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Caramba hat geschrieben:Do wärds dara Glyphosad-Gifdsprüdza ihr Deifelszaich amol erklärd!
Da wird den Glyphosat-Gift-Spritzern einmal ihr Teufelszeug erklärt !
Bison hat geschrieben:Caramba hat geschrieben:Do wärds dara Glyphosad-Gifdsprüdza ihr Deifelszaich amol erklärd!
Da wird den Glyphosat-Gift-Spritzern einmal ihr Teufelszeug erklärt !
Geh bitte wieder zurück in deine Höhle und mach deinen Winterschlaf weiter
In Deutschland wird Glyphosat laut dem Umweltbundesamt auf fast 40 Prozent der Felder eingesetzt."
allgaier81 hat geschrieben:In Deutschland wird Glyphosat laut dem Umweltbundesamt auf fast 40 Prozent der Felder eingesetzt."
Da haben die vermutlich die Menge, die die Deutsche Bahn benutzt, auf die Ackerflächen umgerechnet...
Es werden ja nicht 40% der Ackerfläche pfluglos bewirtschaftet, wo also ein jährlicher Glyphosateinsatz möglicherweise nötig wäre...
Otto Mohl hat geschrieben:So wie ich das gelesen habe, ist Winterfurche ohne Begrünung in der kommenden Agrarförderperiode doch schon verboten.
allgaier81 hat geschrieben:
Da haben die vermutlich die Menge, die die Deutsche Bahn benutzt, auf die Ackerflächen umgerechnet...
Bei der Deutschen Bahn heißt es, man habe „bereits im Jahr 2020“ den Einsatz des Herbizids „halbiert“. Weite Teile des deutschen Streckennetzes würden seither nicht mehr mit dem Herbizid behandelt. „Auch die präzisere Ausbringung von Glyphosat in den genehmigten Streckenabschnitten mit Hilfe von modernen Kamerasystemen zur Pflanzenerkennung hat zur Reduzierung beigetragen.“ 2020 lag die Ausbringungsmenge von Herbiziden im deutschen Schienennetz bei insgesamt 1,3 Tonnen.
Damit liegt die Menge sehr weit unter den früheren Rekordmengen. So wurden 2018 knapp 60 Tonnen Glyphosat gespritzt. Außerdem würden inzwischen nur rund vier Prozent der 61.000 Kilometer Gleise behandelt. Die ausgebrachte Menge entspreche rund 0,5 kg je Kilometer. „Mit Flazasulfuron, Flumioxazin und Glyphosat kamen dabei ausschließlich Wirkstoffe zum Einsatz, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) speziell für den Gleisbereich zugelassen sind.“
Die EU-Kommission will ihr pauschales Reduktionsziel von 50 % weniger chemischem Pflanzenschutz per Verordnung vorschreiben. Das sieht ein interner Entwurf vor. Lesen Sie, was die Brüsseler Behörde im Einzelnen plant.
Mit dem sogenannten Green Deal hatte die EU-Kommission ihr Ziel, den Einsatz und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln in der EU bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren, noch als unverbindliche Vorgabe in den Raum gestellt.
Jetzt macht die Brüsseler Behörde ernst: Die EU-Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) hat einen Rechtstext vorbereitet. Damit sollen die Mitgliedstaaten auf das Reduktionsziel verpflichtet werden. Auf die Landwirte kommen erhebliche Einschränkungen und zusätzliche Pflichten beim Pflanzenschutz zu.
Vorgesehen ist, dass der Einsatz und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 EU-weit um 50 % verringert werden müssen. Als Referenzzeitraum gilt der Durchschnitt des Pflanzenschutzeinsatzes in den Jahren 2015 bis 2017.
Um das Gesamtziel zu erreichen, soll jeder Mitgliedstaat ein nationales Reduktionsziel verbindlich vorschreiben müssen. Die nationalen Ziele dürfen von den 50 % abweichen. Das soll aber nur in engen Grenzen bis auf 45 % und nach strikten Kriterien möglich sein. Erlaubte Gründe wären unter anderem neue Schädlinge oder der Nachweis, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bereits in der Vergangenheit stärker als im EU-Durchschnitt reduziert wurde.
Das plant die EU-Kommission im Einzelnen:
Die neue Verordnung würde die Aufzeichnungspflichten für Anwender deutlich ausdehnen. So soll ein Landwirt als professioneller Anwender jede Pflanzenschutzmaßnahme in einem elektronischen Register erfassen und begründen. Dabei ist der jeweilige Berater namentlich zu nennen. Die Mitgliedstaaten sollen diese Datenbanken nach Vorlagen der EU aufbauen.
Die Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) müssen strikt eingehalten werden. Jeder Mitgliedstaat muss für alle Hauptkulturen kulturartenspezifische IPM-Regeln festlegen.
Die nationalen Regierungen müssen der EU-Kommission jährlich Bericht erstatten, wie sie mit ihrem Reduktionsziel vorankommen. Die Fortschrittsberichte sollen im Internet veröffentlicht werden.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll in sensiblen Gebieten wie zum Beispiel Natura-2000- und anderen Schutzgebieten sowie städtischen Grünanlagen verboten werden. Behördliche Ausnahmegenehmigungen sollen auf schriftlichen Antrag hin befristet möglich sein, wenn keine Alternative mit geringerem Risiko verfügbar ist.
Der Anwender soll Spritzungen mit Ausnahmegenehmigung durch Hinweistafeln am Feldrand ankündigen müssen.
Pflanzenschutzspritzen sollen alle drei Jahre einer technischen Abnahme unterzogen werden.
In einem kurzen Kapitel zur Folgenabschätzung der neuen Verordnung benennt die EU-Kommission durchaus negative Auswirkungen ihres eigenen Vorschlags:
Die Produktionskosten der Landwirtschaft würden in der EU steigen. Als Ursachen werden die strikteren und detaillierten Dokumentationspflichten, niedrigere Erträge und Zusatzkosten durch den Einsatz von Beratern aufgeführt.
Die Verbraucher müssten sich auf höhere Lebensmittelpreise einstellen.
Die Importe von Lebensmitteln aus Drittstaaten, in denen weniger strenge Auflagen gelten, könnten zunehmen.
Einen Teil dieser Auswirkungen könnten die Mitgliedstaaten durch finanzielle Anreize oder Ausgleichszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) lindern, schlägt die GD SANTE vor.
Die Kommission greift mit ihrem Entwurf zu ihrem schärfsten Schwert in der Rechtsetzung: Anders als die derzeit geltende Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (2009/128) muss eine Verordnung nicht erst in das nationale Recht übertragen werden, sondern gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar.
Nach Auffassung der Brüsseler Behörde ist das notwendig. Die aktuelle Richtlinie sei von den EU-Ländern nämlich sehr unterschiedlich umgesetzt und nicht einheitlich durchgesetzt worden. Das habe ein Bericht des europäischen Rechnungshofes bestätigt.
Damit soll nun Schluss sein. Die Kommission will die Mitgliedstaaten an die Kandare nehmen. Wer kein nationales Reduktionsziel festlegt, für denen sollen automatisch 50 % Verringerung gelten.
Der interne Verordnungsentwurf, der agrarheute vorliegt, wird zurzeit zwischen den Dienststellen der EU-Kommission abgestimmt. Am 23. März soll der Entwurf zusammen mit einem großen „Naturschutzpaket“ offiziell vorgestellt werden.
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