Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 16:15
gerd gerdsen hat geschrieben:mal ne gute nachricht; in zukunft sollen sich die kontrolleure 14 tage im voraus anmelden, es sollen verwarnungen ausgesprochen werden und bagatelldelikte nicht mehr bestraft werden .
gerd gerdsen hat geschrieben:mal ne gute nachricht; in zukunft sollen sich die kontrolleure 14 tage im voraus anmelden, es sollen verwarnungen ausgesprochen werden und bagatelldelikte nicht mehr bestraft werden .
automatix hat geschrieben:und ich bin mir sicher, daß das der Bauernverband wieder als Erfolg für sich verkaufen wird.....
H.B. hat geschrieben:Nein der BDM
Würfelhusten hat geschrieben:Was hat der Bund Deutscher Mädel damit zu tun??????????????
Würfelhusten hat geschrieben:H.B. hat geschrieben:Nein der BDM
Was hat der Bund Deutscher Mädel damit zu tun??????????????
Würfelhusten hat geschrieben:
Was hat der Bund Deutscher Mädel damit zu tun??????????????
H.B. hat geschrieben:zum Thema
Cross Compliance wurde ja auf Ausgleichszahlungen oben drauf gesetzt, die auch ohne dies ihre Berechtigung hatten. Dadurch wurden aber keine Produktverbesserungen erzielt.
Landwirte die ihren Betrieb umtreiben, wie es von einem Landwirt erwartet werden darf, sollten CC erfüllt haben. Alles was darüber hinaus geht ist überflüssig.
Es kauft doch keiner Öl ums auslaufen zu lassen und Pflanzenschutzmittel kann man auch ohne TÜV-besiegeltem Schrank sicher lagern.
Dennoch wird es immer schwarze Schafe geben, egal mit oder ohne "Schrank und Auffangwanne" . Solche Fälle können/werden auch strafrechtlich verfolgt werden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, kann ja auch die Prämie gekürzt oder ausgesetzt werden.
Jede Woche hört man in Deutschland von einem Fall von Kindesmissbrauch oder gar Mord, wichtig aber ist, daß die Kälberhaltungsverordnung und das ganze PI PA PO "im hintersten Eck Bayerns beim Opa auf der Alm" ankommt.
Das Fazit kann nur so lauten: weg damit!!!
H.B.
Kone77 hat geschrieben:H.B. hat geschrieben:zum Thema
Cross Compliance wurde ja auf Ausgleichszahlungen oben drauf gesetzt, die auch ohne dies ihre Berechtigung hatten. Dadurch wurden aber keine Produktverbesserungen erzielt.
Landwirte die ihren Betrieb umtreiben, wie es von einem Landwirt erwartet werden darf, sollten CC erfüllt haben. Alles was darüber hinaus geht ist überflüssig.
Es kauft doch keiner Öl ums auslaufen zu lassen und Pflanzenschutzmittel kann man auch ohne TÜV-besiegeltem Schrank sicher lagern.
Dennoch wird es immer schwarze Schafe geben, egal mit oder ohne "Schrank und Auffangwanne" . Solche Fälle können/werden auch strafrechtlich verfolgt werden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, kann ja auch die Prämie gekürzt oder ausgesetzt werden.
Jede Woche hört man in Deutschland von einem Fall von Kindesmissbrauch oder gar Mord, wichtig aber ist, daß die Kälberhaltungsverordnung und das ganze PI PA PO "im hintersten Eck Bayerns beim Opa auf der Alm" ankommt.
Das Fazit kann nur so lauten: weg damit!!!
H.B.
Ich bin ja auch deiner Meinung, aber das Problem an der ganzen Sache ist, dass die Bestimmungen aus Brüssel kommen, und nicht mehr aus Berlin. Und wie sollen wir da noch Einfluß nehmen? Die Kommission macht was sie will und die Europaabgeordneten ( die sowie keiner kennt) machen nichts.
IHC833 hat geschrieben:Alles was in CC geregelt ist war vorher schon da
CC bedeutet, daß nur die Einhaltung dieser gesetzl. Regelungen kontrolliert und mit Prämienabzug sanktioniert wird.
H.B. hat geschrieben:IHC833 hat geschrieben:Alles was in CC geregelt ist war vorher schon da
CC bedeutet, daß nur die Einhaltung dieser gesetzl. Regelungen kontrolliert und mit Prämienabzug sanktioniert wird.
Ja, aber die N-Richtlinie auf Grünland genauer betrachtet, lässt den Verdacht aufkommen, daß die Düngemittelindustrie mitgeschrieben hat.
Wie könnte es sonst sein, daß bei einem Entzug von beinahe 300kgN/ha nur 170 aus organischen Düngemitteln stammen darf.Der Rest darf nur mit Mineraldünger ausgeglichen werden.
Solche eklatante Widersprüche bedürfen einer Aufklärung ihrer Entstehung, und die Verfasser auf Grund des Amtsmissbrauchs vor Gericht gestellt. Zumindest sollten sie ihres Amtes enthoben werden.
H.B.
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