Guten Abend zusammen.
Ich benötige dringend eure Hilfe.
Kurze Erläuterung zur Situation.
Bis 1990 hatten wir eine "aktive" Landwirtschaft, mit Rinderhaltung.
Danach nutzen wir die Flächen weiter mit ein paar Ammen.
Unser Kreis hat in den 70er Jahren eine "Stundung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabegesetz für da Land NRW" für einige unserer Flurstücke gewährt.
Die "Pensionsammen" wurden dann 2002 abgesetzt, seit 8 Jahren halten halten wir nun wieder 2-6 Schafe, Hühner und Masthähnchen.
Auf den gestundeten Flächen halten wir diese.
Jetzt will der Kreis die Stundung aufheben und mich zur Kasse beten.
WARUM???????
Wo liegt die Definition wann Landwirtschaft betrieben wird, und wann nicht???
Ich benötige diese Flächen zur Haltung der Tiere.
Die Landwirtschaft wurde nie abgemeldet, die Landwirtschaftlichen Gebäude existieren noch und sind im landwirtschaftlichem Vermögen drinnen.
Ein Schlepper ist auch noch auf der Landwirtschaft angemeldet.
Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen.
MFG aus dem schönen Sauerland.
