Pulverer 02 hat geschrieben:wenn ich von einem tatsächlichem Gesamtgewicht von 51.160 Kg und einem zul. GG von 46.000 Kg ausgehe komme ich meiner Meinung nach aber nicht auf die angegebene Überladung von 27,9%, sondern auf 11,2%. Das kann man als Fahrer beim Beladen doch relativ schlecht abschätzen ?
Bei zGG 40 t würde es passen: 51.160 / 40.000 = 1,279
Außerdem vermute ich mal, dass in Süddeutschland derzeit keine Ausnahmen zur Auflastung af 46 t genehmigt sind?! Sowas ist ja nur im Falle von Großschadensereignissen und nicht ausreichender Transportkapazität vorgesehen.

