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Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon Alleinkämpfer » Mo Mär 21, 2011 20:36

Hallo an alle,

ich habe da mal eine Frage. Darf ich auf dem 1,90m breiten und 4m langen Kipper längsseits 2 Reihig Meterholz schlichten und die seitlichen Bordwände offen lassen.
Habe vor im öffentl. Straßenverkehr Holz zu transportieren und denke das ich so mehr drauf bringe. Weiß jemand rat?

Gruß
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon GüldnerG50 » Mo Mär 21, 2011 20:46

Hallo.

Wenn du alles gut sicherst, sollte da nix passieren.... Es wäre evtl. besser die Bordwände ganz weg zu machen, dann kann da nix schlagen und in Kurven bleibt auch alles wo es hingehört..... Wenn die Ladung mehr als 40cm über die Begrenzungsleuchte raussteht, musst noch Begrenzungsleuchten (weiß/rot) anbringen....

Grüße

Flo
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon rattle03 » Mo Mär 21, 2011 20:46

ähm.... ich denke du bekommst ein problem mit dem gesamtgewicht.... denn ich nehme an das du das dann auch 1m hoch stapeln möchtest... und zb buche oder eiche frisch mit min 800 kg/rm x 8m ladefläche = 6,4 to
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon T4nK » Mo Mär 21, 2011 20:48

Ich denke rechtlich sollte es erstmal optisch kein Problem geben. Du ragst ja seitlich nur jeweils 5cm raus. Also noch nicht "warn"-pflichtig (ab 50cm m.M. nach). Ebenso wenig überschreitest du die 250cm Spannweite die in D max. zugelassen ist. Im grunde dürfte es kein Problem geben solang es gut gesichert ist. Hierbei ist drauf zu achten das man mind. Waagerecht wenn nicht sogar etwas Gefälle in richtugn Wagenmitte bringt, damit die Scheite nicht auf die Straße fallen.

Allerdings würde ich mir überlegen ob es soviel Sinn macht. Wir haben unseren 5t. Eigenbau Kipper auch auf 2 Reihen ausgelegt. MIttlerweile Stapeln wir nur noch in den Bordwänden das heißt gegen die Fahrtrichtung nicht wie du hast mit der Fahrtrichtung.

Grund: Problematisch beim Aufladen da eine Seite stark belastet wird wenn diese Reihe voll gestapelt ist. GEfahr des umkippens. Ebenso macht es keinen Sinn da wir bei 2 Reihen 6RM laden könnten und bei andere Stapelweise 5RM. Wenn wir mal 6 laden müssen wird oben drauf gestapelt (Berg).

Desweiteren würde ich an das Gewicht deines Hängers denken. 5t Hänger haben meist schon ein Eigengewicht von 1000kg. Bleiben 4000kg. Also etwa 4 nasse Raummeter Buche, wenn man nicht so pingelich ist evtl. 5-6RM. Die frage ist nun ob du den größeren Raum zum stapeln brauchst oder ob du nicht deine Maximale Beladung auch "normal" drauf kriegst?
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon amwald 51 » Mo Mär 21, 2011 20:50

servus mitanand
... unter der voraussetzung, dass deine ladung ordnungsgemäß gesichert ist, darfst du bis 2,5 m breite laden. die über die normale fahrzeugbreite hinausstehende ladung muß mindestens durch warntafeln gekennzeicnet werden >>> und dann gibts bestimmt noch irgend welche forderungen wegen beleuchtung, sichtfeld im rückspiegel und wer weiß vlt. noch irgendwas.
grüße vom alpenrand
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon Holzknechter » Mo Mär 21, 2011 21:46

Abend,

In der Land oder Forstwirtschaft darf man eine breite von 3 Metern haben , die Ladung muss dann aber Ordnungsgemäß gesichert sein. Ist das Holz? , Papierholz oder schichtest du dicke Stämme Buche/Eiche auf 2 Meter auf. Wie lang ist der Kipper den und was versteht man unter zwei reihig ?

Gruß
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon Alleinkämpfer » Mo Mär 21, 2011 22:25

Danke für Eure Tips,

ne ich hab nur trocken gelagertes Mischholz gespalten und das müsste ich 80 Km weit transportieren auf dem noch sehr gut erhaltenen 5,7 to Lutz Einachskipper. Der Gedanke mit den Bordwänden abmachen ist mir auch schon gekommen. Wollte auch wenn alles voll ist nochmal
von vorne bis hinten pro Reihe einen Spanngurt drüber spannen. 10 Ster müsste ich liefern.

Gruß Alleinkämpfer
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon forstfux » Mo Mär 21, 2011 23:49

Was hast du denn für ein Zugfahrzeug? Sind die 80km einfache Wegstrecke? Ein langer Weg mit dem Schlepper :lol:

Darf man fragen, wieviel du da für den Transport bekommst/rechnest? Bzw wie hoch ist dann der rm-Preis?
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon Alleinkämpfer » Di Mär 22, 2011 0:30

Ja das mit dem Transportweg,

ich weiss, auch die ganzen Nebenkosten, weil ich komme ja auch aus dem Forstunternehmen, aber ich lebe jetzt in einer neu eingeheirateten landwirtschaftlichen Familie, die alles bis auf den Wald
verbachtet hat und bei 10 ha Wald für ein Haus wirds heftig. Deshalb habe ich nen Deal abgeschlossen der nicht immer gilt. Ich fahr das Holz mitm 309er zu meiner Mutter. Die braucht das Brennholz, ich mach das nicht Gewerblich. Ich bekomme auch dementsprechend eine Entschädigung. Auf Dauer wäre das ein Abrieb der Reifen höllenmäßig. Da sollte man sich auf einen LKW konzentrieren.
Aber ich komme da schon klar denke ich. Wenn die Nachfrage steigt (Öl), steigt auch der Preis und ich melde das an.

Gruß

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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon Obelix » Di Mär 22, 2011 7:56

Alleinkämpfer hat geschrieben: ... 80 Km weit transportieren ... 5,7 to ... Einachskipper. ... 10 Ster müsste ich liefern.


Hallo,

5,7 to. GG abzgl. ca. 1,0 to. LG = ca. 4,7 to. NL. Bei 10 Ster trocken Buche ist der schon überladen. Frisch s.o. User "Rattle03". 10 Ster sind eine Menge Zeug. Selbst bei 1,0 m Aufsatzbordwänden ragt das ja noch deutlich drüber hinaus. Ferner solltest Du nicht vergessen, dass die Scheite während der Fahrt ganz schön zusammensacken und Du regelmäßig nachspannen mußt. Ich habe auch einen 70 km-Kunden, den ich aber aus Sicherheitsgründen - muß durch Städte - ausschließlich "innerhalb der Bracken" beladen anliefere. 1 Reihe 1m Scheite quer gestapelt, Rest längs, Bracken und Aufsatzbracken dran.

Wie schnell läuft Dein Traktor?

Hast Du Aufsatzbracken? Wie hoch?

Grüße
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon Alleinkämpfer » Di Mär 22, 2011 10:04

Ne ich habe leider keine Aufsatzbracken nur die Bordwände. Das mit dem Setzen des Holzes während der Fahrt glaub ich. Der 309er läuft wie alle 40 Kmh. Die Idee mit dem Schlichten, zuerst innerhalb der Bordwände und dann obendrauf längs ist auch zu überlegen. Oder ich bau mir noch Halterungen um Rohre vorne und hinten aufstecken zu können? Das Gewicht muss ich natürlich auch im Auge behalten. Naja ich versuche erst mal was geht.

Gruß
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon abu_Moritz » Di Mär 22, 2011 12:12

Alleinkämpfer hat geschrieben:Der 309er läuft wie alle 40 Kmh....


hat Dein Hänger denn nen Schwarzes eigenes Kennzeichen?
ansonsten würde ich brav 25(-30)km/h fahren, wird sonst SEHR SEHR teuer ....
Gruß Jo


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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon Alleinkämpfer » Di Mär 22, 2011 13:39

Jo ein Schild mit 25 kmh und sogar ein richtiges gleiches Nummernschild noch hinten dran. Zusätzlich sind die Außenspiegel speziell auf Polizeialarm eingestellt. :D
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Re: Darf ich rechtlich längs 2 reihig auf 5To Kipper schlichten?

Beitragvon Schrat » Di Mär 22, 2011 16:15

Hallo,

hast du denn keine Alternativen? 80 km zuckeln das kann ja eine ganz schöne Odyssee werden und das noch mit einen wahrscheinlich überladenen Anhänger...
Deine Mutter wird doch nicht darauf bestehen, dass das alles an einen Tag geliefert wird und alles mit einen mal?! Da würde ich mir ein anderes Transportmittel vorziehen, lieber mehrmals fahren, warum nicht übers Jahr verteilt? Wenn du auch einen PKW-Anhänger hast lade den doch jedesmal voll wenn du zu Besuch fährst. Da hast du auch immer schon ein Mitbringsel... :mrgreen:

Gruß
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