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Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

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27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Hellraiser » So Jun 16, 2013 15:24

Hallo,

Kleine frage in die runde.
Ich habe ein Waldgrundstück, an welches ein kleiner Rückeweg grenzt, sprich die Grenze zwischen meinem Wald und dem des Nachbarn ist die Wegmitte etwa.
Jetzt fährt der Jäger sehr oft diesen Weg runter und wieder hoch um einen Futterplatz zu erreichen.
Der Weg sah jetzt dementsprechend aus, eine Schlammshclacht.

Jedenfalls hatte er jetzt die Glorreiche Idee den Weg auszubauen mit Schmutzschotter welcher an einer nahegelegenen Baustelle anfiel.
also hat der Jäger mal kurzerhand etwa 50m weg gebaut 2-3m breit, jedoch nicht verdichtet, also mit dem Auto kaum durchkommen.
Wie und wann er weitermacht weiß ich nicht.

Das alles jedoch ohne irgend jemand zu fragen. Habe ich am freitag gesehen als ich in den Wald bin um Holz aufzuarbeiten.

Ist das zulässig, muss ich das dulden? Ist ja schließlich mein Grundstück. Zudem ist es ein Wald und da gehört meines erachtens sowas nicht rein, jedenfalls nicht so viel.

mfg Harald
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon yogibaer » So Jun 16, 2013 15:41

Hallo, er darf ohne eure Zustimmung den Weg nicht ausbauen. Ihr könnt sogar verlangen das er den Schotter wieder ausbaut und den ursprünglichen Zustand wieder herstellt. Wenn er nicht mit dem Auto zur Kirrung kommt muß er eben laufen.
Gruß Yogi
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Kormoran2 » So Jun 16, 2013 15:52

Ganz offensichtlich schon wieder mal ein Grünrock, der sich Kompetenzen anmaßt, die ihm nicht zustehen. Einfach unglaublich. Möglicherweise glaubt er, den Wald gekauft zu haben.
Ich würde auf Wiederherstellung des alten Zustands beharren.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Ford8210 » Mo Jun 17, 2013 9:32

Was verstehst du unter "Rückeweg"? Handelt es sich hierbei um einem Weg im eigentlichen Sinn oder um eine reine "Rückegasse" gem. den Vorgaben der PEFC, angelegt, um Stämme aus dem Bestand zu ziehen? Denn wenn es sich um eine Rückegasse handelt, dann ist ein Befahren außer zu dem dafür vorgesehenen Zweck von vornherein eh unzulässig. Dies betrifft auch eine Fahrt zum "Futterplatz". Ausnahmen hierzu wären, um ein erlegtes Stück Wild zu bergen, was sich ohne den Einsatz eines Fahrzeuges als äußerst schwer erweisen würde. Außerdem darf eine Rückegasse nicht befestigt werden.
Handelt es sich um einen Weg im eigentlichen Sinn, dann stellt sich die Frage, wer ist eigentlich der Eigentümer. Nicht jeder Weg, der zwischen zwei Grundstücken verläuft gehört automatisch zu den angrenzenden Grundstücken. Hier ist oftmals die Gemeinde der Eigentümer. Ist eine Gemeinde der Eigentümer, wird diese in den meisten Fällen nichts dagegen haben, wenn sich Privatpersonen auf eigene Rechnung am Bau und der Unterhaltung des Feld-/Waldwegenetzes beteiligen, bzw. einbringen. Arbeiten müssen dann aber entsprechend dem allgemein gültigen Standart des Wegebaus ausgeführt werden.
Was aber auf keinen Fall geht ist, daß zum Wegebau anderes Material als Z 0 oder Z 1-Material genommen wird. Hierbei handelt es sich um Split, Schotter etc. aus Steinbruchabbau, sowie unbelasteter Sand und Erde und entsprechend behandeltes Recyclingmaterial. Deswegen auch hier die Frage: Was verstehst du unter "Schmutzschotter"? Im übrigen muß das Material aber auch zum Wegebau geeignet sein. Also lehmige Erde z.B. wäre jetzt nicht unbedingt geeignet in einem feuchten Bereich damit den Wegebau durchzuführen.

Da du -so wie ich das verstehe- wissen willst, ob du gegen die Handlung des Jägers was unternehmen kannst, wäre es doch hilfreich, die o.g. Fragen noch zu beantworten. Ansonsten besteht die Gefahr, daß ich hier wie der Blinde von der Farbe rede. Und alle Eventualitäten kann ich hier auch nicht anführen.

Sieh das bitte nicht als "verarsche". Wir begeben uns hier in die Juristerei und da fallen halt diese Fragen an, damit deine Frage nach der Duldung und der Zulässigkeit einigermaßen fundiert beantwortet werden kann.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Badener » Mo Jun 17, 2013 10:15

Hallo,

Ford hat natürlich wiedereinmal recht, aber ich sehe das etwas trivialer,

Ist der Weg ausgemarkt, sprich endet mein Grundstück am Wegesrand, muss ich mich nicht darum kümmern, dann ist das Sache der Komune. Ist der Weg nicht ausgemarkt, dann ladet da auch niemand was ab ohne mich zu fragen, sonst läd er es wieder auf. Oder ich würde ihm sagen, er solle mir etwas Schadensersatz zahlen damit ich das nicht anzeige und gut ist.

@Material
Bei uns in der Region landet alles in den Waldwegen was bei Hausum-/Anbau so anfällt.
Beliebt sind Ziegel. Es kam aber auch schon vor, dass ein Bauunternehmer einen weg wieder ausbaggern musste, weil er Asbest eingebaut hatte, war ne ganz schön teure Geschichte.

Gruß
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Hellraiser » Mo Jun 17, 2013 17:37

Hallo,

Also es ist ein Privater Waldweg, sprich zwischen 2 grundstücken ist eine Fahrgasse, nicht befestigt oder dergleichen, um in den Bestand zu kommen.
Ist auch eine sackgasse, sprich man muss unten wenden, es geht nirgendwo weiter.

Die Grenzsteine für die Grundstücke sind auf der Wegmitte, auf dem grundbuchauszug ist kein weg vermerkt.

Bild anbei wie es jetzt aussieht.

Ich werde mal beim Landratsamt nachfragen ob man sowas ohne Genehmigung machen darf, nicht das ich nachher noch gestraft werde da mein Grundstück.

Bild

Bild
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Moorfee » Mo Jun 17, 2013 19:25

Hallo
Entschuldigung, aber warum kann man nicht einfach mal miteinander reden? ....(ist doch ganz egal dafür, wer zuerst wo mit dem Förmchen geschmissen hat..... :D )
Vielleicht war da "gut gemeint" leider nicht gut gemacht.
Mag ja sein, er wollte schlicht die von ihm verursachte Schlammschlacht schleunigst
beheben bevor einer versinkt und kapiert gar nicht, dass du so erstrecht jetzt schlecht fahren kannst.
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Kormoran2 » Mo Jun 17, 2013 21:39

Scheint mir Recyclat zu sein. Hoffentlich Material mit Zulassungsgutachten. Man bekommt sowas beim Lieferanten.
Je nachdem, wie dick die aufgetragene Schicht ist, hätte auf jeden Fall zwischendurch verdichtet werden müssen und zuletzt ebenfalls noch einmal. Dann wäre das eine gut befahrbare Oberfläche geworden.
So, wie sie jetzt aussieht, kann sich auch ein Allradfahrzeug jederzeit darin festfahren und einsinken. Ein nachträgliches Verdichten mit Tiefenwirkung ist nicht mehr möglich.
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Moorfee » Mo Jun 17, 2013 22:11

IHC_833 hat geschrieben:Nein man muss nicht reden, jetzt schon gar nicht mehr. Der Müll muss entfernt werden und der Urzustand ist bestmöglich wiederherzustellen, die Rechtslage ist da sehr eindeutig.

Von "müssen" war auch nicht die Rede.... :wink:
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Kormoran2 » Mo Jun 17, 2013 22:37

Trotzdem - wer LKW-weise Recyclat in fremden Wald reinfahren läßt ohne das abzusprechen, hat nicht alle Tassen im Schrank. Nachträglich verdichten geht nicht. Ich ließe ihn das ganze Zeug wieder rausholen.
Vorteil: Er lernt dann auch mal, daß man gewisse Wege nicht zu jeder Zeit und bei jeder Witterung befahren kann.
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon deutz450 » Mo Jun 17, 2013 23:53

Wo soll denn dieser Weg unbefahrbar sein, der Jäger kann ja offensichtlich sehr wohl drauf fahren. Fährt sich schon fest das Zeug.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
Unterschätze nie einen Mann der einen Schritt zurück geht, es könnte sein dass er gerade Anlauf nimmt...
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Ford8210 » Di Jun 18, 2013 5:36

Also handelt es sich bei der Fahrgasse um eine sogenannte "Rückegasse" die lediglich zum Zweck des Holzrückens angelegt ist. Diese darf nicht befestigt werden, wenn die Grundstücke PEFC-zertifiziert sind. Den Bildern nach zu urteilen handelt es sich bei dem "Schmutzschotter" -wie Kormoran schreibt- um Recyclingmaterial, und zwar Betonbruch. Um diesen einzubauen wird ein Gutachten benötigt, das die Einbaufähigkeit in einen Waldweg bestätigt. Ich denke, das liegt hier nicht vor. Fremdstoffe, wie Moniereisen, Fließ, etc. sind nicht zu erkennen.
Es liegt jetzt ganz allein bei dir, ob du die juristische Keule auspackst und den Jäger unter Androhung von rechtlichen Schritten, ggfs Entfernen lassen des Recyclings auf seine Kosten, dazu aufforderst, das eingefahrene Recyclingmaterial wieder zu entfernen, oder ob du bei einem Gespräch versuchst darzustellen, daß dir solche Aktionen ohne deine Zustimmung auf deinem Grundstück nicht gefallen. Hinzu kommt -ohne das Ganze herunterspielen zu wollen- ob du und dein Grundstücksnachbar nicht doch von dem Einfahren des Recyclingmaterials profitieren könnt. Wenn ja, kannst du dem Jäger deine "zähneknirschende" Zustimmung (immer unter dem Hinweis, daß dir so was ohne dich zu fragen nicht gefällt) erteilen und ihn dazu auffordern, daß -wenn er so was schon ungefragt macht- wenigstens das eingefahrene Material verdichten soll und in Zukunft ohne deine Zustimmung solche Maßnahmen zu unterbleiben haben.

Das Recht ist auf jedenfall auf deiner Seite und der Jäger muß -wenn du darauf bestehst- das Recyclingmaterial wieder abfahren und die Rückegasse in ihren ursprünglichen Zustand versetzen. Die Frage ist nur -und das kannst du für dich nur allein beantworten- ob du hier das Faß aufmachst oder zusammen mit dem Jäger eine gütliche Lösung finden willst.
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon country » Di Jun 18, 2013 5:41

So wie es jetzt auschaut ist das Material nicht allzuhoch aufgefüllt worden und verdichten sollte noch funktionieren.
Kleine Rüttler gehen bis 30 cm, größere noch tiefer zum verdichten. Das sollte problemlos möglich sein. Ich persönlich hätte zwar erst den Schlamm entfernt dann groben Schotter drauf, den mittels größeren Rüttler in den Untergrund reingerüttelt und dann das Zeugs drauf und festrütteln.
Trotz alledem, der Jäger hätte das nicht ohne Zustimmung machen dürfen.
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Moorfee » Di Jun 18, 2013 12:13

Ford8210 hat geschrieben: Die Frage ist nur -und das kannst du für dich nur allein beantworten- ob du hier das Faß aufmachst oder zusammen mit dem Jäger eine gütliche Lösung finden willst.


Eben, das meinte ich auch. Man teilt sich ja u.U. trotzdem noch weiter über Jahre den Wald, auch wenns eine Anzeige, Entsorgungsauflage, etc. gibt.
Allerdings würd ich mir schon nochmal von ihm schriftlich geben lassen, dass er das ohne Wissen und Einverständnis des Grundeigentümers gemacht hat und jetzt die volle Verantwortung dafür übernimmt, dass es den üblichen Anforderungen entspricht.
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Re: Darf ein Jäger Waldwege befestigen?

Beitragvon Kormoran2 » Di Jun 18, 2013 13:18

....und sich vom Jäger schriftlich geben lassen, daß er notfalls den Schotter wieder entfernt, wenn behördliche Weisungen dies verlangen oder eine PEFC-Prüfung diese Auflage macht.
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