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Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon Djup-i-sverige » Fr Jun 11, 2010 15:18

....
Zuletzt geändert von Djup-i-sverige am Fr Jan 23, 2015 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon CarpeDiem » Fr Jun 11, 2010 15:51

Vom Grundsatz her uneingeschränkt möglich. Es kann allerdings passieren, dass dann einige Landwirte, oder wer auch immer versuchen dem Erwerber entsprechende Hürden hinzustellen. Was ist denn eine ZV ???
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erw

Beitragvon Djup-i-sverige » Fr Jun 11, 2010 16:06

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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon automatix » Fr Jun 11, 2010 16:57

Wald ist sowieso was anderes als Äcker - bei Äckern geht das Gerücht um, daß, wenn Interesse von Landwirten da ist, diese das Land kaufen dürfen und Nichtlandwirte haben Pech.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erw

Beitragvon Djup-i-sverige » Fr Jun 11, 2010 17:37

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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon thunderstruck » Fr Jun 11, 2010 17:42

Bei ZV gilt das GrdstVG nicht.
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
aus welchem wir nicht fliehen können.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon CarpeDiem » Fr Jun 11, 2010 17:43

Ein direktes Vorkaufsrecht hat nur die Kommune. Die lässt sich die Bestätigung dieses Vorkaufsrecht nicht auszuüben, durch eine Gebühr versüssen. Bezüglich des Grundstücksverkehrsgesetzes und dessen Auswirkungen sind hier schon seitenweise Ausführungen gemacht worden. Bei Interesse dort bitte nachlesen.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon thunderstruck » Fr Jun 11, 2010 17:48

Die Gebühr, die die Kommune erhebt ist in der Regel nicht sehr hoch, man kann sie fast vernachlässigen.
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon hans g » So Jun 13, 2010 9:01

habe gerade gelesen,dass NICHTLANDWIRTE keinen acker/wiese erwerben dürfen,wenn ein LANDWIRT kaufen will---hängt allerdings von der beurteilung der LWK ab,die im betreffenden falle zugestimmt hatte,dass eine pensionierte LEHRERIN,wiesenfläche von einem rentner kaufen konnte.
die entscheidung der kammer war FALSCH,ist allerdings nicht rückgängig zu machen.
bleibt noch die frage:was will ne pensionierte lehrerin mit ner wiese :roll:
hans g
 
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon thunderstruck » So Jun 13, 2010 9:50

Hans, das ist so nicht richtig...
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
aus welchem wir nicht fliehen können.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon Obelix » So Jun 13, 2010 9:50

Hallo,

ich glaub ich höre nicht richtig! Wir leben im Jahr 2010 und nicht mehr im Jahr 1800 oder früher. Meiner Ansicht nach kann jeder kaufen, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind. Und in der Regel gibt die LWK die Zustimmung. Anders macht auch überhaupt keinen Sinn. Man kann doch keinem verbieten, Landwirt zu werden, wenn er es will, und ausreichend Flocken hat.

Der Privat-Käufer von landwirtschaftliche Fläche muß allerdings aufpassen, dass er sich selbst kein "Eigentor" schießt. Denn durch einen Kauf von landwirtschaftlicher Fläche tritt er, abhängig davon, wieviel er bereits besitzt und wieviel er kauft, die Landwirtschaft-Zwangsgebühren+Formular-Welle los mit:
- landwirtschaftlicher Zwangsberufsgenossenschaft
- landwirtschaftliche Zwangsrentenversicherung (Ehefrau und Ehemann!)
- landwirtschaftliche Zwangskrankenversicherung
- Tierseuchenkasse
- landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung
- usw.

Daher kann ich jedem Privatmann nur dringend empfehlen, sich vor dem Kauf umfassend darüber zu informieren, welche Kosten und Konsequenzen durch "Landkauf" oder "Land erben" auf Ihn zurollen.

Grüße
Obelix
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon SHierling » So Jun 13, 2010 9:51

bleibt noch die frage:was will ne pensionierte lehrerin mit ner wiese
Minischweine, Dexter, Zwergzebus, Streichelschafe ....
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon def007 » So Jun 13, 2010 10:28

Dem was Obelix schreibt, kann man uneingeschränkt zustimmen. Alles Andere ist Quatsch.
Abgesehen davon wird permanent landw. Grund von Nichtlandwirten ver- und gekauft. Ob das einem benachbarten Landwirt gefällt oder nicht spielt absolut keine Rolle.
Da ändern auch dubiose Netzzitate nix dran. :lol:
Der übergang vom Land- zum Nichtlandwirt ist übrigens absolut fliessend. Ich würde sogar behaupten, dass 80 % der ANtragsteller auf landw. Förderung keine Vollerwerbs und mind. 30 % überhaupt keine Landwirte sind. Trotzdem kriegen sie ohne Probleme ihre Förderung.
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon hans g » So Jun 13, 2010 11:44

SHierling hat geschrieben:
bleibt noch die frage:was will ne pensionierte lehrerin mit ner wiese
Minischweine, Dexter, Zwergzebus, Streichelschafe ....

NEI UND NIMMER---die will ihre knete RETTEN---ich hab noch nie ne lehrerin getroffen,die AHNUNG von der WIRKLICHKEIT hatte..... :mrgreen:
hans g
 
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Re: Darf man als Privatperson landwirtschaftlichen Grund erwerbe

Beitragvon thunderstruck » So Jun 13, 2010 20:09

Obelix hat geschrieben:Hallo,

ich glaub ich höre nicht richtig! Wir leben im Jahr 2010 und nicht mehr im Jahr 1800 oder früher. Meiner Ansicht nach kann jeder kaufen, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind. Und in der Regel gibt die LWK die Zustimmung. Anders macht auch überhaupt keinen Sinn. Man kann doch keinem verbieten, Landwirt zu werden, wenn er es will, und ausreichend Flocken hat.

Stussikowski hoch zehn. Es kann zwar jeder einen Kaufvertrag abschließen, darum wird aber der Kauf noch lange nicht genehmigt. Der Grundstücksverkehrsausschuß gibt in der Regel keine Zustimmung bei Käufen von Nichtlandwirten. Es sei denn, der Käufer weist nach, daß er einen langfristigen Pachtvertrag mit einem Landwirt hat.

Obelix hat geschrieben:Der Privat-Käufer von landwirtschaftliche Fläche muß allerdings aufpassen, dass er sich selbst kein "Eigentor" schießt. Denn durch einen Kauf von landwirtschaftlicher Fläche tritt er, abhängig davon, wieviel er bereits besitzt und wieviel er kauft, die Landwirtschaft-Zwangsgebühren+Formular-Welle los mit:
- landwirtschaftlicher Zwangsberufsgenossenschaft
- landwirtschaftliche Zwangsrentenversicherung (Ehefrau und Ehemann!)
- landwirtschaftliche Zwangskrankenversicherung
- Tierseuchenkasse
- landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung
- usw.

Daher kann ich jedem Privatmann nur dringend empfehlen, sich vor dem Kauf umfassend darüber zu informieren, welche Kosten und Konsequenzen durch "Landkauf" oder "Land erben" auf Ihn zurollen.

Grüße
Obelix

Der Privatkäufer von ldw. Fläche hat mit BG und Alterskasse gar nichts zu tun solange er nicht selber wirtschaftet. :roll: Meinst du denn, jeder Privatmann, der Land kauft will es selbst bewirtschaften? So gut wie keiner will das. Zur Zeit suchen so viele Privatmenschen wie verrückt Land wegen der Angst vor Inflation. Die wollen ALLE verpachten.
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