Also bisher dachte ich ja, dass die neue Düngeverordnung es zwar in so manchen Punkten an Sachkenntnis fehlt und in manchen auch überzogen ist, aber dass das Grundziel die ökologischen Auswirkungen von Düngemaßnahmen möglichst gering zu halten noch irgendwie nachvollziehbar ist.
Im aktuellen landwirtschaftlichen Wochenblatt (Bayern) stand aber nun geschrieben, dass nach der neuen Düngeverordnung auch die Aufdüngung von Flächen die bei Phosphat in der Gehaltsklasse A oder B liegen nicht mehr zulässig wäre.
Das heißt also, wenn der Boden aufgrund von Nährstoffmangel nur eingeschränkt fruchtbar ist, dann darf das in Zukunft nicht mehr behoben werden.
Das elend steht somit unter Schutz. Konsequenterweise dürfte das also auch bedeuten, dass wenn in irgendwelchen Gebieten die Bevölkerung unter Unterernährung leidet, dann darf das auch nicht behoben werden. Erstens, weil man dafür vielleicht auch Dünger einsetzen müsste. Und zweitens, weil die Unterernährung nach dieser Logik praktisch zur dortigen Kultur gehört und diese es dann zu erhalten gilt.
Für mich kommt an dieser Stelle schon eine gewisse menschenfeindliche Gesinnung bei den Erstellern der Düngeverordnung bzw. bei den geistigen Vätern aus den Ökobereich zum Vorschein. Aber das gab es ja schon mal in Deutschland, dass man bereit war Millionen Menschen "für eine gute Sache" zu opfern. Aus dieser Zeit sind sind in Dachau auch noch die Überreste eines Ökokräutergartens zu besichtigen.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet 