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Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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27 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon adefrankl » So Mär 20, 2016 22:25

Also bisher dachte ich ja, dass die neue Düngeverordnung es zwar in so manchen Punkten an Sachkenntnis fehlt und in manchen auch überzogen ist, aber dass das Grundziel die ökologischen Auswirkungen von Düngemaßnahmen möglichst gering zu halten noch irgendwie nachvollziehbar ist.
Im aktuellen landwirtschaftlichen Wochenblatt (Bayern) stand aber nun geschrieben, dass nach der neuen Düngeverordnung auch die Aufdüngung von Flächen die bei Phosphat in der Gehaltsklasse A oder B liegen nicht mehr zulässig wäre.
Das heißt also, wenn der Boden aufgrund von Nährstoffmangel nur eingeschränkt fruchtbar ist, dann darf das in Zukunft nicht mehr behoben werden.
Das elend steht somit unter Schutz. Konsequenterweise dürfte das also auch bedeuten, dass wenn in irgendwelchen Gebieten die Bevölkerung unter Unterernährung leidet, dann darf das auch nicht behoben werden. Erstens, weil man dafür vielleicht auch Dünger einsetzen müsste. Und zweitens, weil die Unterernährung nach dieser Logik praktisch zur dortigen Kultur gehört und diese es dann zu erhalten gilt.
Für mich kommt an dieser Stelle schon eine gewisse menschenfeindliche Gesinnung bei den Erstellern der Düngeverordnung bzw. bei den geistigen Vätern aus den Ökobereich zum Vorschein. Aber das gab es ja schon mal in Deutschland, dass man bereit war Millionen Menschen "für eine gute Sache" zu opfern. Aus dieser Zeit sind sind in Dachau auch noch die Überreste eines Ökokräutergartens zu besichtigen.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon T5060 » So Mär 20, 2016 22:36

Die Verschlechterung der DüngeVO wurde einzig geschaffen, damit Industrie, Verbraucher und Kommunen nichts tun müssen um die Vorgaben der EU-WRRL einzuhalten.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon marius » So Mär 20, 2016 22:41

Naja, das die Vorschriften pro Tierschutz und Umweltschutz deutlich verschärft werden war klar. Ob das jetzt schon bei der Düngeverordnung passiert oder erst in einigen Jahren über nationale Gesetze ( Grüne ) oder über Brüssel nochmal verschärft wird ist zweitrangig und unerheblich.
Wer den Beruf des Landwirts in Zukunft ausüben will, muß sich auf einiges gefasst machen und wird in der Öffentlichkeit geächtet. Das läßt sich nicht vermeiden.
Ich spiel da nicht mit ebenso hab ich meinem Nachwuchs ein striktes Landwirtschafts Verbot erteilt. Denen wo weiterhin mitspielen, wünsche ich viel Glück und ein dickes Fell. Sie werden es sicher brauchen... :mrgreen:
ich bin zwar noch dabei, aber nur als Hobby und zum Zeitvertreib. Vorschriften und Sanktionen interessieren mich daher nicht. :prost:
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon T5060 » So Mär 20, 2016 22:51

Arius wollte uns wieder mal sagen, dass er sein Ding nur noch zum Pippi machen hat

Suche dir mal eine neue Aufgabe, wie Job, Modellbau, Heimwerken oder irgendwas anderes.
Du bist so nicht glücklich, obwohl deine Entscheidung doch ok war.
Wer Landwirtschaft bis heute gemacht hat und seine Sach zusammengehalten hat, gehört schon zum erfolgreichen Viertel.
Du musst dir deshalb keine Vorwürfe machen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon marius » So Mär 20, 2016 22:56

T5060 hat geschrieben:Arius wollte uns wieder mal sagen, dass er sein Ding nur noch zum Pippi machen hat

Suche dir mal eine neue Aufgabe, wie Job, Modellbau, Heimwerken oder irgendwas anderes.
Du bist so nicht glücklich, obwohl deine Entscheidung doch ok war.
Wer Landwirtschaft bis heute gemacht hat und seine Sach zusammengehalten hat, gehört schon zum erfolgreichen Viertel.
Du musst dir deshalb keine Vorwürfe machen.


Du hast doch deine Kühe schon lange abgeschafft nach deinen Aussagen. :mrgreen: :prost:
Gescheitert oder keine Lust mehr ?
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon Harald » So Mär 20, 2016 22:58

adefrankl hat geschrieben:Im aktuellen landwirtschaftlichen Wochenblatt (Bayern) stand aber nun geschrieben, dass nach der neuen Düngeverordnung auch die Aufdüngung von Flächen die bei Phosphat in der Gehaltsklasse A oder B liegen nicht mehr zulässig wäre.

Steht tatsächlich so im BLW 11/2016 S. 47, und entspricht auch weitgehend dem aktuellen Diskussionsstand der DüngeVO, siehe z.B. hier:

http://www.agrarheute.com/wissen/duenge ... ht-entwurf
Generell soll auf allen Böden ab 2018 ein Überschuss von 10 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschritten werden dürfen.
Entfernt wurde die ursprünglich geplante Vorgabe, auf Flächen mit hohen und sehr hohen Phosphatgehalten gar keinen Überschuss mehr zuzulassen.

Kann man +10 kg pro ha und Jahr noch als "Aufdüngung" interpretieren? :roll:
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon Morgenwurm » So Mär 20, 2016 23:47

adefrankl hat geschrieben:Also bisher dachte ich ja, dass die neue Düngeverordnung es zwar in so manchen Punkten an Sachkenntnis fehlt und in manchen auch überzogen ist, aber dass das Grundziel die ökologischen Auswirkungen von Düngemaßnahmen möglichst gering zu halten noch irgendwie nachvollziehbar ist.
Im aktuellen landwirtschaftlichen Wochenblatt (Bayern) stand aber nun geschrieben, dass nach der neuen Düngeverordnung auch die Aufdüngung von Flächen die bei Phosphat in der Gehaltsklasse A oder B liegen nicht mehr zulässig wäre.
Das heißt also, wenn der Boden aufgrund von Nährstoffmangel nur eingeschränkt fruchtbar ist, dann darf das in Zukunft nicht mehr behoben werden.
Das elend steht somit unter Schutz. Konsequenterweise dürfte das also auch bedeuten, dass wenn in irgendwelchen Gebieten die Bevölkerung unter Unterernährung leidet, dann darf das auch nicht behoben werden. Erstens, weil man dafür vielleicht auch Dünger einsetzen müsste. Und zweitens, weil die Unterernährung nach dieser Logik praktisch zur dortigen Kultur gehört und diese es dann zu erhalten gilt.
Für mich kommt an dieser Stelle schon eine gewisse menschenfeindliche Gesinnung bei den Erstellern der Düngeverordnung bzw. bei den geistigen Vätern aus den Ökobereich zum Vorschein. Aber das gab es ja schon mal in Deutschland, dass man bereit war Millionen Menschen "für eine gute Sache" zu opfern. Aus dieser Zeit sind sind in Dachau auch noch die Überreste eines Ökokräutergartens zu besichtigen.


Es gibt aber keinen Mangel an Nahrungsmittel.
Also eine haltlose Unterstellung und eine schöne Verschwörungstheorie.
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon T5060 » So Mär 20, 2016 23:51

marius hat geschrieben:
Du hast doch deine Kühe schon lange abgeschafft nach deinen Aussagen. :mrgreen: :prost:
Gescheitert oder keine Lust mehr ?


Wir melken schon lange wieder ... aus gesundheitlichen Gründen melken wir wieder ... ok die Quote hatte ich gut in aktien getauscht :-) :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon adefrankl » So Mär 20, 2016 23:51

Harald hat geschrieben:Kann man +10 kg pro ha und Jahr noch als "Aufdüngung" interpretieren? :roll:

Die erste Frage ist ja, ob die Bilanzierung überhaupt mit ausreichender Genauigkeit erfolgen kann, um die Bilanz auf 10 kg genau zu machen.
Mir sind z.B. keine Untersuchungen bekannt, inwieweit z.B. der P-Entzug von der Sorte abhängt, der P-Gehalt von Futtermitteln einer Art schwankt, ..... Ein Überschuss von +10 kg auf dem Papier könnte daher in der Realität in kleines Defizit sein. Bisher war das kein Problem, denn irgendwelche Rechenfehler wurden langfristig im Bodengehalt feststellbar und konnten entsprechend korrigiert werden (in beiden Richtungen). Dies wäre aber nun nicht mehr möglich.
Daher wäre die Herausforderung, solange man nicht Mitte C erreicht hat, die +10 kg genau auszunutzen, denn wenn einmal der Gehalt abfällt, dann kann man das praktisch nie mehr korrigieren!
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon tröntken » Mo Mär 21, 2016 7:38

Mal ehrlich, wie wollen die das alles kontrollieren?
Hab von allen Flächen etliche Proben, teils mit hohen Schwankungen. Wie wollen die das alles nachgucken?
Da wird doch mal wiEder viel Theater gemacht, und später kann man es eh kaum nachvollziehen.
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon elchtestversagt » Mo Mär 21, 2016 8:11

Da muss ich Tröntken vollkommen zustimmen. Papier ist das eine, was gemacht wird ist das andere.
Ihr müsst einfach "Merkeln", d.h. ihr müsst nicht die Gesetze beachten, sondern die Lücken finden.
Und davon gibt es mehr als Vorschriften.
Es gibt sogar ganze Berufsgruppen, die genau so etwas machen ( Steuerberater bspw oder Anwälte), warum soll man uns das nicht auch "zugestehen"?
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon Harald » Mo Mär 21, 2016 11:25

Das Aussitzen von neuen Vorgaben mit dem Argument "Papier ist geduldig" hat schon oft genug Schaden angerichtet. Das ging dann ein paar Jahre gut, aber irgendwann kam der große Katzenjammer.
Bestes Beispiel ist die damalige Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz, die mittlerweile von allen möglichen Organisationen als Politikum verwendet wird, um Nutztierhaltern das Leben schwer zu machen.

In diesem Fall reicht es doch schon, wenn irgendwann einmal die Düngeaufzeichnungen für einen einzelnen Schlag z.B. im Rahmen von CC überprüft werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass irgendwann die Verpflichtung kommt, dazu alle nötigen Daten einzelschlagbezogen aufzuzeichnen. Schließlich ist doch ein gerne genanntes Argument von grüner Seite, dass Gülle usw. überwiegend auf den hofnahen Flächen ausgebracht würde, demzufolge also die bisher übliche betriebsweite Nährstoffbilanz nicht ausreichend wäre.

Man kann sich dann freilich auch die Arbeit machen, und seine Aufzeichnungen den offiziellen Bestimmungen entsprechend "aufzuhübschen"...
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon adefrankl » Mo Mär 21, 2016 11:52

tröntken hat geschrieben:Mal ehrlich, wie wollen die das alles kontrollieren?
Hab von allen Flächen etliche Proben, teils mit hohen Schwankungen. Wie wollen die das alles nachgucken?
Da wird doch mal wiEder viel Theater gemacht, und später kann man es eh kaum nachvollziehen.


Im Zweifelsfall wird vor allem das Papier kontrolliert. Und wenn man lang genug sucht, dann findet man meist schon einen (Form-)fehler.
Und da hilft eben so eine Vorschrift wie keine Aufdüngung von Mangelflächen ....
Und wenn sich die Regierung nicht mehr um Gesetze oder gar die Verfassung schert heißt das keinesfalls, dass man bei dem Bürgern großzügiger ist. Im Gegenteil, im Zweifelsfall richtet sich die Willkür und die Schikanen gerade gegen ihn.
Es gab mal einen Artikel über das amerikanische Rechtssystem. Am Beispiel von einer Reihe von bekannten Personen wurde behauptet, dass man mittlerweile in der Lage wäre diese alle für mindestens 10 Jahre hinter Gitter zu schicken (Und wenn man ihnen "nur" die Bildung einer kriminellen Vereinigung unterstellt (mittlerweile sehr dehnbarer Begriff - im Zweifelsfalle alles was der Regierungslinie zuwider läuft). Und sehr weit entfernt sind wir auch nicht mehr davon.
Immerhin hat man in Deutschland ja diesbezüglich vorsichtshalber gleich festgelegt, dass die Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht strafbar ist, wenn diese (zugleich) eine politische Partei ist (§129 StGB).
Ich denke, dass dieser Paragraph eine ganz gute Beschreibung unseres Staates abgibt.
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon elchtestversagt » Mo Mär 21, 2016 11:54

Mein Gott, dann gibt es halt mehr Anzeigen, dass einem Gülle geklaut wurde...
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Re: Düngeverordnung - Elend steht unter Schutz

Beitragvon Todde » Mo Mär 21, 2016 12:00

Mit dem Phosphor wird halt sichergestellt, dass jahrelanger Ökolandbau nicht mehr umkehrbar ist.
Ein Zurück wird es dann nicht mehr geben können für einen Betrieb, den P-Mangel kann man nicht mehr ausgleichen.
Entweder es bleiben Ökoflächen oder eben nur ein wesentlich größerer Betrieb kann die Flächen übernehmen und wieder fruchtbar machen.
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