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Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon LUV » Mo Mär 21, 2016 12:14

Versteh jetzt gerade nicht die Diskussion...
Im Erhebungsbogen zum Qualifizierten Flächennachweis steht u.a. die Frage:

Der Phosphorgehalt der nachgewiesenen Flächen liegt überwiegend (im gewogenen Mittel) unter 20mg P2O5/100g Boden (CAL- Methode)

Beantwortung mit nein möglich
oder
Beantwortung mit ja möglich (es können Zuschläge für A- und B-Flächen berücksichtigt werden)

bei ja folgt:

Sollen Zuschläge für niedrig versorgte Flächen (A- und B- Flächen) erfolgen, dann bitte Kopie der Nachweise beifügen...xy ha Phosphorkonzentration in Versorgungsstufe "A" etc
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon marius » Mo Mär 21, 2016 21:10

T5060 hat geschrieben:... ok die Quote hatte ich gut in aktien getauscht :-) :mrgreen:



ich auch und die hat sich mittlerweile vervielfacht. :lol:
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon JuliaMünchen » Mo Mär 21, 2016 21:16

Hat sich Heinz in allen Forenthemen heute mal wieder so richtig ausgekotzt??? Igit! War so schön ruhig die letzte Woche.
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon adefrankl » Mo Mär 21, 2016 22:59

LUV hat geschrieben:Versteh jetzt gerade nicht die Diskussion...
Im Erhebungsbogen zum Qualifizierten Flächennachweis steht u.a. die Frage:

Der Phosphorgehalt der nachgewiesenen Flächen liegt überwiegend (im gewogenen Mittel) unter 20mg P2O5/100g Boden (CAL- Methode)

Beantwortung mit nein möglich
oder
Beantwortung mit ja möglich (es können Zuschläge für A- und B-Flächen berücksichtigt werden)

bei ja folgt:

Sollen Zuschläge für niedrig versorgte Flächen (A- und B- Flächen) erfolgen, dann bitte Kopie der Nachweise beifügen...xy ha Phosphorkonzentration in Versorgungsstufe "A" etc

Es geht hier aber nicht um den qualifizierten Flächennachweis (der mir als reiner Ackerbauer in Bayern noch nie begegnet ist). So viel ich aus Google entnommen habe, geht es da um den Entsorgungsnachweis von Gülle etc. Das da man einen Aufdüngungsbedarf nicht als dauerhafte "Entsorgemöglichkeit" ansieht, kann ich ja noch nachvollziehen.
Sondern es geht darum, dass es nach der geplanten Düngeverordnung nicht mehr erlaubt sein soll unterversorgte Böden in guten Kulturzustand zu versetzen. Im Zweifel verstoße ich schon dadurch gegen die Vorschrift weil ich eine überjährige Fruchtfolge habe. D.h. ich baue nicht jedes Jahr im Betrieb die gleichen Kulturen an (Rationalisierung). Und wenn da die Nährstoffbilanz zwar über die Fruchtfolge stimmt (Schaukeldüngung) aber der Betrachtungszeitraum nicht gleich oder ein vielfaches der Fruchtfolgeperiode ist, dann können trotz ordnungsgemäßer Bewirtschaftung auf dem Papier Überschüsse entstehen.

Anderes Beispiel für unsinnige Regelungen in der (aktuellen) Düngeverordnung:
Aktuell ist es ja auch so, wenn jemand zuviel Stickstoff gedüngt hat, dann kann er seine Bilanz eventuell dadurch retten, dass der das Stroh verkauft. Nur wird gerade das nach der Ernte zu einer höheren Auswaschung führen als eine Stroheinarbeitung.

P.S. Was die Nährstoffbilanz der letzten 10 Jahre angeht so liege ich bei N im Schnitt so bei 30 kg/ha und bei P schwankt der 3 jährige Durchschnitt so um 0 - 20 kg/ha. Ausnahme war das Trockenjahr 2003 mit N bei 90 kg/ha. Nur zur Einordnung meiner Beiträge. (Diese Werete sind auch nur möglich durch rein mineralische Düngung, Durch Gülle wäre die Bilanz, aufgrund der Verluste sicher schlechter)
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon T5060 » Di Mär 22, 2016 0:15

Es ist der helle Wahnsinn, wie die Profilierungssucht von Politik und Verwaltung mit der DüngeVO und der EU-WRRL Millarden vernichtet werden.
Daran zeigt sich der blanke Egoismus, wenn man weis was man mit dem Geld an anderer Stelle dieser Erde tun könnte, wo die Milligramm Verschmutzungen hier,
dort in Kilogramm gemessen werden. Das wenige Wasser was dort ist, ist aufgrund fehlendem Umweltschutz auch noch extrem verschmutzt.

Auch dies ist ein Grund aus Nordafrika und dem Nahen Osten zu flüchten.

Alleine dort könnten Welten bewegt und Perspektiven durch eine verbesserte Wasserwirtschaft geschaffen werden.

Wir erinnern uns noch an die bioveganen Sprossenmorde von Bienenbüttel mit ägyptischem Bockshornkleesamen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon elchtestversagt » Di Mär 22, 2016 8:29

Ihr habt scheinballe nicht verstanden, worum es den Ökofaschisten geht.
Der Ackerbauer soll ja nicht "bestraft" werden, sondern in erster Linie die Viehhaltung.
Aus dem Grunde gibt es auch neue Bestrebungen der Faschisten, die Grenzwerte der Bodenuntersuchungen lt. VDLufa neu zu ordnen.
D.h. wenn man in P2O5 heute in Versorgungsstufe A ist, wird man zukünftig in Versorgungsstufe C sein, bei heute B dann in D und wenn man heute D und E ist ( bei uns normal) ist man dann schon exorbitant hoch.
Sprich der normale Ackerbauer wird lt. den Faschisten nicht belastet, da es " genügend Phosphat auch in niedrig versorgten Flächen gibt"...
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon T5060 » Di Mär 22, 2016 9:30

Wen interessieren denn Versorgungsklassen ? Wir rechnen in tatsächlichen Nährstoffmengen also mg/Boden.

Die LUFA´s sind das eine, die rechneten jahrzehntelang zugunsten der Düngermafia, sind aber jetzt vollständig zur Ökomafia übergelaufen, gibt aber auch noch Echte dort.

Zum Glück gibt es aber Bauern die des Englischen mächtig sind, dann gibt es noch Kinsey. Wir wissen uns zu helfen.
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon Max M » Di Mär 22, 2016 10:11

elchtestversagt hat geschrieben:Ihr habt scheinballe nicht verstanden, worum es den Ökofaschisten geht.
Der Ackerbauer soll ja nicht "bestraft" werden, sondern in erster Linie die Viehhaltung.
[...]
Sprich der normale Ackerbauer wird lt. den Faschisten nicht belastet, da es " genügend Phosphat auch in niedrig versorgten Flächen gibt"...

Ahhhja, jetzt versteh ich das. Drum hat man auch die ursprünglich geplante Deckelung auf 'sehr gut' versorgten Flächen fallen lassen..... :roll:

wenns nicht so traurig wäre, könnte man sich drüber totlachen..... :regen: n8
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon Labernich » Di Mär 22, 2016 12:19

Warum wohl wird gerade jetzt darüber nachgedacht die Importzölle für Düngemittel zu senken? Hat bisher keine Sau interessiert. Durch billigeren Mineraldünger soll die Aufnahmebereitschaft für Gülle und Mist bei den Ackerbauern gesenkt werden. Alles um den Druck auf die Viehhalter zu erhöhen.
Ich liebe die Grünen wie mein Bier 4,9% und kaltgestellt!
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Di Mär 22, 2016 16:31

Also im Bereich CC sind die Standardbodenproben seit 2015 gar nicht mehr enthalten. Schaut mal in die CC Broschüre!
Man muss sie zwar weiterhin alle 6 Jahre machen, aber eben nur noch auf Grundlage der Düngeverordnung. Und mir fällt auf die schnelle keine Institution ein, welche die Düngeverordnung systematisch prüft.
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon elchtestversagt » Di Mär 22, 2016 16:41

Landwirtschaftskammern prüfen die Düngenachweise, und zwar sehr akribisch.
Wenn man ein Jahr Gülle meldet und ein Jahr später nicht, dann kommen die unter Garantie....
Und wenn man dann noch einige GmbHs und GbRs hat zusätzlich zum Stammbetrieb, dann kann so eine Prüfung mal ebend eine Woche dauern.... ( und noch schlimmer ist, wenn die nichts finden....)
Denn dann werden die Sauer, und fordern alle Wiegenachweise für Getreidelieferungen, alle Futterrechnungen, alle Düngerechnungen, alle Schweinerechnungen und Wiegelisten usw.usv.
Letztendlich musste ich 15 Euro! Strafe zahlen, weil das Vet-Amt es nicht auf die Reihe bekommen hat, die Betriebe zu trennen ( eigenständige GbRs anstatt Aussenstellen) und ich somit eigentlich auch aufgenommene Gülle ( Stammbetrieb) von einigen GbRs hätte melden müssen ( Behandlung wie eine BGA)...
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon Harald » Di Mär 22, 2016 22:41

Das nenne ich mal "jammern auf hohem Niveau". :roll:
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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