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Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon Englberger » Fr Nov 04, 2022 16:58

Hallo,
Situation ist folgende:
Meine "beste Frau von allen" hat ein Depot mit vielen veschiedenen Inhalten (Aktien ETFs, Anleihen etc) geerbt,besser gesagt wird es erben, da einzige Angehörige und kein Testament vorliegt (bis jetzt)
Mein Vater hatte in so einem Fall mal gegen die Finanzbehörde geklagt, weil der Wert zum Todestag festgestellt wurde, die Aktien aber erst 2 Jahre später verkauft werden konnten und nur noch einen Bruchteil wert waren. Erbschaftssteuer wurde aber auf den Wert zum Todestag berechnet.
Meine Frage: Ist das immer noch so?
Kann man die Ausstellung eines Erbscheins beschleunigen?
Gibt es Möglichkeiten früher an so ein Depot ranzukommen?
Die Wertentwicklung sehen wir in den Auszügen der Bank, und die ist sehr negativ.
Vielen Dank für Tips
Gruss Christian
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon MartinH. » Fr Nov 04, 2022 17:18

Bei mir hat es mit Erbschein keine 6 Wochen gedauert und es war umgebucht auf meinen Namen
Wenn das Schlepperfahren nicht wäre, keiner würde Landwirtschaft betreiben ...
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon fedorow » Sa Nov 05, 2022 0:02

Da bucht man bei seinem Steuerberater ein Gespräch. Sollte das 150 oder 200 Euro kosten ist das eine der besten Geldanlagen.
Das ist sein Fachgebiet und die haben sowas öfters haben also Erfahrung, Wissen, kennen die aktuelle Gesetzeslage auch was Erbschaftssteuer und die Stichtage angeht oder wo man noch was drehen kann.

Kenne Fälle die haben 200 Euro für den Steuerberater gespart dann aber 20 000 Euro unnötige Steuern bezahlt was vermeidbar gewesen wäre

Sonst wärs egal, denn früher rankommen ans Aktiendepot bringt eigentlich nichts. Ausser man will die Aktien schnell verkaufen und das Geld aufs Sparbuch legen.
Steuerpflichtig ist der Depotwert zum Zeitpunkt des Erbfalls also der Wert am Todestag. Ob es da Ausnahmen oder Sonderfälle gibt weiss ich nicht.
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon bauer hans » Sa Nov 05, 2022 7:55

wenn ein erbe eine notarielle vollmacht übers vermögen des erblassers bekommen hat,ist alles ganz easy.
bei uns wars so,dass der andere erbe zugriff aufs konto genommen hatte,weil die demente oma die notarielle vollmacht zurück gezogen hatte,was ohne notar funktioniert.
dann muss man sofort das amtsgericht einschalten.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon Englberger » Sa Nov 05, 2022 9:17

Hallo,
das Problem beginnt bereits bei der Ausstellung des Erbscheins. Das Nachlassgericht in Stuttgart vergibt keine Termine sondern geht irgendwann auf den Erben zu und erfordert dann persönliches Erscheinen. Das kann anscheinend Monate dauern. Und für uns sinds 800km Fahrt.
Kann ein Steuerberater diese Behörde unter Druck setzen? Ich glaub nicht.
Gruss Christian
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon Kartoffelbluete » Sa Nov 05, 2022 9:50

:wink: Hallo Engelberger, ist dein Hof im "Bayerischen landwirtschaftlichen Wochenblatt" zum Verkauf ausgeschrieben :?:
Könnte von deinen Beschreibungen her passen. :wink:
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon Englberger » Sa Nov 05, 2022 10:02

Hallo Kartoffelblüte,
nicht das ich Wüsste; wir suchen für unseren Hof in F einen Pächter. Werd ich bei Biete und Suche einstellen, sobald wir uns über die Details einig sind. Aber auch in Top Agrar und schweizer und holländische Bauernzeitungen inserieren.
Gruss Christian
P.S. was ist das für ein Inserat im bayrischen Wochenblatt?
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon fedorow » Sa Nov 05, 2022 10:06

Englberger hat geschrieben:Hallo,
das Problem beginnt bereits bei der Ausstellung des Erbscheins. Das Nachlassgericht in Stuttgart vergibt keine Termine sondern geht irgendwann auf den Erben zu und erfordert dann persönliches Erscheinen. Das kann anscheinend Monate dauern. Und für uns sinds 800km Fahrt.
Kann ein Steuerberater diese Behörde unter Druck setzen? Ich glaub nicht.
Gruss Christian

Ist nicht so einfach mit dem Erbe vorzeitig auszahlen/übergeben. Gab hier so einen Fall. Der Verstorbene hatte nur 1 Kind aber dieses enterbt. die junge rumänische Ehefrau bekam den verpachteten Hof.
Wenn der Sohn noch keine Abfindung erhalten hat, kann er seinen Pflichtteil einklagen und wäre erbberechtigt.
Ich denke das prüfen die alles bevor dass Erbe freigegeben wird und das braucht Zeit.
Da dürfte nach Erbberichtigten vom Nachlassgericht geforscht, gesucht und dann angeschrieben werden. Oder nach verschollenen Kinder aus früheren Beziehungen oder Affären die erbberechtigt wären und womöglich im Aulsand leben.
Darum dauert sowas mit dem Erbe länger denn das benötigt Zeit das alles zu prüfen.
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon Englberger » Sa Nov 05, 2022 12:05

fedorow hat geschrieben:Da dürfte nach Erbberichtigten vom Nachlassgericht geforscht, gesucht und dann angeschrieben werden. Oder nach verschollenen Kinder aus früheren Beziehungen oder Affären die erbberechtigt wären und womöglich im Aulsand leben.

Hallo,
das sind so Fragen wo schwer rauszufinden ist wie das Nachlassgericht vorgeht.
Man stelle sich folgenden Fall vor: Ein Künstler lebt in verschiedenen europäischen Ländern, und geht in Heidelberg zu einem Notar und hinterlegt ein Testament. Er stirbt in Lissabon im Hotel und wird dort eingeäschert.
Wie kommt ein Nachlassgericht zu den Infos dass in Heidelberg ein Testament liegt?
Welches Nachlassgericht ist zuständig? Letzter Hauptwohnsitz? Geburtsort?
Gibts da Zentralregister wo die Notare (EU weit) einspeisen.?
Fragen über Fragen
Das Testament könnte auch in einer Ferienwohnung in Saint tropez liegen oder in einem Bankschliessfach.
Gruss Christian
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon Kartoffelbluete » Sa Nov 05, 2022 14:07

@Engelberger, aktuelle Ausgabe:
"Landwirtschaftlicher Ackerbaubetrieb, in Zentralfrankreich, ca. 150ha, mit Hofstelle, voll arondiert zu verkaufen.
Zuschriften unter Chiffre: 10341318"
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon Englberger » Sa Nov 05, 2022 23:30

Hallo,
hab heute vom Lohner der Mist streute bei mir ,gehört dass ein Deutscher in Saint Desire (ca 20km von mir) eine riesen Biogasanlage gebaut hat und alles an Fläche kauft was er kriegt. Biogas kommt hier grad in Mode, aber die Böden sind nicht wirklich für Acker auf Dauer geeignet.
Bodenpreise sind halt so 5-8000 Euro/ha und es gibt grosse Schläge.
Als Investment gut denkbar.
Gruss Christian
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon T5060 » Sa Nov 05, 2022 23:50

In der Regel sollte so eine Art Nachlaß - und Pflegevollmacht ausreichen, bei Onlinebanken müssen da auch die Zugangsdaten hinterlegt sein. Den Fall bespricht man am besten mit dem Banker und/oder Steuerfuzzi.

Stichwort: Notfallhandbuch und Testament, eben ist Zeit für so ein Quatsch, sollte geregelt sein
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon Südheidjer » So Nov 06, 2022 2:12

Soll sich die undankbare faule Verwandtschaftsbagage doch strecken um an die Kohle zu kommen.
Ich plane einer der verflossenen Damen 10.000 Euro zu 'Lebzeiten in die Hand zu drücken, daß sie mich noch unter die Erde bringt. Der Rest ist mir dann wumpe.
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon kontofux » So Nov 06, 2022 19:00

@ Englberger,
Testamente und sonstige Vermächtnisse notariellen Ursprunges werden dem Geburtseintrag (Geburtsstandesamt) beigeschrieben. Dort finden sich zudem Eheschließungen und Nachkommenschaften wieder.
Sterbefälle werden beurkundet, dazu gehört die dann folgende Mitteilung zum Geburtenregister (Geburtsstandesamt). Länderübergreifend!
Beigeschriebenes wird somit "aktivert". Näheres erspare ich mir, wird nur wenige interessieren, ist zudem sehr umfangreich. Verloren geht da nichts, deshalb ist der Notar durchaus sinnvoll.
Neuere Verfügungen (handgeschrieben und evtl. schriftlich bezeugt) sind dem Sterbestandesamt oder Amtsgericht zuzuleiten. Eigentlich!
Nicht wenige Testamente werden den Feuertod erleiden, falls der Finder anderer Meinung ist.
Darum, Erbschein dauert, das aus gutem Grund, und er kostet. Richtet sich nach dem Wert des Erbes.
Grüße aus Selkirk
Grüße aus Selkirk :lol:
Ave Contofux, lucrifacturi te salutant! Abducet praedam, qui occurit prior
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Re: Depot Verfügungsgewalt nach Erbe

Beitragvon holzerhobby » So Nov 06, 2022 20:23

Gibt für hinterlegte in D ein Zentralregister, hier kann man auch ein eigenhändig verfasstes Testament hinterlegen.
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