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Diese Bußgelder drohen beim Traktor

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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37 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Diese Bußgelder drohen beim Traktor

Beitragvon berlin3321 » Mi Jan 24, 2018 14:57

Da stimmt was nicht. 1, 20 € l sind bei 12 m³ , wären 14 400 €.

Du meinst sicherlich 1, 20 € per m³. Dann passt´s....

MfG Berlin
berlin3321
 
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Re: Diese Bußgelder drohen beim Traktor

Beitragvon Ford8210 » Mi Jan 24, 2018 15:32

Es ist immer wieder erstaunlich, wie sich manche aufregen und für ihr eigenes Fehlverhalten andere verantwortlich machen. Nicht die Polizei ist schuld, wenn jemand mit abgefahrenen Reifen rummgurkt, oder überladen hat, oder keine ausreichende Ladungssicherung hat, oder das Gespann nicht regelkonform ist. Sondern ganz allein der, der sich so verhält. Und ja, TÜV überziehen kostet. Und das zu recht. Wieso fährt denn keiner mit seinem Pkw mit abgefahrenen Reifen, oder vernachlässigt den TÜV, oder hängt zwei Anhänger daran, oder sichert seine Ladung nicht ausreichend? Aber bei landwirtschaftlichen Maschinen ist das ok. Und immer wieder ist die Polizei dran schuld, daß sich die Leute nicht an die Gesetze halten.

Auch immer wieder dieser Satz (in vielfacher Abweichung bekannt, aber immer der gleiche Tenor!): Die Polizei macht das, die sollten lieber mal das andere machen, aber dazu trauen die sich nicht! Solche Sätze sind einfach nur unterste Schublade und werden immer von denjenigen rausgezogen, die beim Scheiße bauen erwischt worden sind. Ansonsten sind genau deren Rufe nach der Polizei die lautesten, wenn sie selbst durch ein Fehlverhalten eines anderen zu Schaden kommen (könnten).

Zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern: Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz und den Wassergesetzen der Länder klar geregelt. Entnahme aus offenen Gewässern ja, aber nicht mittels einer mechanisierten Vorrichtung. Also: Pumpe verboten! Mit Eimer händisch herausnehmen: Erlaubt. Menge dabei unbegrenzt! Der Grund hierfür ist, daß so ein Bachlauf ganz schnell trocken gelegt wird, wenn zwei oder drei das an verschiedenen Stellen eines solchen Baches machen würden. Dies wäre dann eine Straftat, nämlich die der Gewässerverunreinigung, weil der physikalische und biologische Zustand des Gewässers geändert werden würde. Klar soweit?

Güllefaß als Wasserträger. Auch das ist nicht erlaubt, da das Güllefaß im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten steuerfrei ist und zum Zwecke des -wie der Name schon sagt- Transportes von Gülle und deren Ausbringung vorgesehen ist. Alles andere ist eine Zweckentfremdung, die eine Steuerschuld (Kfz-Steuer) entstehen läßt und demjenigen einen Vorteil gegenüber den gesetzestreuen Landwirten einbringt.

Zwei vollbeladene Anhänger an die Anhängevorrichtung einer HD-Presse anhängen? Sieh mal in der Betriebszulassung, bzw. den Herstellerangaben hierzu nach. Solche Anhängevorrichtungen sind lediglich zum Mitführen von leeren Anhängern angebaut und zugelassen. Alles andere beeinträchtigt die Verkehrssicherheit. Gleiches gilt für die Anhängevorrichtungen an Seilwinden.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
Ford8210
 
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Re: Diese Bußgelder drohen beim Traktor

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Mi Jan 24, 2018 17:00

Du erinnerst mich an einen Bekannten, der Schriftführer beim Taubenzüchterverein ist :mrgreen: In einem Land wo ich eine Genehmigung brauche, damit ich an eine Mauer pissen darf oder einen Stempel brauche um ein Mädel zu küssen, läuft einiges schief. Es ist in vielen Städten leider so, dass die Polizei sich lieber den Kleinbürger vornimmt, als sich um die wirklichen Straftaten zu kümmern. Beispiele wurden hier schon oft genug gebracht, verfolge im Zweifel mal die Berichte in Berliner Zeitungen.

Ansonsten verweise ich dich auf meine Signatur:
Aluhut Akbar !
Die Bundestagsabgeordneten sind nicht die Elite des deutschen Volkes, sondern dessen Vertreter. - Michael Glos
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Re: Diese Bußgelder drohen beim Traktor

Beitragvon Fendt 308ci » Mi Jan 24, 2018 20:26

Ford8210 hat geschrieben:(.........)
Zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern: Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz und den Wassergesetzen der Länder klar geregelt. Entnahme aus offenen Gewässern ja, aber nicht mittels einer mechanisierten Vorrichtung. Also: Pumpe verboten! Mit Eimer händisch herausnehmen: Erlaubt. Menge dabei unbegrenzt! Der Grund hierfür ist, daß so ein Bachlauf ganz schnell trocken gelegt wird, wenn zwei oder drei das an verschiedenen Stellen eines solchen Baches machen würden. Dies wäre dann eine Straftat, nämlich die der Gewässerverunreinigung, weil der physikalische und biologische Zustand des Gewässers geändert werden würde. Klar soweit?


Also wir bewässern schon seit vielen Jahren eine größere Obstanlage aus einem vorbeifließenden Bach und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Und zwar mit einer großen Bewässerungspumpe am Schlepper, das ist nämlich bei uns als sog "Hinterlieger" des Baches erlaubt.
Im Frühjahr bei der Frostberegnung zapfen auf einer Länge von 2 km mindestens zehn Pumpen diesen Bach an.

Ford8210 hat geschrieben:(.......)
Güllefaß als Wasserträger. Auch das ist nicht erlaubt, da das Güllefaß im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten steuerfrei ist und zum Zwecke des -wie der Name schon sagt- Transportes von Gülle und deren Ausbringung vorgesehen ist. Alles andere ist eine Zweckentfremdung, die eine Steuerschuld (Kfz-Steuer) entstehen läßt und demjenigen einen Vorteil gegenüber den gesetzestreuen Landwirten einbringt.


Blödsinn!
Vielleicht beim Befüllen des privaten Swimmingpools, was aber mit einem Güllefass nicht empfehlenswert ist :?
Mein gutes altes BSA RKP43 wird seit vielen Jahren für nichts anderes verwendet als zum Bewässern meiner Sonderkulturen und zum Wassertransport beim Pflanzenschutz.
Steuerhinterziehung kann ich da keine erkennen :D

Bitte nicht unsere Paragraphenreiter auf den Behörden noch übertrumpfen!
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Re: Diese Bußgelder drohen beim Traktor

Beitragvon marius » Fr Feb 02, 2018 15:31

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber Spaziergänger sind meist gut informiert und melden auch Verstöße. Und schon ist man dabei.
Aber das mit dem Wasserhaushaltsgesetz kann ich bestätigen. Man darf aus einen öffentlichem Gewässer kein Wasser mit einer Pumpe ziehen. Nur mit Hand schöpfen ist erlaubt.
Hier bekam ein Landwirt Probleme weil er mit dem Güllefaß ein paar m³ Wasser aus einem Weiher gezogen hat.
Gesetzverstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz. Geldbussen liegen je nach Bundesland im 4 - 5 stelligen Bereich.

https://www.bussgeldkatalog.net/umwelts ... eiten/whg/
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Re: Diese Bußgelder drohen beim Traktor

Beitragvon Family Guy » Fr Feb 02, 2018 15:54

Fendt 308ci hat geschrieben:.....Also wir bewässern schon seit vielen Jahren eine größere Obstanlage aus einem vorbeifließenden Bach und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Und zwar mit einer großen Bewässerungspumpe am Schlepper, das ist nämlich bei uns als sog "Hinterlieger" des Baches erlaubt.......


Der Landkreis ist die untere Wasserbehörde und erteilt Genehmigungen. Kann mir nicht vorstellen, dass bei euch in solchem Umfang "schwarz" entnommen wird.
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Re: Diese Bußgelder drohen beim Traktor

Beitragvon Altmeister » Fr Feb 02, 2018 16:19

Hallo,

und eine weiter Bußgeld Möglichkeit.

Fahre ich mit einem Oldtimer Trecker mit 20 km/h an einem Linienbus oder Schulbus
welcher an der Haltestelle steht, und die Warnblinkleuchten eingeschaltet hat vorbei,
bin ich 14 km/h zu schnell. Wird in diesem Fall eine Geschwindigkeitsmessung gemacht,
bekomme ich einen Bußgeldbescheid.

Alemeister
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