuern zu sparen ist auch nicht der Weisheit lezter Rat.......

Grüße
Baghira
 
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon Schauerschrauber » Mi Sep 11, 2013 9:37

Weirich hat geschrieben:
County654 hat geschrieben:Weirich, machs wie deine Eltern, leg jedes Jahr was drauf und Schäuble wird dich nicht zur Kasse bitten :klug:



was m einst du mit drauflegen genau?
ich meine es ist klar, dass ich dieses jahr eher schulden als gewinn mache und mein geschäftskonto ist auch so ausgelegt dass ich bis 10000 in die miese reingehen kann.

mfg Weirich



Hallo

Ich denke er meint sicherlich das deine Eltern mit dieser Taktik im Bereich Hobbylandwirtschaft eingestuft wurden .

Ein Geschäftskonto bis 10.000 Euro minus ist gang und gebe , In Einzelfällen kenne ich Dispokrdite von landwirtschaftlichen Konten die gehen bis 50.000 Euro.
Die Banken sichern diese Summen immer im Grundbuch ab . Nur diese Summen in Anspruch zu nehmen wäre nätürlich fatal , wir haben es hier immerhin mit Zinssätzen jenseits der 12% zu tun.
Deine Hausbank würde sofort Beifall klatschen und die Sektkorken knallen lassen.

Besser wäre in Stoßzeiten also vom ersten Düngerkauf Anfang März bis zum Eintreffen der ersten Getreideeinnahmen Ende August das Geschäftskonto mit privaten Spareinlagen zu füllen.
Dies läuft dann als kurz/mittelfristiges Darlehen zur Liquiditätssicherung und kann dir keine Schwierigkeiten bezüglich Hobbylandwirtschaft machen sofern die Summe 1 zu 1 zeitnah wieder aufs private Sparbuch zurück fließt.

Generell solltest du aber nochmal Angaben machen um welche Betriebsform und Größe es sich bei dir/euch handelt.


MfG
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon Weirich » Mi Sep 11, 2013 10:56

Schauerschrauber hat geschrieben:
Weirich hat geschrieben:
County654 hat geschrieben:Weirich, machs wie deine Eltern, leg jedes Jahr was drauf und Schäuble wird dich nicht zur Kasse bitten :klug:



was m einst du mit drauflegen genau?
ich meine es ist klar, dass ich dieses jahr eher schulden als gewinn mache und mein geschäftskonto ist auch so ausgelegt dass ich bis 10000 in die miese reingehen kann.

mfg Weirich



Hallo

Ich denke er meint sicherlich das deine Eltern mit dieser Taktik im Bereich Hobbylandwirtschaft eingestuft wurden .

Ein Geschäftskonto bis 10.000 Euro minus ist gang und gebe , In Einzelfällen kenne ich Dispokrdite von landwirtschaftlichen Konten die gehen bis 50.000 Euro.
Die Banken sichern diese Summen immer im Grundbuch ab . Nur diese Summen in Anspruch zu nehmen wäre nätürlich fatal , wir haben es hier immerhin mit Zinssätzen jenseits der 12% zu tun.
Deine Hausbank würde sofort Beifall klatschen und die Sektkorken knallen lassen.

Besser wäre in Stoßzeiten also vom ersten Düngerkauf Anfang März bis zum Eintreffen der ersten Getreideeinnahmen Ende August das Geschäftskonto mit privaten Spareinlagen zu füllen.
Dies läuft dann als kurz/mittelfristiges Darlehen zur Liquiditätssicherung und kann dir keine Schwierigkeiten bezüglich Hobbylandwirtschaft machen sofern die Summe 1 zu 1 zeitnah wieder aufs private Sparbuch zurück fließt.

Generell solltest du aber nochmal Angaben machen um welche Betriebsform und Größe es sich bei dir/euch handelt.


MfG




Also wir haben 10Hektar Ackerland wovon wir immer 8 Hektar Getreide verkaufen, d azu kommt noch eine herdbuchhaltung mit 20 Mütterkühen, Fleckvieh Fleisch(Die absetzer werden mit 10 -12 Monaten für 1000-1400€ verkauft), zudem kommen noch ein paar Lohn arbeiten, zum Beispiel lief es mit de pressen auf Lohn sehr gut und ich hab um die 2100 Ballen für andere Landwirte gepresst.

Meine frage ist eigentlich nur, da der ganze betrieb jetzt mir gehört, dürfen meine Eltern mir auf das geschäftskonto Geld überweisen als zinsfreies darlehen.
wenn ja wie läuft das dann ab,wird das versteuert?

mfg Weirich
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon berndisame » Mi Sep 11, 2013 11:12

Hallo!!

Was, mit der Betriebsgröße wirst du Buchhaltungspflichtig??

Wahnsinn... :roll:

Jetz gehens auf uns kleineren Bauern auch noch los... Als ob wir nich schon genug geschröpft wurden!!!!! :twisted:

Naja, ich sag immer so- Bauern Investtieren unmengen- sollen wir das Geld nimma haben WIRD DANN HALT WENIGER gekauft, und das wirkt sich wiederum NEGATIV auf die Wirtschaft aus. :mrgreen:
Gruß
Alle Angaben ohne Gewähr- jeder ist für das was er nachahmt selbst verantwortlich!!! Ich übernehme keine Haftung für daraus entstandene Schäden!
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon Weirich » Mi Sep 11, 2013 11:16

berndisame hat geschrieben:Hallo!!

Was, mit der Betriebsgröße wirst du Buchhaltungspflichtig??

Wahnsinn... :roll:

Jetz gehens auf uns kleineren Bauern auch noch los... Als ob wir nich schon genug geschröpft wurden!!!!! :twisted:

Naja, ich sag immer so- Bauern Investtieren unmengen- sollen wir das Geld nimma haben WIRD DANN HALT WENIGER gekauft, und das wirkt sich wiederum NEGATIV auf die Wirtschaft aus. :mrgreen:
Gruß



Das mit der Buchhaltepflicht ist jetzt nicht so mein größtes Problem.
Nur da ich neu bin in dem Gebiet muss ich halt erstmal gucken wie mans am besten macht, dass das Finanzamt net zu viel bekommt von uns
mfg Weirich
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon yogibaer » Mi Sep 11, 2013 19:26

Hallo,
Land- und Forstwirte, die nicht als Kaufleute gelten, sind nicht Buchführungspflichtig. Aber sie müssen eine Einnahme-, Überschussrechnug erstellen.
Das heißt, vereinfacht gesagt, sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind zu belegen und aus der Differenz wird dann der Überschuß = Gewinn ermittelt. Da werden dann noch eine Reihe andere Faktoren mit eingerechnet die den Gewinn schmälern oder auch theoretisch erhöhen können(z. B.
Eigenverbrauch).
Das weiß aber ein Steuerberater am besten. Also eine gewisse Buchhaltung( das ist keine Buchführung) ist doch notwendig.
Das Wirtschaftsjahr in der Land-und Forstwirtschaft sowie Weinbau ist nicht mit dem Kalenderjahr identisch. Du mußt nicht zum 31.12. den Jahresabschluß machen. Eine Fristverlängerung ist dann auch noch möglich.
Einlagen und Darlehen sind keine Einnahmen und daher nicht steuerpflichtig.
Gruß Yogi
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon Weirich » Mi Sep 11, 2013 19:50

das mit den darlehen ist eigentlich die antwort die ichgebraucht habe!

das kalenderjahr geht soweit ich weiß vom 1.7-30.6.


danke für die antwort!

mfg Weirich
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon berndisame » Mi Sep 11, 2013 20:48

Hallo!!

Das sind dann Teilpauschalierte Betriebe yogibär... :D

Gruß
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon dr,deutz » Mi Sep 11, 2013 21:26

Weirich hat geschrieben:...
das kalenderjahr geht soweit ich weiß vom 1.7-30.6....
mfg Weirich


Du mienst sicher das Wirtschaftsjahr :wink:

Das Kalenderjahr geht immer vom 01.01 bis zum 31.12
Das Wirtschaftsjahr vom 01.07 bis zum 30.06

Betriebe bis max. 21 Ha (13A) sind in der Regel pauschalbesteuert.
Welche Art der Steuererklärung für Dich die beste ist, wird Dein Steuerberater aber besser wissen als wir hier.


MfG, Th
Blööööök
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon Frankenbauer » Mi Sep 11, 2013 21:40

dr,deutz hat geschrieben:
Weirich hat geschrieben:...
das kalenderjahr geht soweit ich weiß vom 1.7-30.6....
mfg Weirich


Du mienst sicher das Wirtschaftsjahr :wink:

Das Kalenderjahr geht immer vom 01.01 bis zum 31.12
Das Wirtschaftsjahr vom 01.07 bis zum 30.06 auf Antrag kann hier auch das Kalenderjahr angenommen werden.

Betriebe bis max. 21 Ha (13A) sind in der Regel pauschalbesteuert. Was nicht immer von Vorteil ist. Bei mir zählt z.B. ganz Unterfranken als Referenzeinheit, da liegt eben nicht nur die Vorrhön drinnen, sondern auch die Fränkischen Platten und der Ochsenfurter Gau, beides ackerbaulich hervorragende Gebiete.
Welche Art der Steuererklärung für Dich die beste ist, wird Dein Steuerberater aber besser wissen als wir hier.


MfG, Th


Für mich ist die Einnahmen- Überschussrechnung das günstigste, für den Steuerberater meiner Eltern, und nur für den, war es der §13a. Ich würde mich auf alle Fälle erkundigen, welcher Steuerberater Erfahrung mit Landwirtschaft hat.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon Weirich » Do Sep 12, 2013 10:31

Frankenbauer hat geschrieben:
dr,deutz hat geschrieben:
Weirich hat geschrieben:...
das kalenderjahr geht soweit ich weiß vom 1.7-30.6....
mfg Weirich


Du mienst sicher das Wirtschaftsjahr :wink:

Das Kalenderjahr geht immer vom 01.01 bis zum 31.12
Das Wirtschaftsjahr vom 01.07 bis zum 30.06 auf Antrag kann hier auch das Kalenderjahr angenommen werden.

Betriebe bis max. 21 Ha (13A) sind in der Regel pauschalbesteuert. Was nicht immer von Vorteil ist. Bei mir zählt z.B. ganz Unterfranken als Referenzeinheit, da liegt eben nicht nur die Vorrhön drinnen, sondern auch die Fränkischen Platten und der Ochsenfurter Gau, beides ackerbaulich hervorragende Gebiete.
Welche Art der Steuererklärung für Dich die beste ist, wird Dein Steuerberater aber besser wissen als wir hier.


MfG, Th


Für mich ist die Einnahmen- Überschussrechnung das günstigste, für den Steuerberater meiner Eltern, und nur für den, war es der §13a. Ich würde mich auf alle Fälle erkundigen, welcher Steuerberater Erfahrung mit Landwirtschaft hat.

Gruß

Werner



ich glaube es schweift hier bissi vom Thema ab.
klar ist, dass die Landwirtschaft jetzt komplett versteuert wird, vorallem auch wegen den kaufes der neuen Maschinen(presse,traktor)
Und eine gute Steuerberaterin hab ich auch, meine einzigste frage war, wie ie mir schon beantwortet wurde, ob meine Eltern darlehen auf das geschäftskonto draufzahlen können, da ichnoch kein Startkapital habe sozusagen.

Das mit dem Kalender und Wirtschaftsjahr meitne ich so, nicht dass ihr jetzt denkt ich weiß net wie en Kalender aussieht :D
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Re: Buchpflichtige Nebenerwerbslandwirtschaft

Beitragvon Stoapfälzer » Do Sep 12, 2013 10:54

Dem Finanzamt dürfte es nicht interessieren wie viel Geld du aufn Konto hast und wo es her kommt und es hin geht. Entscheidend sind die Einnahmen und Ausgaben übers Jahr und dann natürlich Abschreibung Freibeträge... dafür ist der Steuerberater zuständig.
Nimm nen großen Schuhkarton und sammle alle Belege übers Jahr und am Ende drückst den dem Steuerberater in die Hand und wartest was raus kommt (jetzt mal Bildlich gesagt).
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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