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Dreipunkt mit Zugmaul

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Dreipunkt mit Zugmaul

Beitragvon countryman » Mo Sep 26, 2022 7:54

Wie oben gesagt ist die Anhängung von Arbeitsgeräten an die Ackerschiene, Dreipunkthydrauik usw. erlaubt. Die Verbindungsteile müssen auch nicht typgeprüft sein.
Ebenso ist die Anhängung von Transportanhängern an Anbaugeräte in sehr engen Grenzen erlaubt (Merkblatt für Anbaugeräte)

Viele angehängte Geräte haben serienmäßig eine Traverse für die Unterlenker, ohne dass es Probleme durch Aufschieben gibt.
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Re: Dreipunkt mit Zugmaul

Beitragvon langer711 » Mo Sep 26, 2022 20:31

Ja, ich gehe auch davon aus, das besagter Grubber reichlich Stützlast auf über Zugöse und AHK auf den Schlepper gibt.
Das ist zumindest die übliche Bauweise.

Wenn man rechtlich keine Probleme bekommt, dann kann man sich das Ding auch selbst bauen.
Es darf auch gern zu schwer werden
Allerdings braucht es dann die Möglichkeit, das Dreieck allein abzustellen und gegen Umkippen zu sichern.

Hört bitte auf, sowas von Hand zu wuchten.
Jünger wird keiner von uns und wir haben alle nur einen Rücken.

Der Lange
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Re: Dreipunkt mit Zugmaul

Beitragvon böser wolf » So Okt 02, 2022 17:03

Hier mal ein Foto wie wir den grubber bisher fahren , ist sogar ein automatisches zugmaul dran , aber ohne Typenschild.
Ich kann bis nein besten Willen nicht vorstellen das es im Schadensfall, schlimmstenfalls mit personenschaden ohne Konsequenzen bleibt ......
Dateianhänge
IMG-20221002-WA0000_resize_92.jpg
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Re: Dreipunkt mit Zugmaul

Beitragvon countryman » So Okt 02, 2022 17:25

Ich sehe keinen Grund aus dem die Anhängung ausgerechnet bei einer Leerfahrt versagen könnte - die Kräfte sind im Feld viel höher.
Kritikpunkt beim Ist-Zustand wäre, dass die Traverse unten etwas schwach konstruiert ist (sieht schon leicht gebogen aus?) und oben eher zu schwer. Der Oberlenker muss die Sache ja nur in Waage halten.
Meist ist diese Traverse ja Bestandteil des Anbaugerätes. Wie gesagt ist bei angeh. lof Arbeitsmaschinen bis 3t keinerlei Prüfung und Erlaubnis erforderlich. Darüber ist eine Betriebserlaubnis vonnöten und ggf. auch eine gebremste Achse (ab 3t Achslast).

Unfälle durch Zugtrennung DÜRFEN nicht passieren und wie gesagt sehe ich hier auch kein Risiko. Am kritischsten ist die Verriegelung der Unterlenker - wird gern vergessen.
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