Aktuelle Zeit: Fr Apr 19, 2024 13:47
Englberger hat geschrieben:langholzbauer hat geschrieben:2. beschweren sich jetzt schon viele Tafeln, dass sie zu wenig Wahre bekommen.
3. darf abgelaufene Nahrung nicht in Umlauf gebracht werden.
Hallo,
ich kenn jetzt die Gesetzgebung steuerlich in D nicht. In F kriegen Firmen die Produkte mit 3Tagen Haltbarkeit an die Tafel abgeben eine Spendenbescheinigung über 65% des Verkaufswerts. Das ist für den Handel günstiger wie für 50% reduziert und dafür andere Ware nicht zu verkaufen. Wenn nur 1Tag haltbar gibts 50% Spendenbescheinigung und abgelaufen immerhin Müllgebührenersparnis.
Gruss Christian
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