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Definiere: Forstbetrieb

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon Fadenfisch » Di Okt 12, 2010 21:22

Was zeignet einen Forstbetrieb gegenüber einem Brennholzhändler mit eigener Produktion aus?

Ein Brennholzhändler, Produzent oder auch Hobbyholzer wie es manche von uns sind, hat ja eigentlich, wenn ich das aus Baurechtlicher Sicht sehe, keinen Forstbetriebsstatus, oder?
(Zumindest habe ich heute die Erfahrung mit einer Anfrage beim Bauamt gemacht).
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon abu_Moritz » Mi Okt 13, 2010 5:45

Fadenfisch hat geschrieben:Was zeignet einen Forstbetrieb gegenüber einem Brennholzhändler mit eigener Produktion aus?


na der Forstbetrieb hat halt eigenen und/oder gepachteten Wald in ausreichender Größe,
sonst wäre ja jeder Hobbyholzer priveligiert
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon W-und-F » Mi Okt 13, 2010 8:39

Fadenfisch hat geschrieben:Was zeignet einen Forstbetrieb gegenüber einem Brennholzhändler mit eigener Produktion aus?


Forstbetrieb = Bewirtschaftung von eigenen Flächen, ähnlicher Status wie Landwirtschaft
Forstbetrieb = Lohnunternehmer / Anbieter von Dienstleistungen
Brennholzverarbeitender Betrieb = Handel / Dienstleister

Privilegiert sind letztere beiden nicht, sondern diejenigen welche sowieso schon Subventionen kassieren... :roll:
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon Rübezahl » Mi Okt 13, 2010 9:47

Ein Forstbetrieb muss für die Gemeinde/Staat tätig sein oder eigenen Wald besitzen...

Wir alle hier sind in der Regel klassische Gewerbetreibende...Und das hat mit der Priviligierung im Baurecht nichts zu tun. Diese dient dazu, für La/Fo Betriebe ein einfacheres Baurecht zu schaffen, damit diese zum Beispiel auch im Außenbereich auf Ihren Höfen etwas bauen dürfen...


Grüße

Lukas
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon Fadenfisch » Mi Okt 13, 2010 22:56

Okay.
Wie groß müsste der Wald in ha sein, um als Forstbetrieb gelten zu dürfen?
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon Falke » Do Okt 14, 2010 8:47

In Ö. müssen es, soviel ich weiß, mindestens 3 ha sein, damit man als Forstbetrieb gilt.

Gruß
Adi
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon torstenG » Do Okt 14, 2010 8:50

Hallo,

das würde mich für DE auch mal interessieren. Hat das evtl. etwas mit BG Pflicht zutun?

Gruß
Torsten
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon Robiwahn » Do Okt 14, 2010 11:35

Fadenfisch hat geschrieben:Okay.
Wie groß müsste der Wald in ha sein, um als Forstbetrieb gelten zu dürfen?


Soweit ich weiß gibts da keine Mindestgröße. Hilft vielleicht Nachfragen beim Bauamt ?

Aber für das Steuerrecht gilt ja, das das Ganze nicht als Hobby ausgeübt werden soll, damit es ein Forstbetrieb im steuerlichen Sinne ist. Sprich du musst auch mal Einnahmen vorweisen, nicht immer nur Ausgaben für den Maschinenpark. Nun hat zwar Baurecht und Steuerrecht normalerweise nicht viel miteinander zu tun, aber nen Anhaltspunkt liefert es zumindest.

Grüße, Robert
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon DX85 » Do Okt 14, 2010 22:42

Das ist halt irgendwie wieder mal eine Grauzone.

Im Grunde solltest Du halt eine Waldfläche haben die auch einen Ertrag hervorbringt. Alles Andere wird vom Finanzamt sonst gerne als 'Liebhaberei' eingestuft. Soll heissen: Gewinnabsicht durch Bewirtschaftung der forstwirtschaftlichen Flächen (ob Eigentum oder Pachtfläche ist dann egal).

Ein Brennholzhandel (im Sinne von Holz einkaufen, verarbeiten, verkaufen) hat mit einem Forstbetrieb daher nichts zu tun. Ist rechtlich ein Gewerbebetrieb wie jeder andere.

Was genau ist denn Dein Anliegen? Worum gehts im Detail?

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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon brennholzprofi » Do Okt 14, 2010 22:58

Hallöchen,
eine Antwort auf die Frage hab ich leider nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen das eigener Wald nötig sein muss um ein Forstbetrieb zu sein.
EIn gut Bekannter Kollege hat für mind 750 000 € Forstmaschinen zum arbeiten. Klar er ist auch Gewerbetreibend und m.E. auch ein Forstunternehmer. Eigenen Wald hat er nicht.
Kann es sein das es etwas damit zu tun hat ob es ein Hobby -oder ein Haupterwerbsjob ist ?
Ciao Patric
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon Fadenfisch » Do Okt 14, 2010 23:23

Es ist ein nebenberufliches Gewerbe.
Ich suche jetzt dafür ein Platz wo ich eine Halle bauen kann, da ich bisher immer ohne Dach übern Kopf gearbeitet habe. Dafür wird mir aber auf Dauer mein SSA zu schade. - Gewerbeflächen sind übrigens alle voll!
Jetzt gibt es bei uns einige Flächen, die für sowas (meiner Meinung nach) geeignet wären und auch an die Gewerbeflächen angrenzen.
Darauf habe ich das Bauamt mal angesprochen.
Die meinten, ist theoretisch möglich.
Um jedoch dort eine Bebauung in Außenanlage errichten zu können (dürfen), müsste ich einen Forstbetrieb nachweisen, bzw. müsste ich den Beruf Forstwirt erlernt oder ausüben.

Ich denke, das sich das mit den Bebauungen in Außenlage ähnlich wie bei der Landwirtschaft abspielt!?
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon UweRon » Fr Okt 15, 2010 6:57

Hallo

>Es ist ein nebenberufliches Gewerbe.<

Na Ja, entweder Gewerbe oder nicht.
Du bist Gewerbetreibender und gut.
( Es gibt im Steuerrecht eine Kleinunternehmerregel bzgl MwSt.)


> Dafür wird mir aber auf Dauer mein SSA zu schade.<

Irgendwie bin ich noch nicht darauf gekommen was das ist, ist aber auch egal :-)


>Darauf habe ich das Bauamt mal angesprochen.
>Die meinten, ist theoretisch möglich.
>Um jedoch dort eine Bebauung in Außenanlage errichten zu können (dürfen), müsste ich einen >Forstbetrieb nachweisen, bzw. müsste ich den Beruf Forstwirt erlernt oder ausüben.<

Also, unkooperativ ist anders !
Löcher die doch mal was die sich darunter vorstellen.
(und quatsch nicht immer von Nebenberufliches Gewerbe, das hört sich an als findest du dich klein, unwichtig und meinst es sowiso nicht ernst)

Wie war das noch mit den Arbeitsplätzen?.........

( Aber übertreib da nicht, sonst kommt der Ministerpräsidet zur Einweihung,
und der will frei essen und trinken)

Wenn du Glück hast findet ihr einen gemeinsamen Nenner.
Wenn du das dann noch schriftlich! bekommst bist du fein raus.

herzlichst
Uwe
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon Frankenbauer » Fr Okt 15, 2010 7:16

W-und-F hat geschrieben:
Fadenfisch hat geschrieben:Was zeignet einen Forstbetrieb gegenüber einem Brennholzhändler mit eigener Produktion aus?


Forstbetrieb = Bewirtschaftung von eigenen Flächen, ähnlicher Status wie Landwirtschaft
Forstbetrieb = Lohnunternehmer / Anbieter von Dienstleistungen
Brennholzverarbeitender Betrieb = Handel / Dienstleister

Privilegiert sind letztere beiden nicht, sondern diejenigen welche sowieso schon Subventionen kassieren... :roll:


FALSCH! Der Zweite ist ebenfalls privilegiert, so lange er den Großteil seiner Aufträge von privilegierten Betrieben erhält. UND Förderungen für die Neuanlage von Waldflächen bekommt JEDER, wenn er die Voraussetzungen erfüllt (vorgeschriebener Besatz, Pflegeverpflichtung, usw.) ist wie überall, wenns nicht künstlich verteuert wird gibts kein Geld.
Fadenfischs Problem dürfte die in seiner Region früher recht laxe Genehmigungs- und Kontrollpolitik sein, die bei einer sog. Qualitätssicherung bemängelt wurde, was den Abbruch unzähliger "Bienenhäuser" und Wohnwagengaragen im Außenbereich zur Folge hatte.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon Djup-i-sverige » Fr Okt 15, 2010 15:24

@ Uwe

S äge
S palt
A utomat

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Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
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Re: Definiere: Forstbetrieb

Beitragvon Fadenfisch » Fr Okt 15, 2010 21:06

@uwe

Ja, ist ein Kleingewerbe nach §19UstG.

UweRon hat geschrieben:(und quatsch nicht immer von Nebenberufliches Gewerbe, das hört sich an als findest du dich klein, unwichtig und meinst es sowiso nicht ernst)


Wieso immer!? Hab ich doch nur einmal erwähnt.
Oder soll ich lieber schrieben, dass ich das Gewerbe nebenberuflich ausübe!? :wink:
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