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Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon Unimog 424 » Mi Feb 05, 2025 16:33

Hallo zusammen,
ich wollte mal nachfragen, ob eine Grenzstreueinrichtung am Düngerstreuer Pflicht ist. Ich finde im Internet nichts aktuelles darüber. Nur irgendwelche Regeln über den Abstand bei Gewässern. Ich habe weit unter 15 Hektar und bin somit ja auch von der Düngeverordnung ausgenommen.
Danke schonmal im Voraus.
Unimog 424
 
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon hardie » Mi Feb 05, 2025 21:03

Mit Grenzstreueinrichtung darf bis 1 m zur Grenze gedüngt werden
Dateianhänge
Screenshot_20250205-205948.png
Meine Arbeitsplatz ist sicher. Niemand will ihn.
hardie
 
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon allgaier81 » Mi Feb 05, 2025 21:42

Moin, egal wie klein dein Betrieb ist, vom Fachrecht bist du nicht ausgenommen. Du musst zwar unter 15ha keine Düngebedarfsermittlung machen aber darfst trotzdem nicht machen was du willst.
Gruß, allgaier
allgaier81
 
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Einfach Behelfslösung?

Beitragvon adefrankl » Mi Feb 05, 2025 23:25

Unimog 424 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich wollte mal nachfragen, ob eine Grenzstreueinrichtung am Düngerstreuer Pflicht ist. Ich finde im Internet nichts aktuelles darüber. Nur irgendwelche Regeln über den Abstand bei Gewässern. Ich habe weit unter 15 Hektar und bin somit ja auch von der Düngeverordnung ausgenommen.
Danke schonmal im Voraus.

Also wie andere schon geschrieben haben, kommt man auch unter 15 ha nicht um die diesbezüglichen Vorschriften herum. Bei einem Zweischeibenstreuer kann man ja normal schon mal die Zufuhr zu einer Scheibe abstellen. Das ist dann schon mal die halbe Miete. Wenn man sich für seinen älteren Streuer keine Grenzstreueinrichtung mehr kaufen will oder die gar nicht mehr erhältlich ist, dann würde ich wenigstens eine einfache Selbstbaulösung empfehlen. Z.B. ein Teil einer alten Gummimatte, dass man so am Streuer befestigen kann, dass es eben zur einen Seite abschirmt. Wahrscheinlich nicht so effizient wie eine Profilösung, aber weit besser als nichts. Und im Konfliktfall dürfte man mit solch einer Lösung zumindest weit besser dastehen als ohne. Denn ohne hat man klar gegen die Vorschriften verstoßen. Mit dürfte es höchstens heißen, dass diese unzureichend ist. Aber man hat zunächst einmal die Vorschrift erfüllt. Natürlich nur wenn man diese auch tatsächlich verwendet. Und bei mehr Fläche ist es natürlich lästig, wenn man da jedes mal absteigen muss um dies eumzustellen (und aus Sicherheitsgründen da immer die Zapfwelle ausschalten!)
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon JonnyD2250 » Do Feb 06, 2025 7:53

Mam muss doch sowieso 4m vom Gewässer weg bleiben mit Düngung pflanzenschutz und pflug (Abstand hessen). In hanglagen ggf noch weiter weg. Da ist die grenzstreueinrichtung auch hinfällig.
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon allgaier81 » Do Feb 06, 2025 7:59

Moin,
dieser Grenzstreifen darf ja nicht gedüngt werden. Den kannst du ja nicht als Pufferzone nehmen weil du keine Grenzstreueinrichtung hast...
Wir haben es bis vor vier Jahren aber auch so gemacht das wir eine Fahrgasse außen herum hatten und dabei ein Schieber komplett geschlossen war.
Das war bei 3m Drille und 12m Fahrgassen OK.
Jetzt habe ich 15m und auch einen neuen Streuer mit Grenzstreuschirm.
Gruß, allgaier
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon 240236 » Do Feb 06, 2025 8:28

gebrauchte Düngerstreuer mit Grenzstreueinrichtung gibt es gebraucht mittlerweile für schon für mehrere Tausend €.
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon egnaz » Do Feb 06, 2025 10:37

Bei meinem Pendelstreuer stelle ich ihn durch die Hubspindeln schräg zum Grenzstreuen. Damit kann man randscharf streuen. Von Vicon gibts dazu auch extra Vorrichtungen.
Ich könnte mir vorstellen, dass das bei Scheibenstreuern auch funktioniert.
Gruß Eckhard
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon 240236 » Do Feb 06, 2025 10:47

egnaz hat geschrieben:Bei meinem Pendelstreuer stelle ich ihn durch die Hubspindeln schräg zum Grenzstreuen. Damit kann man randscharf streuen. Von Vicon gibts dazu auch extra Vorrichtungen.
Ich könnte mir vorstellen, dass das bei Scheibenstreuern auch funktioniert.

Hat es dieses System nicht mal bei Triolit und Rauch Streuern gegeben
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon langholzbauer » Do Feb 06, 2025 11:00

Das funktioniert sogar ohne zum umstellen absteigen zu müssen, wenn man die Hubstreben in unterschiedliche Löcher der Unterlenker hängt.
Dann kann man den Streuer durch absenken schräg stellen.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon Unimog 424 » Do Feb 06, 2025 13:53

egnaz hat geschrieben:Bei meinem Pendelstreuer stelle ich ihn durch die Hubspindeln schräg zum Grenzstreuen. Damit kann man randscharf streuen. Von Vicon gibts dazu auch extra Vorrichtungen.
Ich könnte mir vorstellen, dass das bei Scheibenstreuern auch funktioniert.


Heißt du fährst auch weiterhin mit dem Pendelstreuer? Es gibt also keine klare Vorschrift, dass diese nicht mehr benutzt werden dürfen.
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon egnaz » Do Feb 06, 2025 14:03

Warum sollten die nicht mehr benutzt werden dürfen? Die Verteilgenauigkeit ist auch nicht schlechter als bei den modernen Schleuderstreuern. Und mit elek. Regelung bin ich da auch Geschwindikeitsunabhängig unterwegs. Sie werden doch auch noch neu verkauft.
Haupt ko Kriterium für viele Betriebe wird die begrenzte Arbeitsbreite sein.
Gruß Eckhard
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon Marian » Do Feb 06, 2025 14:17

Ohne Grenzstreueinrichtung ist klarer Verstoß gegen das Fachrecht. Das ist richtig.
Ich hatte mir am ZAU meines Schwiegervaters mit einem Blech das ich im vorhandenen Notzugmaul am Amazone Streuer mittels Bolzen senkrecht zwischen den Scheiben befestigen konnte, beholfen.
Ein Schieber zu, Blech rein. Alle Flächen die als Bewirtschaftungseinheit zusammen liegen außen abstreuen und dann innen.
Nervig, funktioniert aber.
Kontrolliert wurde ich nicht.
Mein SV fand das Quatsch und wurde beim streuen nur mit einem geschlossenen Schieber ohne Vorrichtung von einem Kammer Mitarbeiter auf dem Verstoß angesprochen. Da er sich uneinsichtig zeigte kam es zum Schriftverkehr und Kürzung der Flächenprämie wegen des Verstoßes.

Ich hab mir letzten Sommer dann einen top gepflegten ZAM inkl Grenzstreueinrichtung für 3000€ brutto gegönnt.
Ich muss sagen, wenn man's hat will man nicht mehr ohne. Wenn ich überlege, früher in der Fahrgasse per Drehzahl und Gefühl außen herum eingestellt das die Straße nicht weiß wird ... Heute unvorstellbar
20 Jahre beim Landtreff :prost:
Marian
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon 304 » Do Feb 06, 2025 14:37

Marian hat geschrieben:Ohne Grenzstreueinrichtung ist klarer Verstoß gegen das Fachrecht. Das ist richtig.

Das steht wo?
Dazu ist bei Flächen, die weniger als 10 % Neigung aufweisen, ein Abstand von 4 Metern zur Böschungsoberkante einzuhalten (Abb. 1).
Das gilt für alle stickstoff- und phosphathaltigen mineralischen und organischen Düngemittel.
Dieser Abstand kann auf einen Meter reduziert werden, wenn Geräte benutzt werden, bei de-
nen die Arbeitsbreite gleich der Ausbringfläche ist. Dazu zählen alle Ausbringtechniken für
flüssige Wirtschaftsdünger, die die Gülle streifenförmig auf dem Boden ausbringen. Mineral-
düngerstreuer müssen dazu mit einer Grenzstreueinrichtung ausgestattet sein

MWn nur Pflicht, wenn du die verringerten Abstände nutzen willst.
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Re: Düngerstreuer Grenzstreueinrichtung Pflicht ?

Beitragvon Marian » Do Feb 06, 2025 15:08

In einer CC Broschüre stand seinerzeit als das alles in Kraft trat, dass nur Düngersteuer zulässig sind die mittels technischer Einrichtung ein über die Grenze streuen verhindern. Darin war auch explizit erwähnt, das nur das schließen eines Schiebers nicht genügt.
Darauf berief sich vor Jahren auch der Kammer Mitarbeiter. Ich hab den Schriftverkehr aber nicht mehr vorliegen. Müsste man genau raus suchen in wie weit da Schlupflöcher vorhanden sind.
Fakt ist das eine Eigenbau Lösung auch in Ordnung ist. Irgendwelche Prüfzeichen oder Zulassungen gibt es für die technischen Einrichtungen mWn nicht.
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