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Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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42 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon KupferwurmL » Mi Nov 13, 2013 12:33

Mit 3 ha bist du längst automatisch gesetzlich verpflichtet der Berufsgenossenschaft beizutreten. Zumindest bist du dann besser Unfallversichert und kannst bei diversen Lehrgängen und Weiterbildungsmaßnahmen Land- und Forstwirtschaft präventivmaßnahme kostenfrei teilnehmen. Hat auch was.

Mit der Beitragsrechnung der Berufsgenossenschaft zusammen mit dem Antrag des Finazamtes "Antrag auf Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Sonderfahrzeuge nach § 3 Nr. 7 KraftStG" bei der Zulassungsstelle aufkreuzen und hoffen das man nicht auf eine(n) vollständig verblödete(n) trifft um das grüne Nummernschild zu bekommen. Das ganze dann weiter zum Finanzamt. Die dürfen nur geschmeidig abnicken - mehr können die in der Regel nicht tun.

Vorteil: Steuerbefreiung für dein Schlepper und deinen landwirtschaftlichen Anhänger. Nachteil: Nur noch Fahrten von Betriebsstätte zu Betriebsstätte zulässig sowie Sonderfahrten zu Brauchtumszwecken und Fahrten im Aufrag der Behörden (bestätigter Winterdienst etc.)
Mal ne Runde ums Dorf drehen ist rechtlich nicht mehr drinn.

Dein Chef SCHRIFTLICH dein nebenerwerbsmäßiges Vorhaben anzeigen und per Unterschrift bestätigen lassen. Wenn ich dein Chef währe würde ich dir in Hinblick auf die nicht zu vernachlässigenden möglichen Krankheitstage ein´s husten. Du hast deine Arbeitskraft schließlich pfleglich einzusetzten (ganz im Ernst !). Dein Urlaub dient zur Erholung und Aufrechterhaltung deiner Gesundheit und nicht um im 8 km Umkreis zu schuften um nächste Woche krank zu melden. Da gibts schon vielfach heftig Streit dazu....

Ab zur Gemeide/ Stadtverwaltung --> Kleingewerbebetrieb anmelden und so ca. 25 € abdrücken. Kannst dich dabei dort in das Dienstleistungsverzeichnis aufnehmen lassen.

Und dann .....schuften..... und alle Rechnungen und Belege für die nächsten 10 jahre fleißig sammeln und aufheben. Manchmal klingelts an der Haustüre zur Betriebsprüfung - das wird dann echt nervig.

Zum Schluß Jahreseinkommenssteuer --- Besteuerung nach §13 Kleingewerbe. Simpel per Einnahmen/Überschußrechnung. (Prinzip: Ausgegeben - Eingenommen). Ich geb jede einzelne Schraube, jede Arbeitssocke und jeden Tropfen Öl als Betriebsausgaben an und meine größeren Anschaffungen werden langfristig abgeschrieben.
Merksatz: Das Finanzamt will an jedem Gewinn dabei sein - ABER wird auch an jedem Verlust beteiligt - dafür sorge ich schon !
Allerdings solltest du nach spätestens 2 - 4 Jahren Gründer- und Investitionskulanz gewisse Einnahmen vorweisen können, ansonsten wird dein Kleingewerbeunternehmen ganz schnell mal als "Liebhaberei" erklärt und geschlossen.

Deine Arbeitsstunde solltest du realistisch ansetzten. Guter Ansatz : Verdirb´s dir nicht mit deinem nahen Konkurrenten - nimm etwa das gleiche - sonst könntest du mal nachts Besuch bekommen.
Man ist oft vorschnell geneigt schöngerechnete Kosten zu berechen.

Falls du es nicht wußtest: Auch ohne Gewerbeanmeldung hat dir das Finanzamt dank deiner 3 ha jährlich immer einen gewissen Wert als Einkommen zur Besteuerung drauf gerechnet. Hier in Bayern liegt der Wert pro ha pauschal bei um die 550 €. Außerdem ist bei dem kreativen Ideenreichtum deutscher Finazbeamten nix sicher - die liegen in der Informationsbeschaffung m.E. in der Rangliste kurz hinter der Stasi oder der NSA

Stressfreie Alternative: "Nachbarschaftshilfe" bar ohne den ganzen Cirkus

Gruß
Zuletzt geändert von KupferwurmL am Mi Nov 13, 2013 13:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon MF Atze » Mi Nov 13, 2013 12:53

Ein Ergänzung zum Arbeitgeber:
Mein Arbeitskollege wurde bei Hofübernahme auf die zehn Stundenregelung hingewiesen.
D. H. nach acht Stunden Büro gehen nur noch zwei im Wald.
Die Dinge sollte man zumindest wissen, da immer mal was passieren kann.
Eine Frage an KupferwurmL:
Hast Du für Deine sechs HA einen Gewerbeschein?
Normalerweise bist Du doch so, wie Du ja auch geschrieben hast, automatisch landwirtschaftlicher Betrieb.
Die nette Frau vom Finanzamt hat mir nur erklärt, man kann ab ca. 1,5 ha landwirtschaftlich veranlagt werden. Darunter eben nicht, glaube ab ca. zwei Hektar würde man automatisch entsprechend veranlagt.

Grüße aus Unterfranken
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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon KupferwurmL » Mi Nov 13, 2013 13:01

Das mit der Stundenregelung ist mir neu - könnte mir das aber lebhaft vorstellen Hauptsache die Versicherungen können dich drücken.

Ich denke mich ganz dunkel erinnern zu können das die Grenze bei 30 ha liegt. Drunter brauchst du kein Gewerbe aber über einer gewissen Fläche (0,8 , 1 , 1,5 ?) du bist automatisch in der Land- und Forstwirtschaft und wirst dementsprechend besteuert. Anlage L: "Einnahmen aus Land und Forstwirtschaft".

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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon MF Atze » Mi Nov 13, 2013 13:07

Stimmt, da war noch was. Mein einer Kumpel liegt mit seinen knapp dreißig eben knapp darunter. Der hat eben die "grüne Steuernummer".
Mein anderer Kumpel als Nebenerwerbslandwirt hat das als Gewerbe laufen. Liegt vermutlich auch den zu erwartenden Umsätzen.
Die mindest Fläche liegt glaube ich entweder bei zwei oder drei Hektar. Zumindest im Forst, ab eben ungefähr 1,5 kann man es beantragen. Soweit ich mich noch an das Gespräch mit der netten Dame vom Amt erinnere.
Den Hinweis mit der Gewinnpauschale finde ich sehr interessant.

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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon The Judge » Mi Nov 13, 2013 15:34

Das Argument mit dem Vorsteuerabzug finde ich zieht nicht. Da Du ja mehr Leistung verkaufen, als Maschinen einkaufen möchtest.


Das ist betriebswirtschaftlich nicht ganz korrekt: Der Ertrag sollte immer höher sein als der Aufwand. Der Aufwand entsteht bei Investitionen jedoch erst in den Folgeperioden in Form von Abschreibungen. Vorsteuer bezieht sich jedoch auf die Ausgaben, nicht auf den Aufwand. Das macht keinen Unterschied, wenn beides "periodengleich" wäre, ist es aber nicht. Eine neue Seilwinde armortisiert sich im Nebenerwerb vermutlich nicht innerhalb von einem Jahr. Dazu kommen dann noch andere umsatzsteuerpflichtige Anschaffungen wie Betriebsstoffe und Ersatzteile. Außerdem: Was kostet eine neue Seilwinde? 2000 €? Das wären dann mal eben 380 €, die ich unnötig versenkt hätte.
Auch das Argument mit dem Mehraufwand zieht nicht unbedingt. Der ist meiner Meinung nach recht überschaubar. Anfangs monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung und am Anfang des Folgejahres eine Umsatzsteuererklärung. Das sind, wenn es hoch kommt, jeweils 10 Minuten, also 130 Minuten insgesamt. Bei 380 € Vorsteuer ein Stundelohn von ca. 175 €. Finde ich gar nicht so schlecht. Natürlich relativiert sich das ganze in Jahren ohne Investitionen ein wenig...
Ein weiteres Argument gegen die Nutzung der Kleinunternehmerregelung: Wenn ich diese Regelung jetzt anwende und in den Folgejahren mein Umsatz zu groß wird und ich zukünftig Umsatzsteuer abführen muss, welchen Stundensatz stele ich den Kunden jetzt in Rechnung? Nehmen wir als Beispiel 50 € pro Stunde, die ich dem Kunden als Kleinunternehmer in Rechnung stele. Was mache ich, wenn ich darauf zukünftig Umsatzsteuer abführen muss? Erhöhe ich meinen Preis um 19 % und verlange dann 59,50 € pro Stunde? Ist schwer durchzusetzen bzw. zu argumentieren. Also ziehe ich von meinen 50 € rund 16 % ab und berechne zukünftig ca. 42 € netto + 19 % Mehrwertsteuer. Mir fehlen dann aber de facto 8 € pro Stunde. Wenn die Kalkulation das von vorn herein berücksichtigt, ist das OK. Wenn nicht, sind wir spätestens jetzt in "very deep shit" :mrgreen:
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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon SucheSchlepper » Mi Nov 13, 2013 15:45

@The Judge............,

DANKE.......... das sind schon schlagkräftige Argumente, die man berücksichtigen sollte...... Ich persönlich sehe das auch so, dass dieser Aufwand für eine Ust.-voranmeldung und -erklärung schon ganz gut ins Verhältnis zu bringen ist..... wie gesagt, ein wenig investieren will ich ja trotz allem schon auch...... auch wenn die großen Posten erst einmal schon DA sind..........

Ich bin jedenfalls begeistert......... jeder hat einen etwas anderen Denkansatz und........ SO umfassend und praxisbezogen beraten wird man sicher nirgendwo besser......... neutralisieren kann man ja die eine oder andere Meinung dann für sich selbst, nicht wahr ?!?!? :mrgreen:
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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon MF Atze » Mi Nov 13, 2013 15:50

Jeder Kleingewerbetreibende berechnet seinem Kunden die Mehrwertsteuer. Nur führt er diese nicht ab.
Die Preise sind also gleich.
Die Mehrwertsteuer für Treibstoffe etc. sollte jeder Gewerbetreibende im Lohn direkt als variable Kosten in seine Kalkulation mit einbeziehen. Der Mehrwertsteuerabzug ist nur für Investitionen von Maschinen etc. von Bedeutung. Diese wird der Kleingewerbetreibende genauso entsprechend der Laufzeit abschreiben.
Zu dem erhöhten Aufwand der Mehrwertsteuererfassung kommt auch eine vollständige Buchführung.
Diese ist für Kleingwerbetreibende erheblich vereinfacht. Dies sollte man beim Ansetzen des Aufwandes mit Berücksichtigen.
Letztendlich kann man es auch etwas einfacher Ausdrücken. Habe ich Leistungen für sagen wir mal 4000 € verkauft, müsste ich 760 € abführen. Habe ich mir eine Seilwinde und Kleinmaterial im selben Jahr für sagen für mal 3500 € gekauft könnte ich 665 € einbehalten. Ich müsste in meinem Beispiel also 95 € mehr abführen und hätte dafür auch noch eine höheren Aufwand.
Wenn ich natürlich jedes Jahr Gerätschaften etc. für 5000 € kaufe aber nur Leistungen für 4000 € verkaufe, mache ich wenigstens mit der Mehrwertsteuer "Gewinn". Wie das Geschäft auf Dauer weiter laufen soll, kann sich jeder ausrechnen.

Ich lasse mich gerne eines besseren Belehren.

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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon The Judge » Mi Nov 13, 2013 17:31

@ MF Atze: Du hast mit deiner letzten Aussage natürlich vollkommen Recht, in dem Fall wäre die Kleinunternehmerregelung die bessere Alternative. Wenn ich allerdings anfangs viel investiere oder aber wenig Umsatz habe, wiederum nicht. Klassisches Beispiel dafür wäre eine PV-Anlage. Da würde ich mich grundsätzlich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden...

Mein Tipp: Erstmal einen Business-Plan erstellen um zu sehen, wie die geplanten Investitionen in Relation zum erwarteten Umsatz stehen und dann eine Entscheidung treffen. Da man nach der Entscheidung gegen die Kleinunternehmerregelung für 5 Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden ist, sollte dieser Plan auch 5 Jahre abdecken.

Der Buchhaltungsaufwand ist nicht wesentlich höher, wenn ich Umsatzsteuer abführe. Ich muss nur meine Einnahmen und Ausgaben so codieren, dass ich hinterher einfach auswerten kann, welche Summe wo in der Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung zu stehen hat. Mit Excel einfach zu bewerkstelligen. Auch die Rechnungsschreibung ändert sich nicht, wenn ich die Rechnungen ebenfalls über Excel erstelle. Man hat am Anfang für die Einrichtung einen leicht erhöhten Aufwand, aber für jemanden mit Grundkenntnissen in Excel sollte das auch kein Problem sein.
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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon MF Atze » Mi Nov 13, 2013 18:18

Kleine Ergänzung:
Als Kleinunternehmer verrechne ich die Umsatzsteuer, darf sie aber nicht auf der Rechnung ausweisen.
Es ist schon ein kleiner Unterschied, ob ich eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung mache, oder eine Vollständige Buchführung.
In jedem Gewerke will ich mehr verkaufen, als einkaufen. Innerhalb der fünf Jahre muss ich auch einen Gewinn ausweisen, sonst macht mir das Finanzamt den Laden relativ schnell als Liebhaberei dicht.
Das man auch in der Land- und Forstwirtschaft eine Gewinnerzielungsabsicht erkennen muss, hatte ich ja bereits geschrieben.
Letztendlich würde ich in dem Bereich den der TE erschließen möchte erst mal bei der Kleingewerberegelung bleiben.
Die Endscheidung des TE sollte aber er und sein Steuerberater mit Hilfe eines, wie the Judge richtig hingewiesen hat, Businessplan fällen.
Ob Kleingewerbe oder etwa sogar GmbH ist glaube ich jetzt eh noch nicht kriegsentscheidend.

Was mir insgesamt noch eingefallen ist, ist die Betriebshaftpflicht. Die ist jetzt soweit ich das Ganze noch mal überflogen habe noch nicht genannt worden.

Ich würde es vermutlich auch eher so machen, wie es Kupferwurm bereits geschrieben hat. Mal klein anfangen und sich dann entwickeln.

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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon SucheSchlepper » Do Nov 14, 2013 7:39

Einen schönen GUten Morgen an Alle hier............,

Danke für die neuen Kommentare...... Die Tendenz geht aktuell doch zum Beginn im Rahmen einer Kleinunternehmer-Regelung........ zumindest erstmal für eine gewisse Periode in der man abchecken kann, wie es überhaupt anläuft, einesteils von der Auftragslage auf der anderen Seite aber auch von der Realisierbarkeit her.........

Sollte sich doch alles positiv entwickeln dürfte es ja eigentlich keine Probleme geben, von der Kleinunternehmer-Regelung zum "richtigen Gewerbe" (sorry für die sicherlich nicht korrekt zutreffende Beschreibung) zu wechseln........ oder ?!?!?!?

Übrigens..... Betriebshaftpflicht ist mir bewusst und wurde auch im Ausgangsposting genannt....... :mrgreen:

Einen schönen Tag !!!
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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon MF Atze » Do Nov 14, 2013 9:07

Von Klein auf Groß kannst Du jeder Zeit wechseln. Wird ab einer bestimmten Umsatzgrenze auch Pflicht. Nur in die Gegenrichtung geht es nicht mehr so schnell.

Wenn Du jetzt 3 HA Wald frisch erworben hast, hast Du auch hier erst mal einiges zu erledigen.
Ich würde mal mit einem Förster durch den Bestand gehen und mich beraten lassen. Das kann mal schnell einen halben Tag in Anspruch nehmen.
Als nächstes mit WBV etc. Kontakt aufnehmen, auch die haben oft Berater. Kann ja sein, das Du viel schneller Arbeit und auch Verdienst im eigenen hast, bevor Du den ersten Kunden brauchst.
Was die Verdienstmöglichkeiten aus einem Fichtenwald angeht, hast Du ja bestimmt den Fred mit den Fixholzpreisen gelesen.

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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon SucheSchlepper » Do Nov 14, 2013 9:41

@MF Atze

Danke für die Information - so dachte ich mir das auch mit dem Wechsel von klein nach groß......

Auf jeden Fall ist im eigenen Wald erstmal allerhand zu erledigen..... Mit dem Förster bin ich schon durchgegangen..... und habe mir ein paar Anregungen geholt....... eine WBV gibt es hier in unserer Region leider nicht...... Klar gibt es hier im eigenen Wald erstmal genügend zu tun....... das ist völlig klar....... z. B. ist allein ein knapper ha ca. 25 Jahre alt und noch NIE durchforstet worden..... davon habe ich bei inzwischen vielleicht 50% erstmal das ALLERNÖTIGSTE getan.... Schneebruch von Vor-Vor-Jahren beseitigt, ausgelichtet, ...

Arbeit ist auf jeden Fall genügend da...... ;)

Den Thread mit den Fixholzpreisen ..... ich weiß nicht, welchen du konkret meinst......... Wärst Du so freundlich und könntest ihn evtl. verlinken ?!?!? Herzlichen Dank im Voraus !!!!
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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon Falke » Do Nov 14, 2013 9:56

Für Fichte gibt es (hier bei mir) jeweils pro FM ab Straße excl. MWSt. :

Faserholz ca. 35 €
Käferholz 1b 60 €
Käferholz 2b+ 70 €
Schwachbloche 1b 80 €
Bloche 2b+ 100 €

so viel in aller Kürze ...

Adi
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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon MF Atze » Do Nov 14, 2013 10:15

Adi war mit seiner Übersicht schneller, mir hat es gerade noch mal den Text zerhaut.
OK erst mal hier etwas:
http://www.smul.sachsen.de/sbs/download/AdressenFwZ.pdf
Vielleicht ist ja doch etwas dabei.
Die Quelle habe ich hier:
http://www.info-holzmobilisierung.org/f ... achsen.pdf
Der Fred über den Holzmarkt war der hier:
holzmarkt-langholz-fixlangen-t15180.html
Über eine WBV kann man halt auch kleinere Mengen als einen ganzen LKW voll vermarkten. Außerdem hat man meistes darüber auch sein PEVC-Siegel. Bei uns sind es dann lediglich 10 fm pro Sortiment.

Die Preise sind regional schon etwas verschiede. Bei einer Erstdurchforstung wird auch nicht unbedingt reich. Hängen bleiben sollte da schon etwas.

Falls es bei euch wirklich keine Vereinigung gibt, übernimmt auch oft der Förster den Verkauf. Ihr könnt euch auch selber zusammen schließen, Du stehst ja mit anderen Waldbesitzern in Kontakt.

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Re: Dienstleistung für Land / Forst / Kommune

Beitragvon Marco + Janine » Do Nov 14, 2013 10:50

Bis 17.500€ ist die Kleingewerberegelung anwendbar.

Gruß Marco
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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