egnaz hat geschrieben:Landhuhn123 hat geschrieben:egnaz hat geschrieben:In dem angegebenen Paragraphen geht es um die Straßenausbaubeiträge.
Warum sind die gestundet worden?
Müssen die anderen Grundstücksbesitzer auch zahlen?
Ich denke bei den Straßenausbaubeiträgen spielt es keine Rolle ob du Landwirtschaft betreibst, sondern wie deine Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist.
Das ist richtig.
Die Flächen sind von 3 Seiten befahrbar, heißt 3 Straßen.
Die Stundung kam daher, das es sich um Landwirtschaftliche Flächen handelt und nicht um Bauland, daher mussten keine Beiträge gezahlt werden.
Andere Besitzer haben den Beitrag gezahlt, diese Flächen sind jedoch auch Bauland geworden.
MFG
Müssen die anderen Landwirte jetzt auch zahlen?
Oder ist eure Fläche mitlerweile auch Bauland?
Leider ist mir nur ein solcher Fall bekannt, derjenige musste jedoch zahlen, weil das Stück vererbt wurde und dann Bauland.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet