Aktuelle Zeit: Do Apr 18, 2024 13:21
egnaz hat geschrieben:JueLue hat geschrieben:Botaniker hat geschrieben:Die Leistung für den Nachbarn erbringst du aber jetzt in 2022, da gilt der neue Steuersatz von 9,5%. Das Datum der Leistungserbringung ist doch entscheidend, meine ich.
Ich habe es vielleicht nicht ganz eindeutig geschrieben: Der Dünger wurde im Frühjahr 2021 überlassen, darum können wir das nicht mehr über den Landhandel korrigieren.
JueLue
Jetzt noch Rechnungen für das Wirtschaftsjahr 20/21 ausstellen ist aber heikel. Das verhindert eigentlich schon die Rechnungsnummer.
Dein Nachbar kann die Vorsteuer sowieso nicht mehr geltend machen, weil die Frist abgelaufen ist. Bei top agrar gibt es dazu gerade einen Artikel.
Isarland hat geschrieben:Ich frage mich nur, ob es Sinn macht, wegen 200 € so ein Gschiss zu vollbringen. Der wird doch die paar Lutscherl ohne Rechnung rausrücken können.
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