die Landesbauordnungen sind unterschiedlich, aber ich glaube solche Überdachungen sind überall genehmigungspflichtig. Was nicht heißt dass sie nicht in Eigenleistung erstellt werden dürfen.
ich sage mal so in Deutschland müss man im prinzip für alles eine Genehmigung haben.
Vielleicht reicht es aber auch wenn man die Sache bei der Gemeinde Anzeigt( Anmeldet), ich würde dort als erstes fragen da das unterschiedlich ist von Region zu Region und von Fall zu Fall.
Ich schätze aber da es um eine Überdachung sich handelt, wofür man Berechnungen braucht was Schneelast angeht ect. , so das sich bestimmt ein besuch beim Architekten lohnt, zumindest für ihn!!!
die Tipps wie "nicht lange fragen und einfach bauen" halte ich für ziemlichen Blödsinn. Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist und diese nicht eingeholt wird, stellt der Schwarzbau zumindest mal eine Ordnungswidirigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem muss dann ein Baugenehmigungsverfahren nachgeholt werden. Wenn das Bauvorhaben nicht genehmigunsfähig wäre, könnte auch ein Abbruch angeordnet werden. Man spart sich also nichts, wenn man ohne erforderliche Baugenehmigung baut. Sicher stehen - vor allem im landwirtschaftlichen Bereich - zahlreiche Schwarzbauten in der Gegend. Ich habe aber auch schon erlebt, dass für 25 bis 30 Jahre alte Gebäude Baugenehmigungsverfahren nachgeholt wurden, weil es Nachbarschaftsstreitigkeiten gab und der Nachbar dann herausgefunden hatte, dass für dieses Gebäude ja gar keine Baugenehmigung erteilt wurde. Die Kontrollen für Landwirte nehmen ja immer mehr zu. Auch die Vermessungsämter sind derzeit dabei, Geoinformationssysteme aufzubauen, wo wohl teilweise Luftaufnahmen mit genehmigtem Gebäudebestand abgeglichen werden.
Nun zum Rechtlichen:
Die Genehmigungspflichtigkeit von Bauvorhanben richtet sich nach Landesrecht. Dies bedeutet, dass in der Tat von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen bestehen können. In Bayern (ich gehe mal davon aus, dass dein Burglengenfeld in der Oberpfalz liegt) ist in § 62 der Bayerischen Bauordnung geregelt, dass grundsätzlich alle Bauvorhaben mit Ausnahme der in den § 63, § 64, § 85 und § 86 aufgeführten, genehmigungspflichtig sind. Für Dich von Bedeutung sind wohl § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO - Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum bis zu 75 m³, außer im Außenbereich - oder § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c BayBO - freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinn der § 35 Abs. 1 Nr. 1 1 und § 201 BauGB dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind, höchstens 100 m² Grundfläche und höchstens 140 m² überdachte Fläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind.
Es ist also in der Tat von der Größe und ggf. Lage der Überdachung abhängig.
Nun Herr Oberlandrat, falsch ! Aber das kennen wir ja aus Gesprächen mit der oberlandrätlichen Verwaltung. Es handelt sich hier nur um eine Anlagenergänzung und nicht um einen Neubau. Ob Gebäude nun 50 Jahre oder 30 Jahre stehen müsste erst bewiesen werden. Meinetwegen solange kein Gegenbeweis kommt 120 Jahre. Die Luftbilder sind da wohl auch nicht immer komplett.
nunja so falsch liegt der Herr Oberlandrat nicht. Wenn der Schwarzbau beanstandet wird hast du erstmal schlechte Karten...Luftbilder hat zumindest unsere Stadtverwaltung, da staunst du.
Und warum auch Ärger riskieren? Landwirte bauen so etwas im Außenbereich problemlos legal, und einen statischen Nachweis brauchst du bei einer Schwarzbauüberprüfung sowieso. Wenn sich dann das Gelumpe nicht rechnen läßt reißt du es sowieso wieder ab. Und die Kosten sind höher als wenn du dich im Vorfeld um Musterbaupläne z.B. vom KTBL bemühst.
Mein Rat, einfach mal eine freundliche Bauvoranfrage ans Amt schicken, ich war überrascht wie problemlos bei meiner Halle alles lief.
vielleicht ist der Nick etwas missverständlich, aber ich vertrete hier keine Behörden. Ich will zwar nicht als Oberlehrer dastehen, aber ein wenig kenn ich mich schon mit Baurecht aus. Dass mein Beitrag inhaltlich falsch ist, glaube ich nicht, Genehmigungspflichtig sind nämlich grundsätzlich nicht nur die Errichtung baulicher Anlagen (Neubau) sondern auch die Änderung (Anlagenergänzung) oder Nutzungsänderung (z. B. bisheriger Stall wird künftig als Garage genutzt) einer baulichen Anlage. Was allerdings falsch ist, die Bayerische Bauordnung hat Artikel und keine Paragraphen.
Wieso bewiesen werden müsste, ob Gebäude nun 50 oder 30 Jahre stehen ist mir in diesem Zusammenhang nicht klar. Wenn heute jemand ein Fahrsilo ohne Baugenehmigung überdacht, obwohl auf Grund der Größe eine solche erforderlich wäre und in den nächsten Jahren zeigt irgend jemand diesen Schwarzbau an, stellt die Baugenehmigungsbehörde fest, jawohl für dieses Bauwerk besteht keine Genehmigung. Wenn dann behauptet wird, die Siloüberdachung stehe bereits seit 120 Jahren, kann diese Behauptung möglicherweise problemlos widerlegt werden.