Wie oben gesagt ist die Anhängung von Arbeitsgeräten an die Ackerschiene, Dreipunkthydrauik usw. erlaubt. Die Verbindungsteile müssen auch nicht typgeprüft sein.
Ebenso ist die Anhängung von Transportanhängern an Anbaugeräte in sehr engen Grenzen erlaubt (Merkblatt für Anbaugeräte)
Viele angehängte Geräte haben serienmäßig eine Traverse für die Unterlenker, ohne dass es Probleme durch Aufschieben gibt.
