Hallo
dieses Grundstücksverkehrsgesetz ist auch wieder so eine Regelung, die nach meiner Meinung völlig unnötig ist. Offenbar zu Notzeiten nach dem ersten Weltkrieg entstanden, von der Ideologie von Blut und Boden weitergeführt und nie ernsthaft auf den Prüfstand gestellt.
Es sollte wohl ereicht werden, dass Grundstücke nicht immer weiter zerstückelt werden und am Ende nur noch handtuchgroße Flächen übrigbleiben. Zudem konnte man damit verhindern, dass unliebsame Bürger Land erwerben konnten (Juden). Ein Veräußerungsverbot kann aber in unserer Zeit nur unter ganz bestimmten Umständen ausgesprochen werden, z.B. wenn eine größere Waldfläche so unterteilt würde, dass Parzellen unter 3,5ha entstehen würden UND die fachgemäße Bewirtschaftung dann nicht mehr möglich wäre (es kann unter Umständen festgelegt werden, dass ein Bewirtschaftungsvertrag oder Beratungsvertrag abgeschlossen werden muss). Zudem soll wohl verhindert werden, dass Kleinsthöfe entstehen.
Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3 ... ehrsgesetz
Geschichte
Die Geschichte der Grundstückslenkung in der Landwirtschaft kennt vor allem die folgenden Stationen:
- Die Bundesratsbekanntmachung vom 15. März 1918 wollte in der Notzeit des ersten Weltkriegs die Volksernährung sicherstellen und den Aufkauf landwirtschaftlichen Vermögens durch Bodenspekulanten („Kriegsgewinnler“) verhindern.
- Die Grundstückverkehrsbekanntmachung vom 26. Januar 1937 sollte vor allem der Verwirklichung der nationalsozialistischen Blut-und-Boden-Ideologie dienen.
- Die Lenkungsgesetze der Nachkriegszeit sollten vor allem wiederum die Volksernährung sicherstellen und verfolgten das sozialpolitische Ziel, Großgrundbesitz zu zerschlagen und zu verhindern.
. Das Grundstückverkehrsgesetz will die Agrarstruktur verbessern, bäuerliche Betriebe in der Hand selbstwirtschaftender Familien erhalten und die Bevölkerungsernährung sichern
Siehe auch http://www.wald-prinz.de/das-grundstuec ... rdstvg/235
Auch ein Grunderwerb eines Nichtlandwirts nur zur Kapitalanlage ist möglich: Siehe: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv021073.html
So wie ich die mir vorliegenden Unterlagen interpretiere: Juristische Personen wie GmbHs sind nach der derzeitigen Rechtlage wohl nicht als Landwirte anzusehen. Ihnen kann ggf. der Grunderwerb verboten werden, wenn Landwirte als natürliche Personen sich um die Grundstücke bewerben. Es spielt nach der Meinung einiger Fachleute dabei keine Rolle, ob das ein Vollerwerbs- oder nur ein Nebenerwerbslandwirt ist.
Ich frage mich, wie oft ein Verkaufsverbot wohl in den letzten 20 Jahren ausgesprochen wurde und Rechtsbestand hatte? Und trotzdem werden Schaaren von Beamten damit beschäftigt, die Genehmigungen zu erteilen.
Wie viele solch unsinniger Gesetze haben wir noch? Da ernährt die Bürokratie die Bürokratie.
Gruß
Gruß