Da stimmt was nicht. 1, 20 € l sind bei 12 m³ , wären 14 400 €.
Du meinst sicherlich 1, 20 € per m³. Dann passt´s....
MfG Berlin
Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 12:51
Ford8210 hat geschrieben:(.........)
Zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern: Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz und den Wassergesetzen der Länder klar geregelt. Entnahme aus offenen Gewässern ja, aber nicht mittels einer mechanisierten Vorrichtung. Also: Pumpe verboten! Mit Eimer händisch herausnehmen: Erlaubt. Menge dabei unbegrenzt! Der Grund hierfür ist, daß so ein Bachlauf ganz schnell trocken gelegt wird, wenn zwei oder drei das an verschiedenen Stellen eines solchen Baches machen würden. Dies wäre dann eine Straftat, nämlich die der Gewässerverunreinigung, weil der physikalische und biologische Zustand des Gewässers geändert werden würde. Klar soweit?
Ford8210 hat geschrieben:(.......)
Güllefaß als Wasserträger. Auch das ist nicht erlaubt, da das Güllefaß im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten steuerfrei ist und zum Zwecke des -wie der Name schon sagt- Transportes von Gülle und deren Ausbringung vorgesehen ist. Alles andere ist eine Zweckentfremdung, die eine Steuerschuld (Kfz-Steuer) entstehen läßt und demjenigen einen Vorteil gegenüber den gesetzestreuen Landwirten einbringt.
Fendt 308ci hat geschrieben:.....Also wir bewässern schon seit vielen Jahren eine größere Obstanlage aus einem vorbeifließenden Bach und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Und zwar mit einer großen Bewässerungspumpe am Schlepper, das ist nämlich bei uns als sog "Hinterlieger" des Baches erlaubt.......
Zurück zu Aktuelles und Allgemeines
Mitglieder: ackergero, Bing [Bot], DeutzM620, Frank1967, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Tron135