Mit 3 ha bist du längst automatisch gesetzlich verpflichtet der Berufsgenossenschaft beizutreten. Zumindest bist du dann besser Unfallversichert und kannst bei diversen Lehrgängen und Weiterbildungsmaßnahmen Land- und Forstwirtschaft präventivmaßnahme kostenfrei teilnehmen. Hat auch was.
Mit der Beitragsrechnung der Berufsgenossenschaft zusammen mit dem Antrag des Finazamtes "Antrag auf Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Sonderfahrzeuge nach § 3 Nr. 7 KraftStG" bei der Zulassungsstelle aufkreuzen und hoffen das man nicht auf eine(n) vollständig verblödete(n) trifft um das grüne Nummernschild zu bekommen. Das ganze dann weiter zum Finanzamt. Die dürfen nur geschmeidig abnicken - mehr können die in der Regel nicht tun.
Vorteil: Steuerbefreiung für dein Schlepper und deinen landwirtschaftlichen Anhänger. Nachteil: Nur noch Fahrten von Betriebsstätte zu Betriebsstätte zulässig sowie Sonderfahrten zu Brauchtumszwecken und Fahrten im Aufrag der Behörden (bestätigter Winterdienst etc.)
Mal ne Runde ums Dorf drehen ist rechtlich nicht mehr drinn.
Dein Chef SCHRIFTLICH dein nebenerwerbsmäßiges Vorhaben anzeigen und per Unterschrift bestätigen lassen. Wenn ich dein Chef währe würde ich dir in Hinblick auf die nicht zu vernachlässigenden möglichen Krankheitstage ein´s husten. Du hast deine Arbeitskraft schließlich pfleglich einzusetzten (ganz im Ernst !). Dein Urlaub dient zur Erholung und Aufrechterhaltung deiner Gesundheit und nicht um im 8 km Umkreis zu schuften um nächste Woche krank zu melden. Da gibts schon vielfach heftig Streit dazu....
Ab zur Gemeide/ Stadtverwaltung --> Kleingewerbebetrieb anmelden und so ca. 25 € abdrücken. Kannst dich dabei dort in das Dienstleistungsverzeichnis aufnehmen lassen.
Und dann .....schuften..... und alle Rechnungen und Belege für die nächsten 10 jahre fleißig sammeln und aufheben. Manchmal klingelts an der Haustüre zur Betriebsprüfung - das wird dann echt nervig.
Zum Schluß Jahreseinkommenssteuer --- Besteuerung nach §13 Kleingewerbe. Simpel per Einnahmen/Überschußrechnung. (Prinzip: Ausgegeben - Eingenommen). Ich geb jede einzelne Schraube, jede Arbeitssocke und jeden Tropfen Öl als Betriebsausgaben an und meine größeren Anschaffungen werden langfristig abgeschrieben.
Merksatz: Das Finanzamt will an jedem Gewinn dabei sein - ABER wird auch an jedem Verlust beteiligt - dafür sorge ich schon !
Allerdings solltest du nach spätestens 2 - 4 Jahren Gründer- und Investitionskulanz gewisse Einnahmen vorweisen können, ansonsten wird dein Kleingewerbeunternehmen ganz schnell mal als "Liebhaberei" erklärt und geschlossen.
Deine Arbeitsstunde solltest du realistisch ansetzten. Guter Ansatz : Verdirb´s dir nicht mit deinem nahen Konkurrenten - nimm etwa das gleiche - sonst könntest du mal nachts Besuch bekommen.
Man ist oft vorschnell geneigt schöngerechnete Kosten zu berechen.
Falls du es nicht wußtest: Auch ohne Gewerbeanmeldung hat dir das Finanzamt dank deiner 3 ha jährlich immer einen gewissen Wert als Einkommen zur Besteuerung drauf gerechnet. Hier in Bayern liegt der Wert pro ha pauschal bei um die 550 €. Außerdem ist bei dem kreativen Ideenreichtum deutscher Finazbeamten nix sicher - die liegen in der Informationsbeschaffung m.E. in der Rangliste kurz hinter der Stasi oder der NSA
Stressfreie Alternative: "Nachbarschaftshilfe" bar ohne den ganzen Cirkus
Gruß
