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Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon meyer wie mueller » So Jun 13, 2010 20:31

Hallo

dieses Grundstücksverkehrsgesetz ist auch wieder so eine Regelung, die nach meiner Meinung völlig unnötig ist. Offenbar zu Notzeiten nach dem ersten Weltkrieg entstanden, von der Ideologie von Blut und Boden weitergeführt und nie ernsthaft auf den Prüfstand gestellt.

Es sollte wohl ereicht werden, dass Grundstücke nicht immer weiter zerstückelt werden und am Ende nur noch handtuchgroße Flächen übrigbleiben. Zudem konnte man damit verhindern, dass unliebsame Bürger Land erwerben konnten (Juden). Ein Veräußerungsverbot kann aber in unserer Zeit nur unter ganz bestimmten Umständen ausgesprochen werden, z.B. wenn eine größere Waldfläche so unterteilt würde, dass Parzellen unter 3,5ha entstehen würden UND die fachgemäße Bewirtschaftung dann nicht mehr möglich wäre (es kann unter Umständen festgelegt werden, dass ein Bewirtschaftungsvertrag oder Beratungsvertrag abgeschlossen werden muss). Zudem soll wohl verhindert werden, dass Kleinsthöfe entstehen.

Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3 ... ehrsgesetz
Geschichte
Die Geschichte der Grundstückslenkung in der Landwirtschaft kennt vor allem die folgenden Stationen:
- Die Bundesratsbekanntmachung vom 15. März 1918 wollte in der Notzeit des ersten Weltkriegs die Volksernährung sicherstellen und den Aufkauf landwirtschaftlichen Vermögens durch Bodenspekulanten („Kriegsgewinnler“) verhindern.
- Die Grundstückverkehrsbekanntmachung vom 26. Januar 1937 sollte vor allem der Verwirklichung der nationalsozialistischen Blut-und-Boden-Ideologie dienen.
- Die Lenkungsgesetze der Nachkriegszeit sollten vor allem wiederum die Volksernährung sicherstellen und verfolgten das sozialpolitische Ziel, Großgrundbesitz zu zerschlagen und zu verhindern.
. Das Grundstückverkehrsgesetz will die Agrarstruktur verbessern, bäuerliche Betriebe in der Hand selbstwirtschaftender Familien erhalten und die Bevölkerungsernährung sichern

Siehe auch http://www.wald-prinz.de/das-grundstuec ... rdstvg/235

Auch ein Grunderwerb eines Nichtlandwirts nur zur Kapitalanlage ist möglich: Siehe: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv021073.html

So wie ich die mir vorliegenden Unterlagen interpretiere: Juristische Personen wie GmbHs sind nach der derzeitigen Rechtlage wohl nicht als Landwirte anzusehen. Ihnen kann ggf. der Grunderwerb verboten werden, wenn Landwirte als natürliche Personen sich um die Grundstücke bewerben. Es spielt nach der Meinung einiger Fachleute dabei keine Rolle, ob das ein Vollerwerbs- oder nur ein Nebenerwerbslandwirt ist.

Ich frage mich, wie oft ein Verkaufsverbot wohl in den letzten 20 Jahren ausgesprochen wurde und Rechtsbestand hatte? Und trotzdem werden Schaaren von Beamten damit beschäftigt, die Genehmigungen zu erteilen.

Wie viele solch unsinniger Gesetze haben wir noch? Da ernährt die Bürokratie die Bürokratie.

Gruß

Gruß
Zuletzt geändert von meyer wie mueller am Do Jun 17, 2010 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon CarpeDiem » So Jun 13, 2010 21:11

@thunderstruck, man sollte jetzt wirklich keine fachbezogenen Äusserungen zu diesem Komplex mehr abgeben, nach dem Motto: "keine Perlen mehr vor die Säue".

Jeder Aufklärung ist für einige Poster sinnlos, wie diese unzweifelhaft in ihren Beiträgen erkennen lassen, das diese von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind. Da kann man nur sagen, macht eure eigenen Erfahrungen, geht bis vors BVG, sorgt aber vorher dafür, dass die Beschwerde überhaupt angenommen wird.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon thunderstruck » Mo Jun 14, 2010 5:00

@Carpe: du hast Recht. Manchmal, wenn der Unfug zu arg wird, kann ich allerdings die Finger nicht stillhalten. Ich gelobe Besserung!
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
aus welchem wir nicht fliehen können.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erw

Beitragvon Djup-i-sverige » Mo Jun 14, 2010 6:59

....
Zuletzt geändert von Djup-i-sverige am Fr Jan 23, 2015 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon meyer wie mueller » Do Jun 17, 2010 13:53

Hallo

was mich noch interessiert:

Nach der Meinung einiger Diskukanten und wohl auch einiger Entscheidungsträger ist Vollerwerbslandwirten der Vorzug zu geben. Wie soll dann ein Nebenerwerbslandwirt das fertigbringen, die Landwirtschaft auf breitere Beine zu stellen, damit der Hof überlebensfähig wird oder eine Größe erreicht, mit der er wirtschaftlich zu betreiben ist? Die Bevorzugung von Vollerwerbslandwirten würde nach meiner Meinung zu einer ungesunden Verteilung von landwirtschaftlichem Grund führen, da des dann eine Konzentration von Grund- und Bodenbesitz in der Hand von sehr Wenigen kommen würde. (Wenn ich mir die Anzahl der Vollerwerbslandwirte in unserem Dorf ansehe, so würde die Bevorzugung von Vollerwerbslandwirten bein Kauf von Grund und Boden dazu führen, dass das ganze Gemeindegebiet letztendlich in der Hand von 3 Großgrundbesitzern sein würde. Noch in den 60er Jahren gab es etwa 30 Vollerwerbslandwirte)

Manch einer, der ein "Sächla" geerbt hat, würde gerne so viel dazukaufen, dass er wieder in die Chance hätte, landwirtschaftlich tätig zu werden, aber das dürfte er nicht, wenn das Grundstücksverkehrsgesetz sehr restriktiv ausgelegt wird.

Eigentlich sind die Vorschriften des Grundstücksverkehrsgesetzes überholt, da der landwirtschaftliche Grund nicht mehr die Ernährungs- und Wirtschaftsgrundlage eines großen Bevölkerungsanteils darstellt.

Gruß
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon CarpeDiem » Do Jun 17, 2010 14:29

Das verbietet dir auch ernsthaft niemand, zumindest keine Behörde. Dass du als Nebenerwerber nicht kaufen kannst wird nur von bestimmten Standesvertretern behauptet, hat aber mit der Wirklichkeit nichts gemein.

Selbst wenn es so wäre, gibt es unzählige Möglichkeiten dies völlig legal auszuhebeln. Du darfst dich nur nicht einschüchtern lassen. Du weisst ja, mittlerweile wird (fast) überall, der Tango Korruptiva gespielt!!!

Im übrigen gebe ich dir natürlich recht, das Gesetz gehört auf den Müllhaufen der BRD, damit damit keine Leute mehr geärgert werden können.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon Obelix » So Jun 20, 2010 11:11

CarpeDiem hat geschrieben:Das verbietet dir auch ernsthaft niemand, zumindest keine Behörde. Dass du als Nebenerwerber nicht kaufen kannst wird nur von bestimmten Standesvertretern behauptet, hat aber mit der Wirklichkeit nichts gemein.

Selbst wenn es so wäre, gibt es unzählige Möglichkeiten dies völlig legal auszuhebeln. Du darfst dich nur nicht einschüchtern lassen. Du weisst ja, mittlerweile wird (fast) überall, der Tango Korruptiva gespielt!!!

Im übrigen gebe ich dir natürlich recht, das Gesetz gehört auf den Müllhaufen der BRD, damit damit keine Leute mehr geärgert werden können.


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